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Assistenzarzt und Jahresarbeitsentgeltgrenze 2027: der JAEG-Stufen-Check

Ob Sie als Assistenzärztin oder Assistenzarzt in die PKV wechseln dürfen, hängt an Ihrer Tarifstufe, Ihren Diensten – und 2027 an einer deutlich höheren Grenze. Der Check rechnet mit den aktuellen Tabellen des Marburger Bundes.

Redaktion PKV-Heilberufe.de Aktualisiert am 10. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (6 Abschnitte)
  1. So rechnet der JAEG-Stufen-Check
  2. Assistenzarzt und Jahresarbeitsentgeltgrenze: die Stufen im Überblick
  3. Drei Rechenbeispiele
  4. Was zählt zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt – und was nicht?
  5. Bestandsgrenze 80.550 €: wenn Sie schon privat versichert sind
  6. Was der Rechner nicht abbildet
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Versicherungspflichtgrenze steigt 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 auf 84.150 € (2026: 77.400 €); die Zustimmung des Bundesrats steht aus.
  • Nach TV-Ärzte/VKA liegt das Grundgehalt erst ab Stufe 5 (85.900,44 €) über der Grenze 2027; Stufe 4 (80.154,96 €) liegt 3.995,04 € darunter.
  • Vertraglich vorgesehene, regelmäßige Bereitschaftsdienste zählen zum Jahresarbeitsentgelt, Überstunden nicht.
  • Ein Wechsel zum 01.01.2027 setzt voraus, dass Sie 2026 über 77.400 € und 2027 über 84.150 € liegen (§ 6 Abs. 4 SGB V).
  • Wer am 31.12.2026 schon privat versichert ist, muss 2027 nur 80.550 € überschreiten – VKA-Stufe 4 ohne Dienste liegt 395,04 € darunter.

Mit dem Grundgehalt nach TV-Ärzte/VKA liegen Assistenzärztinnen und Assistenzärzte erst ab Stufe 5 (85.900,44 €) über der Jahresarbeitsentgeltgrenze 2027 von 84.150 € (Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend). Mit regelmäßigen Diensten kann es schon ab Stufe 3 oder 4 reichen – der JAEG-Stufen-Check rechnet Ihre Konstellation inklusive der Bestandsgrenze von 80.550 € nach.

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Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt 2026 (Grenze 2026: 77.400 €)
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Prognose Jahresarbeitsentgelt 2027
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Abstand zur maßgeblichen Grenze 2027
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Zusätzliche regelmäßige Dienst-Vergütung bis zur Grenze

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Orientierung, Stand 10.10.2026. Monatsentgelte laut Marburger Bund: TV-Ärzte/VKA ab 01.06.2026 (gültig bis 31.12.2026; für 2027 noch keine Einigung, deshalb unverändert gerechnet), TV-Ärzte TdL ab 01.04.2026 und +2,45 % ab 01.09.2027, Helios ab 01.10.2026 (danach unverändert), Asklepios 2026 und ab 01.01.2027 (vorläufige Tabellen). Keine Jahressonderzahlung. Jahresarbeitsentgelt = Monatsentgelt × 12 × Arbeitszeitanteil + (Dienste + feste Zulagen) × 12; Prognose 2027 = Summe der Monate 2027. Grenzen 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Zustimmung des Bundesrats ausstehend. Verbindlich entscheiden Arbeitgeber und Krankenkasse. Keine Gesundheitsdaten nötig.

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  • Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt gegen 77.400 €, 84.150 € und 80.550 €
  • Die Fristen: Jahreswechsel, Austritt binnen zwei Wochen, Befreiung bis 31.03.2027
  • JAEG-Fahrplan 2027 für Ärztinnen und Ärzte als PDF

So rechnet der JAEG-Stufen-Check

Ob eine angestellte Ärztin oder ein angestellter Arzt in die private Krankenversicherung wechseln darf, entscheidet das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt (JAE). Liegt es über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG, auch Versicherungspflichtgrenze), besteht Versicherungsfreiheit (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Der Rechner baut Ihr JAE in drei Schritten auf:

1. Grundgehalt aus der Tabelle

Aus Tarifvertrag, Entgeltgruppe und Stufe nimmt der Rechner Ihr Monatsentgelt in Vollzeit. Im TV-Ärzte gibt es keine Jahressonderzahlung, deshalb gilt: Monat × 12. Bei Teilzeit wird anteilig gerechnet.

2. Dienste und feste Zulagen dazu

Vertraglich vorgesehene, regelmäßige Bereitschafts- und Rufdienste zählen mit. Überstunden zählen nicht. Familienbezogene Zuschläge bleiben außen vor.

3. Gegen die richtige Grenze prüfen

Gesetzlich Versicherte brauchen 2026 mehr als 77.400 € und 2027 mehr als 84.150 €. Für am 31.12.2026 Privatversicherte zählt 2027 die Bestandsgrenze von 80.550 €.

Für den Wechsel zum Jahresbeginn verlangt das Gesetz eine doppelte Prüfung: Die Versicherungspflicht endet „mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird“ – aber nur, wenn das Entgelt auch die Grenze des Folgejahres übersteigt (§ 6 Abs. 4 SGB V). Deshalb zeigt der Rechner zwei Werte: Ihr Entgelt 2026 und die Prognose für 2027. In die Prognose fließen bereits vereinbarte Tariferhöhungen ein, etwa die 2,45 Prozent im TV-Ärzte TdL ab 01.09.2027. Das entspricht den Grundsätzlichen Hinweisen des GKV-Spitzenverbands: „objektiv feststehende“ Entgeltänderungen werden in die Prognose einbezogen.

Assistenzarzt und Jahresarbeitsentgeltgrenze: die Stufen im Überblick

Die Tabelle zeigt das Grundgehalt der Entgeltgruppe Ä 1 ohne Dienste. Sie macht sichtbar, warum 2027 für viele Assistenzärztinnen und Assistenzärzte ein Jahr des Wartens wird: Die Grenze steigt um 6.750 €, die kommunalen Tabellen für 2027 sind noch nicht verhandelt.

Jahresbrutto Ä 1 in Vollzeit ohne Dienste (Monat × 12). TV-Ärzte/VKA ab 01.06.2026, TV-Ärzte TdL ab 01.04.2026; Quelle: Marburger Bund. Grenzen 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend. Stand: Oktober 2026.
StufeVKATdLVKA vs. 84.150 €Dienste nötig (VKA)
Stufe 168.664,60 €69.514,80 €−15.485,40 €rund 1.290 €/Monat
Stufe 272.557,04 €73.455,12 €−11.592,96 €rund 966 €/Monat
Stufe 375.336,84 €76.269,48 €−8.813,16 €rund 734 €/Monat
Stufe 480.154,96 €81.148,08 €−3.995,04 €rund 333 €/Monat
Stufe 585.900,44 €86.964,00 €+1.750,44 €keine
Stufe 688.263,48 €89.232,60 €+4.113,48 €keine

Alle Stufen, die privaten Klinikträger Helios und Asklepios und die Werte gegen die Grenze 2026 finden Sie in der TV-Ärzte-Tabelle gegen die Versicherungspflichtgrenze.

Drei Rechenbeispiele

Beispiel 1: VKA, Stufe 4, 400 € Dienste, gesetzlich versichert

Grundgehalt 6.679,58 € × 12 = 80.154,96 €. Dazu Dienste 400 € × 12 = 4.800 €. Ergebnis: 84.954,96 €. Das liegt 2026 über 77.400 € und 2027 – ohne Tariferhöhung gerechnet – 804,96 € über 84.150 €. Nach diesen Angaben endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Jahres 2026. Der Puffer ist klein: Fallen ab Januar 70 € Dienste im Monat weg, reicht es nicht mehr.

Beispiel 2: Uniklinik (TdL), Stufe 4, keine Dienste, gesetzlich versichert

2026: 6.762,34 € × 12 = 81.148,08 € – über 77.400 €. Prognose 2027: acht Monate zu 6.762,34 € und vier Monate zu 6.928,02 € (Erhöhung ab September) ergeben 81.810,80 € – 2.339,20 € unter 84.150 €. Ein Wechsel zum 01.01.2027 ist danach nicht möglich. Rechnet man den Aufstieg in Stufe 5 ab Juli 2027 ein (sechs Monate Stufe 4, zwei Monate Stufe 5 zu 7.247,00 €, vier Monate zu 7.424,55 €), läge die Prognose bei 84.766,24 €. Ob der Stufenaufstieg in der Prognose zählt, entscheiden Arbeitgeber und Krankenkasse – fragen Sie gezielt nach.

Beispiel 3: VKA, Stufe 4, keine Dienste, am 31.12.2026 privat versichert

Für Sie gilt die Bestandsgrenze. 80.154,96 € liegen 395,04 € unter 80.550 €. Ohne Änderung würden Sie ab 01.01.2027 versicherungspflichtig. Schon rund 33 € regelmäßige Dienst-Vergütung pro Monat würden die Lücke schließen. Alternativ können Sie sich bis 31.03.2027 befreien lassen – mehr dazu im Ratgeber Assistenzarzt: zurück in die GKV 2027?

Was zählt zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt – und was nicht?

Auswahl nach den Grundsätzlichen Hinweisen des GKV-Spitzenverbands vom 20.03.2019 und § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V. Stand: Oktober 2026.
BestandteilZählt?Hinweis
Tabellenentgelt (Stufe)JaMonat × 12; Erhöhungen ab dem Zeitpunkt, ab dem der Anspruch besteht
Vertraglich vorgesehene BereitschaftsdiensteJabei Schwankungen geschätzt, oft anhand des Vorjahres
Rufbereitschaft, feste ZulagenIn der Regel jawenn regelmäßig und Arbeitsentgelt
ÜberstundenvergütungNeinAusnahme: feste Überstundenpauschalen
Familienbezogene ZuschlägeNeinausdrücklich ausgenommen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V)
Jahressonderzahlung–im TV-Ärzte VKA und TdL nicht vorgesehen

Wie die Dienste im Detail bewertet werden und welche Stundenentgelte gelten, erklärt der Ratgeber Bereitschaftsdienst und Jahresarbeitsentgeltgrenze. Die allgemeinen Regeln zur Grenze für alle Angestellten finden Sie bei Jahresarbeitsentgeltgrenze 2027 erklärt.

Bestandsgrenze 80.550 €: wenn Sie schon privat versichert sind

Damit die Sonderanhebung 2027 niemanden ungewollt in die gesetzliche Krankenversicherung zurückschiebt, gilt für Arbeitnehmer, die am 31.12.2026 versicherungsfrei und privat versichert sind, eine eigene Grenze von 80.550 € (§ 6 Abs. 8 SGB V n. F.). Der Rechner nimmt dafür Ihr Entgelt am 01.01.2027 – spätere Stufenaufstiege zählen hier nicht vorab. Liegen Sie darunter, werden Sie grundsätzlich versicherungspflichtig. Wer nur wegen der Anhebung der Grenze versicherungspflichtig wird, kann sich auf Antrag binnen drei Monaten befreien lassen; der PKV-Verband nennt als Frist „bis spätestens Ende März“. Die Befreiung ist grundsätzlich unwiderruflich (§ 8 SGB V).

Knapp an der Grenze?Ein kleiner Puffer kann durch Teilzeit, Elternzeit oder wegfallende Dienste verschwinden. Lassen Sie Ihre Konstellation vor dem Jahreswechsel prüfen – die Fristen nach dem 01.01.2027 sind kurz.

Was der Rechner nicht abbildet

  • Tariferhöhungen ohne Einigung: Für den TV-Ärzte/VKA gibt es für 2027 noch keine Tabelle. Wird vor dem Jahreswechsel eine Erhöhung vereinbart, kann sie die Prognose verbessern.
  • Haustarife und kirchliche Träger: Hier tragen Sie Ihr Monatsentgelt selbst ein („anderer Tarif“). Prüfen Sie, ob feste Sonderzahlungen hinzukommen.
  • Arbeitgeberwechsel: Wer eine neue Stelle mit einem Jahresentgelt über der Grenze antritt, kann von Beginn an versicherungsfrei sein. Das klären Sie mit dem neuen Arbeitgeber.
  • Die Grenze 2028: Sie ist noch nicht bekannt. Wer 2027 erst die Grenze überschreitet, braucht auch die Grenze 2028.

Dass Sie wechseln dürfen, heißt noch nicht, dass Sie wechseln sollten. Familie, Teilzeitpläne und die Niederlassung spielen mit. Was ein Ärztetarif netto kostet, zeigt der PKV-Rechner für Ärzte; den Überblick über die Weiterbildungszeit gibt die Seite PKV als Assistenzarzt.

Häufige Fragen

Ab welcher Stufe darf ich als Assistenzarzt 2027 in die PKV?

Mit dem Grundgehalt nach TV-Ärzte/VKA ab Stufe 5 (85.900,44 € im Jahr), nach TV-Ärzte TdL ebenfalls ab Stufe 5 (86.964,00 €). Mit regelmäßigen Diensten kann es früher reichen: In VKA-Stufe 4 fehlen ohne Dienste 3.995,04 €, das sind rund 333 € Dienst-Vergütung pro Monat. Grenze 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend.

Zählen Bereitschaftsdienste zur Jahresarbeitsentgeltgrenze?

Ja, wenn sie vertraglich vorgesehen sind und regelmäßig anfallen. So steht es in den Grundsätzlichen Hinweisen des GKV-Spitzenverbands vom 20.03.2019 (gestützt auf Urteile des Bundessozialgerichts). Überstundenvergütungen zählen dagegen nicht, außer feste Pauschalen. Bei schwankenden Beträgen wird geschätzt, oft anhand des Vorjahres.

Ich verdiene 2026 über 77.400 € – kann ich zum 01.01.2027 wechseln?

Nur, wenn Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt auch 2027 über der dann geltenden Grenze von 84.150 € liegt. Das schreibt § 6 Abs. 4 SGB V vor. Liegen Sie 2027 darunter, bleiben Sie pflichtversichert, bis Sie in einem Jahr beide Grenzen überschreiten.

Was ist die Bestandsgrenze von 80.550 €?

Für Arbeitnehmer, die am 31.12.2026 versicherungsfrei und privat versichert sind, gilt 2027 die niedrigere Grenze von 80.550 € (§ 6 Abs. 8 SGB V n. F.). Wer darunter fällt, wird grundsätzlich versicherungspflichtig, kann sich aber bis Ende März 2027 auf Antrag befreien lassen.

Wie rechne ich Teilzeit?

Das Tabellenentgelt sinkt anteilig zur Arbeitszeit, regelmäßige Dienste zählen mit ihrem tatsächlichen Betrag. Bei 80 Prozent in VKA-Stufe 5 sind es zum Beispiel 68.720,35 € im Jahr – deutlich unter der Grenze 2027. Tragen Sie Ihren Prozentsatz im Rechner ein.

Quellen

  1. § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit
  2. § 8 SGB V – Befreiung von der Versicherungspflicht
  3. Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2027 (Kabinettsbeschluss) – 07.10.2026
  4. BGBl. 2026 I Nr. 228 – GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (§ 6 Abs. 8 SGB V n. F.)
  5. GKV-Spitzenverband: Grundsätzliche Hinweise zur Versicherungsfreiheit bei Überschreiten der JAEG – 20.03.2019
  6. Marburger Bund: Entgelttabellen TV-Ärzte/VKA – Tabelle ab 01.06.2026
  7. Marburger Bund: Entgelttabellen TV-Ärzte TdL, Tarifrunde 2026 – 09.06.2026
  8. PKV-Serviceportal: Versicherungspflichtgrenze 2027 – Befreiung bis Ende März
Redaktion PKV-Heilberufe.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Krankenversicherung von Ärztinnen, Ärzten und Heilberufen (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Gehalts- und Tarifwerte stammen aus den angegebenen Entgelttabellen; Ihr tatsächliches regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt kann davon abweichen. Herausgeber: PKV-Heilberufe.de. PKV-Heilberufe.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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