Inhalt (12 Abschnitte)
- Krankenversicherung als niedergelassener Arzt: Was sich mit der Praxis ändert
- GKV oder PKV als Praxisinhaber?
- Wechsel zum Start der Niederlassung: Reihenfolge und Fristen
- Krankentagegeld: der wichtigste Baustein für Praxisinhaber
- Praxisausfallversicherung: Wer zahlt die Praxis?
- Rechenbeispiel: Hausarztpraxis mit 40.000 € Rücklage
- Was die Niederlassung für Ihre bestehende PKV bedeutet
- Fünf typische Fehler bei der Absicherung der Niederlassung
- Berufsunfähigkeit und Versorgungswerk
- Zahnärzte, Psychotherapeuten, Tierärzte: was gleich ist
- Checkliste vor der Niederlassung
- Alle Themen zur Niederlassung
- Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sind selbstständig und können unabhängig vom Einkommen zwischen freiwilliger GKV und PKV wählen; einen Arbeitgeberzuschuss gibt es nicht mehr.
- Freiwillig gesetzlich versichert zahlen Praxisinhaber 2027 im Szenario bis 1.402,50 € im Monat (kinderlos, mit Krankengeld, Zusatzbeitrag 2,9 %).
- Das gesetzliche Krankengeld ist auf 135,63 € pro Tag (2026) begrenzt und beginnt für Selbstständige mit Wahlerklärung erst ab der 7. Woche.
- Das private Krankentagegeld ersetzt Einkommen bis zur Höhe des Nettoeinkommens (§ 4 Abs. 2 MB/KT) und endet mit Eintritt der Berufsunfähigkeit.
- Praxis-Fixkosten wie Miete und Gehälter deckt eine Praxisausfallversicherung – nicht das Krankentagegeld.
Als niedergelassener Arzt sind Sie selbstständig und können unabhängig vom Einkommen zwischen freiwilliger GKV und PKV wählen – einen Arbeitgeberzuschuss gibt es nicht mehr. Freiwillig gesetzlich versichert zahlen Praxisinhaber 2027 im Szenario bis 1.402,50 € im Monat. Wichtiger als die Systemfrage sind oft zwei Bausteine: ein Krankentagegeld für Ihr Einkommen und eine Praxisausfallversicherung für die Fixkosten.
Krankenversicherung als niedergelassener Arzt: Was sich mit der Praxis ändert
Zum 31.12.2025 waren laut Bundesärztekammer 105.264 Ärztinnen und Ärzte niedergelassen. Ihre Zahl sank laut Bundesärztekammer binnen fünf Jahren um rund acht Prozent, während die Zahl der angestellten Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Versorgung seit 2020 um 48 Prozent wuchs. Wer den Schritt in die eigene Praxis geht, wechselt versicherungsrechtlich die Welt:
| Thema | Angestellt | Niedergelassen |
|---|---|---|
| Zugang zur PKV | erst über der Versicherungspflichtgrenze (2027: 84.150 €) | jederzeit, unabhängig vom Einkommen |
| Arbeitgeberzuschuss | Hälfte, 2026 höchstens 613,22 € | keiner – Sie tragen alles selbst |
| GKV-Beitrag | Hälfte bis zur Bemessungsgrenze | voller Beitrag auf alle Einnahmen bis zur Grenze |
| Bei Krankheit | 6 Wochen Entgeltfortzahlung, danach Krankengeld bzw. Krankentagegeld | ab dem ersten Tag kein Einkommen – Krankentagegeld nach Karenzzeit |
| Praxiskosten bei Ausfall | trägt der Arbeitgeber | laufen weiter – Praxisausfallversicherung |
GKV oder PKV als Praxisinhaber?
Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige zahlen Kranken- und Pflegeversicherung auf alle Einnahmen zum Lebensunterhalt bis zur Beitragsbemessungsgrenze – und zwar den vollen Satz. Bei Einnahmen ab der Grenze sind das 2026 1.261,31 € (kinderlos, mit Krankengeld-Wahlerklärung), 2027 im Szenario mit 2,9 Prozent Zusatzbeitrag und Pflegereform-Entwurf 1.402,50 €; mit Kind 1.345,13 €. In der PKV zahlen Sie Ihren Tarifbeitrag ebenfalls allein. Die SDK nennt für einen 36-jährigen niedergelassenen Allgemeinmediziner 729,61 € im Monat – mit hohem Selbstbehalt im ambulanten Bereich und 200 € Krankentagegeld ab der 5. Woche (Versichererbeispiel, Stand 01/2026).
Die Systemfrage entscheidet sich aber selten am Beitrag allein:
Für die PKV kann sprechen
- hohe, stabile Praxiseinnahmen und damit ein GKV-Beitrag am Höchstwert
- ein Krankentagegeld, das deutlich über dem gesetzlichen Höchstkrankengeld liegt
- Single oder Partner mit eigener Absicherung
Für die GKV kann sprechen
- mehrere Kinder, Partner ohne eigenes Einkommen
- schwankende oder sinkende Einnahmen in der Aufbauphase
- höheres Eintrittsalter oder unklare Gesundheitsprüfung
Wichtig für die Planung: Ein späterer Weg zurück in die GKV ist für Selbstständige nur eingeschränkt möglich – etwa über eine echte Anstellung unter der Versicherungspflichtgrenze, ab 55 in der Regel nicht mehr. Die Systementscheidung als Ärztin oder Arzt vertieft der Ratgeber Lohnt sich die PKV für Ärzte?; was die PKV Sie im Vergleich kostet, rechnet der PKV-Rechner für Ärzte auch für Selbstständige.
Wechsel zum Start der Niederlassung: Reihenfolge und Fristen
Wer aus einer pflichtversicherten Anstellung in die Niederlassung wechselt, ist nicht automatisch privat versichert. Endet die Versicherungspflicht, setzt sich die Mitgliedschaft „als freiwillige Mitgliedschaft fort, es sei denn, das Mitglied erklärt innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeiten seinen Austritt“ (§ 188 Abs. 4 SGB V). Der Austritt wird nur wirksam, wenn Sie eine andere Absicherung nachweisen.
6 bis 3 Monate vorher
Bedarf rechnen: privater Monatsbedarf, Praxis-Fixkosten, Rücklage. Systemfrage klären, Tarife und Krankentagegeld vergleichen – anonym vorab prüfen lassen.
Vor dem ersten Praxistag
PKV, Krankentagegeld und Praxisausfall beantragen. Wartezeiten beginnen erst mit dem Vertrag – beim Krankentagegeld nach den Musterbedingungen drei Monate, außer bei Unfällen (§ 3 MB/KT).
Nach dem Hinweis der Kasse
Austritt binnen zwei Wochen erklären und den PKV-Nachweis vorlegen – oder bewusst freiwillig in der GKV bleiben und das Krankengeld per Wahlerklärung sichern.
Wer schon privat versichert ist, behält seinen Vertrag. Mit dem Wegfall des Arbeitgeberzuschusses lohnt aber ein Blick auf Selbstbehalt und Krankentagegeld: Eine Erhöhung des Krankentagegelds ist eine Mehrleistung und kann eine Gesundheitsprüfung auslösen – deshalb früh klären, nicht erst nach einer Krankheit.
Krankentagegeld: der wichtigste Baustein für Praxisinhaber
Für Selbstständige gibt es keine Entgeltfortzahlung. Das gesetzliche Krankengeld beträgt für freiwillig versicherte Selbstständige mit Wahlerklärung 70 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen, höchstens 135,63 € pro Tag (2026; 2027 rechnerisch 148,75 €), und beginnt erst ab der 7. Woche. Für eine Praxisinhaberin mit 15.000 € Monatsgewinn reicht das nicht annähernd.
Das private Krankentagegeld folgt den Musterbedingungen MB/KT 2009 (Stand Juni 2024) und den Tarifbedingungen des Versicherers. Die wichtigsten Regeln:
- Arbeitsunfähigkeit: liegt vor, wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit „nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben“ können und auch nicht ausüben (§ 1 Abs. 3 MB/KT).
- Obergrenze: Krankentagegeld und sonstige Kranken(tage)gelder dürfen das Nettoeinkommen aus der beruflichen Tätigkeit pro Kalendertag nicht übersteigen; maßgeblich ist meist der Durchschnitt der letzten zwölf Monate (§ 4 Abs. 2 MB/KT).
- Einkommen sinkt: Sie müssen eine nicht nur vorübergehende Minderung des Nettoeinkommens mitteilen; der Versicherer kann Krankentagegeld und Beitrag herabsetzen (§ 4 Abs. 3 und 4 MB/KT).
- Ende: mit Eintritt der Berufsunfähigkeit (mehr als 50 Prozent im bisherigen Beruf auf nicht absehbare Zeit), spätestens drei Monate danach, und mit Bezug einer Altersrente (§ 15 MB/KT).
- Kündigungsschutz: Ohne Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss darf der Versicherer nur in den ersten drei Jahren ordentlich kündigen (§ 206 Abs. 1 VVG).
Für Mediziner gibt es eigene Angebote: Die Hallesche nennt ein Medizinerkrankentagegeld ab dem 15. Tag bis 80 Prozent der Praxiseinnahmen ohne Risikoprüfung, höchstens 800 € pro Tag; die SDK bietet Karenzstufen ab der 3., 5. und 7. Woche (Versichererangaben). Den Tagessatz und die passende Karenzzeit für Ihre Zahlen rechnet der Krankentagegeld-Rechner für Ärzte; die Details erklärt der Ratgeber Krankentagegeld für Ärzte.
Krankengeld und Krankentagegeld pro Tag im Vergleich
Höchstwerte bzw. Beispiele, Stand 2026
GKV: eigene Berechnung (70 % × Beitragsbemessungsgrenze ÷ 30; 2027 laut Kabinettsbeschluss). Beispiel: SDK-Broschüre Ärzte 01/2026 (TA4/200, 200 € ab der 5. Woche). Höchstsatz: Hallesche Medizinerkonzept (max. 800 € pro Tag ab dem 15. Tag). Versichererangaben, keine Empfehlung.
Praxisausfallversicherung: Wer zahlt die Praxis?
Miete, Gehälter der Praxismitarbeitenden, Leasing für Geräte und Kreditraten laufen weiter, wenn Sie ausfallen. Das Krankentagegeld ist dafür nicht gedacht – es ersetzt Ihr persönliches Einkommen und ist auf das Nettoeinkommen begrenzt. Die Praxisausfallversicherung ersetzt laufende Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Je nach Bedingungen deckt sie neben Krankheit und Unfall auch Sachschäden wie Brand oder Leitungswasser und eine behördlich angeordnete Schließung, zahlt kalender- oder werktäglich und für eine begrenzte Zeit; nach einem Schadenfall kann der Versicherer den Vertrag kündigen (Deutsches Ärzteblatt PRAXiS, 3/2005).
| Frage | Krankentagegeld | Praxisausfall |
|---|---|---|
| Was wird ersetzt? | privates Einkommen | Praxis-Fixkosten |
| Wonach bemisst sich die Leistung? | Tagessatz, höchstens Nettoeinkommen | Versicherungssumme laut Vertrag |
| Wie lange? | bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit | begrenzte Haftzeit |
| Auch bei Sachschaden? | nein | je nach Bedingungen ja |
Welche Fixkosten Sie absichern sollten und welche Fragen Sie an einen Vertrag stellen, beschreibt der Ratgeber Praxisausfallversicherung für Ärzte.
Rechenbeispiel: Hausarztpraxis mit 40.000 € Rücklage
Eine 38-jährige Allgemeinmedizinerin übernimmt eine Hausarztpraxis. Ihr privater Bedarf: 4.500 € Lebenshaltung, 750 € für die eigene Kranken- und Pflegeversicherung, 1.200 € Beiträge an das Versorgungswerk und für weitere Vorsorge – zusammen 6.450 € im Monat. Die Praxis kostet an Miete, Personal und Leasing 15.000 € im Monat. Ihr Gewinn liegt bei rund 14.000 € im Monat, die Rücklage bei 40.000 €.
- Krankentagegeld: 6.450 € ÷ 30 = 215 € pro Tag. Die grobe Obergrenze aus dem Gewinn (14.000 € ÷ 30) liegt bei rund 465 € – der Bedarf passt.
- Praxisausfall: 15.000 € ÷ 30 = 500 € pro Tag als Versicherungsbedarf für die Fixkosten.
- Karenzzeit: Privater und Praxis-Bedarf zusammen 715 € pro Tag. Die Rücklage trägt das rund 55 Tage – eine Leistung ab dem 43. Tag wäre überbrückbar, eine frühere Karenz senkt das Risiko, kostet aber mehr Beitrag.
- Zum Vergleich GKV: Freiwillig versichert würde sie 2027 im Szenario bis zu 1.402,50 € im Monat zahlen und bekäme ab der 7. Woche höchstens 148,75 € Krankengeld pro Tag – rechnerisch, nach der Bemessungsgrenze laut Kabinettsbeschluss.
Das Beispiel ist eine Orientierung mit Annahmen, keine Empfehlung für einen Tarif. Mit Ihren Zahlen rechnet der Krankentagegeld-Rechner.
Was die Niederlassung für Ihre bestehende PKV bedeutet
Wer schon als angestellte Ärztin oder angestellter Arzt privat versichert ist, muss mit der Niederlassung nichts kündigen. Aber drei Dinge ändern sich:
- Der Arbeitgeberzuschuss fällt weg. Sie tragen den vollen Beitrag. Ein höherer Selbstbehalt kann den Beitrag senken – rechnen Sie aber mit, dass Sie ihn im Krankheitsfall allein tragen.
- Das Krankentagegeld muss passen. Als Angestellte reichte ein Krankentagegeld ab dem 43. Tag. Als Praxisinhaberin brauchen Sie meist einen früheren Leistungsbeginn und einen anderen Tagessatz. Eine Erhöhung ist eine Mehrleistung – der Versicherer kann dafür eine Gesundheitsprüfung verlangen. Manche Tarife bieten Optionen ohne erneute Prüfung; fragen Sie danach.
- Der Tarif kann neu sortiert werden. Innerhalb Ihres Versicherers haben Sie das Recht, in einen Tarif mit gleichartigem Schutz zu wechseln; die Alterungsrückstellung bleibt erhalten (§ 204 VVG).
Fünf typische Fehler bei der Absicherung der Niederlassung
Krankentagegeld für die Praxiskosten
Ein Tagessatz, der Miete und Personal mit abdecken soll, übersteigt schnell das Nettoeinkommen – im Leistungsfall droht die Kürzung.
Zu spät abgeschlossen
Wartezeiten laufen erst ab Vertragsbeginn. Wer nach dem ersten Praxistag beantragt, ist in den ersten Monaten nur bei Unfällen geschützt.
Karenz ohne Rücklage
Eine lange Karenzzeit spart Beitrag, aber nur, wenn die Rücklage privaten und Praxis-Bedarf bis dahin trägt.
Gewinnschwankung übersehen
Sinkt das Nettoeinkommen dauerhaft, kann der Versicherer das Krankentagegeld herabsetzen (§ 4 MB/KT). Gerade in der Aufbauphase genau prüfen.
Berufsunfähigkeit nicht geklärt
Das Krankentagegeld endet mit der Berufsunfähigkeit. Ohne passende Absicherung entsteht genau dann eine Lücke, wenn sie am größten ist.
Steuerliche Fragen – etwa wie Beiträge und Leistungen behandelt werden – klären Sie mit Ihrem Steuerberater; Beiträge zur Basisabsicherung der Kranken- und Pflegeversicherung sind grundsätzlich als Sonderausgaben absetzbar.
Berufsunfähigkeit und Versorgungswerk
Das Krankentagegeld endet, wenn Berufsunfähigkeit eintritt. Für diesen Fall braucht es eine eigene Absicherung. Ärztinnen und Ärzte sind Pflichtmitglied im ärztlichen Versorgungswerk und können sich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen (§ 6 Abs. 1 SGB VI). Ob und unter welchen Voraussetzungen Ihr Versorgungswerk bei Berufsunfähigkeit zahlt, regelt seine Satzung – prüfen Sie das vor der Niederlassung, damit zwischen Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsleistung keine Lücke entsteht. Wie das Versorgungswerk mit der Krankenversicherung zusammenhängt, zeigt der Ratgeber Versorgungswerk und PKV.
Zahnärzte, Psychotherapeuten, Tierärzte: was gleich ist
Die Grundsätze gelten für alle niedergelassenen Heilberufe: freie Wahl zwischen GKV und PKV, kein Arbeitgeberzuschuss, Krankentagegeld für das Einkommen, Praxisausfall für die Kosten. Unterschiede liegen im Detail – etwa bei Praxis-Fixkosten (Labor, Behandlungseinheiten) und bei den Annahmerichtlinien der Versicherer für einzelne Berufsgruppen. Für Zahnmediziner beschreibt der Fahrplan Von der Assistenzzeit zur Niederlassung die Schritte; Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten finden ihre Situation unter Krankenversicherung für Psychotherapeuten.
Checkliste vor der Niederlassung
- Privaten Monatsbedarf und Praxis-Fixkosten getrennt aufstellen
- Rücklage festlegen – sie bestimmt die Karenzzeit
- Systemfrage GKV oder PKV mit Familie, Alter und Einnahmenplanung klären
- Krankentagegeld: Tagessatz, Karenz, Nettoeinkommens-Definition, Erhöhungsoptionen
- Praxisausfallversicherung: Fixkosten, Haftzeit, mitversicherte Ursachen
- Berufsunfähigkeit: Satzung des Versorgungswerks und private Absicherung abgleichen
- Termine: Anträge vor dem ersten Praxistag, Austritt aus der GKV binnen zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse
Die Checkliste zum Ausdrucken finden Sie im JAEG-Fahrplan, den Sie mit dem kostenlosen Heilberufe-Check erhalten. Selbstständige außerhalb der Heilberufe finden allgemeine Informationen bei PKV-Gründer.de.
Alle Themen zur Niederlassung
Krankentagegeld für Ärzte
Ab dem 43. Tag für Angestellte, früher für die Praxis: Höhe, Karenz, Nettoeinkommensgrenze und Ende bei Berufsunfähigkeit – mit Tarifbeispielen.
Weiterlesen NiederlassungPraxisausfallversicherung für Ärzte
Was die Praxisausfallversicherung bei Krankheit des Inhabers zahlt, wie lange, was sie kostet – und warum sie das Krankentagegeld nicht ersetzt.
WeiterlesenHäufige Fragen
Wie sind niedergelassene Ärzte krankenversichert?
Als Selbstständige entweder freiwillig in der GKV oder privat. Eine Versicherungspflichtgrenze gilt für sie nicht. In der GKV zahlen sie den Beitrag allein auf ihre Einnahmen bis zur Bemessungsgrenze (2027 laut Kabinettsbeschluss 6.375 € im Monat); in der PKV richtet sich der Beitrag nach Alter, Gesundheit und Tarif.
Muss ich bei der Niederlassung die Krankenversicherung wechseln?
Nein. Wer bisher angestellt und pflichtversichert war, bleibt automatisch freiwillig in der GKV, wenn er nicht binnen zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse austritt und eine PKV nachweist (§ 188 Abs. 4 SGB V). Wer schon privat versichert ist, behält den Vertrag – sollte aber Krankentagegeld und Selbstbehalt anpassen.
Wie viel Krankentagegeld braucht ein niedergelassener Arzt?
So viel, dass Lebenshaltung, eigene Kranken- und Pflegeversicherung und weiterlaufende Vorsorge gedeckt sind – höchstens bis zum Nettoeinkommen pro Kalendertag. Ein Beispiel: 6.450 € privater Monatsbedarf ergeben 215 € pro Tag. Die Praxiskosten gehören in eine Praxisausfallversicherung.
Ab welchem Tag sollte das Krankentagegeld zahlen?
Das hängt von Ihrer Rücklage ab. Je später die Leistung beginnt, desto günstiger der Beitrag – aber desto mehr müssen Sie selbst überbrücken. Üblich sind Leistungen ab dem 4., 8., 15., 22., 29. oder 43. Tag. Der Krankentagegeld-Rechner zeigt, welche Karenzzeit Ihre Rücklage trägt.
Was ist der Unterschied zwischen Krankentagegeld und Praxisausfallversicherung?
Das Krankentagegeld ersetzt Ihr Einkommen und ist auf das Nettoeinkommen begrenzt. Die Praxisausfallversicherung ersetzt laufende Praxiskosten wie Miete, Personal und Leasing – bis zur vereinbarten Versicherungssumme und für eine begrenzte Zeit, je nach Bedingungen auch bei Sachschäden oder behördlicher Schließung.
Quellen
- § 188 SGB V – Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft
- PKV-Verband: Musterbedingungen Krankentagegeld MB/KT 2009 – Stand Juni 2024
- § 206 VVG – Kündigung des Versicherers
- Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2027 (Kabinettsbeschluss) – 07.10.2026
- Deutsches Ärzteblatt: Wenn die Praxis geschlossen bleiben muss – den Verdienstausfall absichern
- Hallesche: Medizinerkonzept (Medizinerkrankentagegeld)
- SDK: GesundheitsFAIR für Ärztinnen und Ärzte (Beispiel Niederlassung) – Stand 01/2026
- Bundesärztekammer: Ärztestatistik 2025
- § 6 SGB VI – Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Krankenversicherung von Ärztinnen, Ärzten und Heilberufen (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Gehalts- und Tarifwerte stammen aus den angegebenen Entgelttabellen; Ihr tatsächliches regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt kann davon abweichen. Herausgeber: PKV-Heilberufe.de. PKV-Heilberufe.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.