Inhalt (8 Abschnitte)
- Der Fahrplan auf einen Blick
- Vorbereitungsassistenz: Was § 3 Zahnärzte-ZV verlangt
- Assistenzzahnarzt und Krankenversicherung: gesetzlich oder privat?
- Anstellung nach der Assistenzzeit: der Weg in die PKV
- Der Schritt in die eigene Praxis: Krankenversicherung richtig planen
- Krankentagegeld für die junge Zahnarztpraxis
- Versorgungswerk in der Gründungsphase
- Checkliste vom ersten Arbeitsvertrag bis zur Praxis
- In der Vorbereitungsassistenz sind Zahnärztinnen und Zahnärzte angestellt und gesetzlich pflichtversichert, solange ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze nicht übersteigt.
- Bei zwölf Monatsgehältern liegt diese Grenze 2026 bei 6.450 € im Monat und 2027 laut Kabinettsbeschluss bei 7.012,50 € (Bundesrat ausstehend).
- Die Vorbereitungszeit für die Kassenzulassung dauert mindestens zwei Jahre, davon mindestens sechs Monate als Assistent oder Vertreter in Kassenzahnarztpraxen (§ 3 Zahnärzte-ZV).
- Mit der Niederlassung ist die PKV unabhängig vom Einkommen möglich; wer pflichtversichert war, muss den Austritt binnen zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse erklären (§ 188 Abs. 4 SGB V).
- Krankentagegeld und Praxisausfallversicherung sollten vor dem ersten Praxistag beantragt sein – Wartezeiten laufen erst ab Vertragsbeginn.
Als Assistenzzahnarzt in der Vorbereitungsassistenz sind Sie angestellt und damit gesetzlich pflichtversichert, solange Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze nicht übersteigt – 2027 laut Kabinettsbeschluss 84.150 €, also 7.012,50 € im Monat bei zwölf Gehältern. In die PKV kommen Sie mit einem Gehalt darüber oder mit der eigenen Praxis; die Vorbereitungszeit dauert mindestens zwei Jahre (§ 3 Zahnärzte-ZV). Stand: Oktober 2026.
Der Fahrplan auf einen Blick
Die Krankenversicherung folgt bei Zahnärztinnen und Zahnärzten dem Berufsweg. Wer die Phasen kennt, kann die Entscheidung für GKV oder PKV zum richtigen Zeitpunkt treffen – und vermeidet teure Lücken beim Krankentagegeld.
| Phase | Dauer | Krankenversicherung | Was jetzt zu tun ist |
|---|---|---|---|
| Approbation, erste Stelle | – | Mit der Beschäftigung endet die studentische Versicherung; pflichtversichert, wenn das Gehalt unter der Grenze liegt | Krankenkasse wählen, Befreiung von der Rentenversicherung über das Versorgungswerk beantragen |
| Vorbereitungsassistenz | mind. 2 Jahre | meist gesetzlich pflichtversichert | Gehalt gegen die Grenze prüfen; Optionen für später klären |
| Anstellung in Praxis, MVZ, Klinik | offen | PKV, sobald das Jahresentgelt über der Grenze liegt | Jahreswechsel-Regel beachten, Tarife vergleichen |
| Niederlassung | ab Zulassung | freie Wahl zwischen freiwilliger GKV und PKV, kein Zuschuss | Krankentagegeld, Praxisausfall, Berufsunfähigkeit vor dem ersten Praxistag |
Vorbereitungsassistenz: Was § 3 Zahnärzte-ZV verlangt
Wer als Vertragszahnarzt Kassenpatienten behandeln will, braucht vorher eine Vorbereitungszeit. Die Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte regelt sie in § 3:
- „eine mindestens zweijährige Vorbereitungszeit“,
- davon eine „mindestens sechsmonatige Tätigkeit als Assistent oder Vertreter eines oder mehrerer Kassenzahnärzte“,
- Vertretertätigkeiten zählen erst nach mindestens einjähriger Tätigkeit als Assistent in unselbstständiger Stellung,
- bis zu drei Monate können durch eine gleich lange Tätigkeit an einer Universitätszahnklinik oder einer Zahnstation der Bundeswehr ersetzt werden,
- nicht angerechnet werden Tätigkeiten in Abschnitten unter drei Wochen oder neben einer eigenen Praxis.
Für die Krankenversicherung ist entscheidend: Während der Vorbereitungsassistenz sind Sie Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer. Es gelten die Regeln der Versicherungspflichtgrenze – unabhängig davon, dass das Ziel die Selbstständigkeit ist.
Assistenzzahnarzt und Krankenversicherung: gesetzlich oder privat?
Mit dem ersten Arbeitsvertrag endet die studentische Krankenversicherung; die Versicherungspflicht als Beschäftigter geht vor (§ 5 Abs. 7 SGB V). Ob Sie gesetzlich pflichtversichert bleiben, hängt vom regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt ab. Dazu zählen das Monatsgehalt mal zwölf und regelmäßige, vertraglich zugesagte Sonderzahlungen.
| Grenze | Jahr | 12 Gehälter | 13 Gehälter |
|---|---|---|---|
| 2026 | 77.400 € | 6.450,00 € | 5.953,85 € |
| Bestandsgrenze 2027 | 80.550 € | 6.712,50 € | 6.196,15 € |
| 2027 | 84.150 € | 7.012,50 € | 6.473,08 € |
In Zahnarztpraxen gibt es für angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte keine Stufentabelle wie den TV-Ärzte; das Gehalt wird einzeln vereinbart. Ob Sie über den Werten liegen, hängt allein von Ihrem Vertrag ab – Fixgehalt, zugesagte Sonderzahlungen und regelmäßige Umsatzbeteiligung. Anders ist es an Universitätskliniken: Dort gilt der TV-Ärzte TdL ausdrücklich auch für Zahnärztinnen und Zahnärzte.
| Stufe | Monat | Jahr | über 84.150 €? |
|---|---|---|---|
| 1 | 5.792,90 € | 69.514,80 € | nein |
| 2 | 6.121,26 € | 73.455,12 € | nein |
| 3 | 6.355,79 € | 76.269,48 € | nein |
| 4 | 6.762,34 € | 81.148,08 € | nein |
| 5 | 7.247,00 € | 86.964,00 € | ja |
| 6 | 7.436,05 € | 89.232,60 € | ja |
Ob Ihr Gehalt mit Diensten oder Zulagen über der Grenze liegt, rechnet der JAEG-Stufen-Check – die Tabelle TV-Ärzte TdL gilt dort auch für Zahnärztinnen und Zahnärzte an Unikliniken.
Anstellung nach der Assistenzzeit: der Weg in die PKV
Viele Zahnärztinnen und Zahnärzte bleiben nach der Vorbereitungszeit erst einmal angestellt – in einer Praxis, einem MVZ oder einer Klinik. Laut Bundeszahnärztekammer arbeiten inzwischen 36,1 Prozent der zahnärztlich Tätigen angestellt. Für den Wechsel in die PKV kommt es auf zwei Regeln an:
Gehaltserhöhung beim selben Arbeitgeber
Die Versicherungspflicht endet erst mit Ablauf des Kalenderjahres – und nur, wenn das Entgelt auch die Grenze des Folgejahres übersteigt (§ 6 Abs. 4 SGB V). Für 2027 heißt das: 2026 über 77.400 € und in der Prognose 2027 über 84.150 €.
Neue Stelle mit Gehalt über der Grenze
Übersteigt das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt aus einer neuen Beschäftigung von Beginn an die Grenze, sind Sie ab dem ersten Arbeitstag versicherungsfrei (GKV-Spitzenverband, Grundsätzliche Hinweise, Nr. 4.1).
Variable Gehaltsbestandteile wie eine Umsatzbeteiligung sind bei Zahnärzten häufig. Zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt zählen sie nur, wenn sie mit hinreichender Sicherheit regelmäßig gezahlt werden; bei schwankenden Bezügen wird geschätzt, oft anhand des Vorjahres. Lassen Sie sich die Einstufung von Arbeitgeber und Krankenkasse bestätigen, bevor Sie einen PKV-Antrag stellen.
Teilzeit und Familienphase
Fast zwei Drittel der angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzte sind Frauen (BZÄK, Jahrbuch 24/25). Wer wegen der Familie oder aus anderen Gründen in Teilzeit arbeitet, für den gilt dasselbe wie für alle Angestellten: Sinkt das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt unter die Grenze, endet die Versicherungsfreiheit sofort und nicht erst zum Jahresende. Befreien lassen kann sich nur, wer in der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB V) oder die Arbeitszeit auf höchstens die Hälfte reduziert und seit mindestens fünf Jahren versicherungsfrei ist (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 SGB V). In der Elternzeit ohne Gehalt zahlt der Arbeitgeber keinen Zuschuss zur PKV. Wer Familie und Teilzeit plant, sollte das vor dem Wechsel in die PKV durchrechnen.
Welche Tarife Versicherer für Zahnärzte anbieten, zeigt der Vergleich Zahnärztetarife in der PKV.
Der Schritt in die eigene Praxis: Krankenversicherung richtig planen
Laut IDZ InvestMonitor Zahnarztpraxis 2024 lassen sich Zahnärztinnen und Zahnärzte im Durchschnitt mit 36,6 Jahren nieder. 67 Prozent übernehmen eine Einzelpraxis – im Schnitt mit einem Finanzierungsvolumen von 450.000 € –, 27 Prozent steigen in eine Berufsausübungsgemeinschaft ein, nur 7 Prozent gründen neu. Ab dem ersten Praxistag sind Sie selbstständig: Die Versicherungspflichtgrenze gilt nicht mehr, der Arbeitgeberzuschuss entfällt, und Sie haben keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
12 bis 6 Monate vorher
Systemfrage klären: freiwillige GKV oder PKV? Familie, Alter und Einnahmenplanung einbeziehen. Bei PKV: Tarife vergleichen, anonym vorab prüfen lassen.
6 bis 3 Monate vorher
Privaten Monatsbedarf und Praxis-Fixkosten getrennt aufstellen. Daraus Krankentagegeld und Praxisausfall-Bedarf ableiten; Rücklage für die Karenzzeit festlegen.
Vor dem ersten Praxistag
Krankenversicherung, Krankentagegeld, Praxisausfall und Berufsunfähigkeit beantragen. Wartezeiten beginnen erst mit dem Vertrag – beim Krankentagegeld nach den Musterbedingungen drei Monate, außer bei Unfällen (§ 3 MB/KT).
Nach dem Hinweis der Kasse
Wer bisher pflichtversichert war, muss binnen zwei Wochen den Austritt erklären und die PKV nachweisen – sonst läuft die Mitgliedschaft freiwillig weiter (§ 188 Abs. 4 SGB V).
Den Grundsatzvergleich für alle niedergelassenen Heilberufe – GKV oder PKV, Beitrag, Krankengeld – finden Sie im Ratgeber Krankenversicherung bei der Niederlassung.
Krankentagegeld für die junge Zahnarztpraxis
In den ersten Jahren nach der Übernahme ist das Risiko am größten: hohe Kreditraten, laufende Personalkosten, noch kleine Rücklagen. Ein privates Krankentagegeld ersetzt Ihr Einkommen nach einer vereinbarten Karenzzeit; es darf zusammen mit anderen Krankentagegeldern Ihr Nettoeinkommen aus der beruflichen Tätigkeit nicht übersteigen (§ 4 Abs. 2 MB/KT). Die Versicherer bieten unterschiedliche Karenzzeiten an:
| Profil laut Versicherer | Krankentagegeld | Leistungsbeginn |
|---|---|---|
| Praxisinhaber nach Übernahme, 40 J. (SDK) | 200 € pro Tag | ab der 5. Woche |
| Mitinhaberin einer Gemeinschaftspraxis mit Gehaltsfortzahlung laut Gesellschaftervertrag, 42 J. (SDK) | 200 € pro Tag | ab der 14. Woche |
| Medizinerkrankentagegeld (Hallesche) | bis 80 % der Praxiseinnahmen, höchstens 800 € pro Tag | ab dem 15. Tag |
Das zweite Beispiel zeigt einen oft übersehenen Punkt: Wer in einer Berufsausübungsgemeinschaft per Gesellschaftervertrag im Krankheitsfall weiter Geld bezieht, kann eine längere Karenzzeit wählen und Beitrag sparen. Die laufenden Praxiskosten deckt das Krankentagegeld nicht – dafür ist die Praxisausfallversicherung da. Tagessatz, passende Karenzzeit und Praxisausfall-Bedarf rechnet der Krankentagegeld-Rechner mit Ihren Zahlen.
Versorgungswerk in der Gründungsphase
Als Zahnärztin oder Zahnarzt sind Sie Pflichtmitglied im Versorgungswerk Ihrer Kammer. Mit der Niederlassung ändert sich die Beitragsberechnung: Statt eines Anteils am Gehalt zahlen Sie einen Beitrag auf Ihr Berufseinkommen. Die Bayerische Ärzteversorgung, die auch Zahnärzte versorgt, verlangt 2026 von Selbstständigen 18 Prozent des reinen Berufseinkommens bis 8.450 € im Monat; im Jahr der ersten Niederlassung und den zwei folgenden Kalenderjahren gilt ein Satz von 8 Prozent (Kenngrößen 2026, Stand 09.12.2025). Andere Versorgungswerke haben eigene Regeln – fragen Sie vor der Gründung nach. Wie Versorgungswerk und Krankenversicherung zusammenspielen, erklärt der Ratgeber Versorgungswerk und PKV.
Checkliste vom ersten Arbeitsvertrag bis zur Praxis
- Erste Stelle: Krankenkasse wählen, Befreiung von der Rentenversicherung binnen drei Monaten beantragen.
- Jedes Jahr im Herbst: Jahresarbeitsentgelt und Prognose gegen die Grenze des Folgejahres prüfen.
- Stellenwechsel: Neue Stelle mit Gehalt über der Grenze bedeutet Versicherungsfreiheit ab Tag eins – PKV vorher vorbereiten.
- Vor der Niederlassung: Systemfrage entscheiden, Krankentagegeld und Praxisausfall gemeinsam planen.
- Rücklage für die Karenzzeit bilden; Gesellschaftervertrag auf Regelungen bei Krankheit prüfen.
- Austrittsfrist der Krankenkasse (zwei Wochen nach Hinweis) im Kalender notieren.
Ihren persönlichen Weg zeigt der kostenlose Heilberufe-Check – mit Fragen zu Beruf und Phase, ohne Gesundheitsfragen. Den Überblick über alle Themen für Zahnmediziner finden Sie auf der Seite PKV für Zahnärzte.
Häufige Fragen
Wie ist ein Assistenzzahnarzt krankenversichert?
Als Angestellter in der Regel gesetzlich pflichtversichert. In die PKV darf ein Assistenzzahnarzt nur wechseln, wenn sein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt – 2026 77.400 €, 2027 laut Kabinettsbeschluss 84.150 € (Bundesrat ausstehend).
Wie lange dauert die Vorbereitungsassistenz für Zahnärzte?
Mindestens zwei Jahre. § 3 der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte verlangt davon mindestens sechs Monate als Assistent oder Vertreter eines oder mehrerer Kassenzahnärzte; bis zu drei Monate können durch eine Tätigkeit an einer Universitätszahnklinik oder einer Zahnstation der Bundeswehr ersetzt werden.
Kann ich als Vorbereitungsassistent in die PKV?
Nur mit einem Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze. Für einen Wechsel zum Jahresbeginn müssen Sie die Grenze im laufenden Jahr und in der Prognose für das Folgejahr überschreiten (§ 6 Abs. 4 SGB V). Beginnt eine neue Stelle direkt mit einem Gehalt über der Grenze, sind Sie von Beginn an versicherungsfrei.
Was muss ich bei der Niederlassung als Zahnarzt versichern?
Neben der Krankenversicherung vor allem ein Krankentagegeld für Ihr Einkommen, eine Praxisausfallversicherung für die laufenden Praxiskosten und eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit. Beantragen Sie alles vor dem ersten Praxistag, weil Wartezeiten erst mit dem Vertrag beginnen.
Gilt für Zahnärzte an der Uniklinik der TV-Ärzte?
Ja. Der TV-Ärzte TdL gilt laut Geltungsbereich für Ärztinnen und Ärzte einschließlich Zahnärztinnen und Zahnärzte, die an einer Universitätsklinik überwiegend in der Patientenversorgung arbeiten. Das Grundgehalt liegt dort erst ab Stufe 5 über der Grenze 2027.
Quellen
- § 3 Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (Vorbereitungszeit)
- § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit
- § 188 SGB V – Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft
- GKV-Spitzenverband: Grundsätzliche Hinweise zur Versicherungsfreiheit bei Überschreiten der JAEG – 20.03.2019
- Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2027 (Kabinettsbeschluss) – 07.10.2026
- Marburger Bund: Entgelttabellen TV-Ärzte TdL, Tarifrunde 2026 – ab 01.04.2026
- TV-Ärzte TdL, Textfassung (Geltungsbereich, Stufenlaufzeit)
- ZWP online: IDZ InvestMonitor Zahnarztpraxis 2024 – 05.02.2026
- SDK: Broschüre PKV für Zahnärztinnen und Zahnärzte (Krankentagegeld-Beispiele) – Stand 01/2026
- PKV-Verband: Musterbedingungen Krankentagegeld MB/KT 2009 – Stand Juni 2024
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Krankenversicherung von Ärztinnen, Ärzten und Heilberufen (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Gehalts- und Tarifwerte stammen aus den angegebenen Entgelttabellen; Ihr tatsächliches regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt kann davon abweichen. Herausgeber: PKV-Heilberufe.de. PKV-Heilberufe.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.