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Praxisausfallversicherung als Arzt: was sie zahlt und was das Krankentagegeld leistet

Wenn die Praxisinhaberin krank ist, laufen Miete, Gehälter und Leasingraten weiter. Die Praxisausfallversicherung ist für genau diese Kosten da – das Krankentagegeld für das private Einkommen. Hier steht, was die Versicherung leistet, welche Merkmale Anbieter nennen und welche Fragen Sie an einen Vertrag stellen sollten.

Redaktion PKV-Heilberufe.de Aktualisiert am 13. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. Praxisausfallversicherung für Ärzte: wofür sie gedacht ist
  2. Praxisausfall oder Krankentagegeld: die Abgrenzung
  3. Was Anbieter für Ärzte nennen: zwei Beispiele
  4. Wie hoch die Praxisausfallversicherung sein sollte
  5. Steuern: was der Bundesfinanzhof entschieden hat
  6. Zwölf Fragen an einen Praxisausfall-Vertrag
  7. Vier typische Fehler bei der Absicherung der Praxis
  8. Wann eine Praxisausfallversicherung besonders wichtig ist
  9. Nächster Schritt
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Praxisausfallversicherung ersetzt laufende Praxiskosten wie Personal, Miete, Leasing und Finanzierung, wenn der Inhaber durch Krankheit, Unfall oder Quarantäne ausfällt – je nach Vertrag auch entgangenen Gewinn und Vertreterkosten.
  • Leistung gibt es nach einer Karenzzeit und nur für eine begrenzte Haftzeit, bei der INTER etwa wahlweise 12, 18 oder 24 Monate; für Ärzte nennt die INTER höchstens 800 € pro Tag.
  • Das Krankentagegeld deckt dagegen das private Einkommen, begrenzt auf das Nettoeinkommen (§ 4 Abs. 2 MB/KT), und zahlt bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit – beide Bausteine ergänzen sich.
  • Beiträge zu einer Praxisausfallversicherung für die eigene Erkrankung sind nach dem BFH keine Betriebsausgaben, die Leistungen sind nicht steuerbar (Urteil vom 19.05.2009 – VIII R 6/07); für den Quarantäne-Anteil gilt anderes.
  • Den Tagesbedarf ermitteln Sie aus den monatlichen Fixkosten der Praxis; Haftzeit, Kündigungsrechte und Gesundheitsfragen unterscheiden sich je Anbieter.

Als Arzt oder Ärztin mit eigener Praxis sichern Sie mit einer Praxisausfallversicherung die laufenden Kosten der Praxis ab – Personal, Miete, Leasing, Finanzierung –, wenn die Inhaberin oder der Inhaber durch Krankheit, Unfall oder Quarantäne ausfällt; je nach Vertrag auch entgangenen Gewinn und Vertreterkosten. Sie zahlt nach einer Karenzzeit und nur für eine begrenzte Haftzeit, bei der INTER etwa 12 bis 24 Monate und für Ärzte bis 800 € pro Tag (Stand 10/2026). Das private Einkommen sichert sie nicht ab – dafür ist das Krankentagegeld da.

Praxisausfallversicherung für Ärzte: wofür sie gedacht ist

Eine Arztpraxis ist ein Betrieb mit festen Kosten. Fällt die Inhaberin aus, gehen die Einnahmen zurück, die Ausgaben aber nicht: Die Praxismitarbeitenden wollen bezahlt werden, Miete und Leasingraten werden fällig, der Praxiskredit läuft weiter. Die Praxisausfallversicherung ist eine Form der Betriebsunterbrechungsversicherung für genau diesen Fall. Sie ersetzt die fortlaufenden Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Personal

Gehälter und Sozialabgaben der Praxismitarbeitenden laufen weiter.

Räume und Geräte

Miete oder Pacht, Nebenkosten, Leasing für Geräte und Praxissoftware.

Finanzierung

Zinsen und je nach Vertrag weitere Finanzierungskosten der Praxisübernahme.

Je nach Anbieter lassen sich zusätzlich der entgangene Gewinn und die Kosten für eine Vertretung versichern. Was mit der Niederlassung sonst an Absicherung dazukommt, beschreibt die Seite Krankenversicherung als niedergelassener Arzt.

Praxisausfall oder Krankentagegeld: die Abgrenzung

Beide Versicherungen greifen bei Krankheit, haben aber unterschiedliche Aufgaben. Das Krankentagegeld ersetzt Ihr privates Einkommen und darf das Nettoeinkommen pro Kalendertag nicht übersteigen (§ 4 Abs. 2 MB/KT). Die Praxisausfallversicherung ersetzt die Kosten des Betriebs. Wer versucht, beides über ein hohes Krankentagegeld abzudecken, stößt an die Nettoeinkommensgrenze – im Leistungsfall droht die Kürzung.

Krankentagegeld und Praxisausfallversicherung im Vergleich. Quellen: MB/KT 2009 (Stand Juni 2024), Anbieterunterlagen Deutsche Ärzteversicherung und INTER (abgerufen 10.10.2026), BFH VIII R 6/07. Konkrete Bedingungen unterscheiden sich je Anbieter.
FrageKrankentagegeldPraxisausfallversicherung
Was wird ersetzt?privates EinkommenPraxis-Fixkosten, optional Gewinn und Vertreterkosten
ObergrenzeNettoeinkommen pro KalendertagVersicherungssumme; Tagessatz z. B. 1/360 der Jahressumme
Wie lange?bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit bzw. bis zur Berufsunfähigkeitbegrenzte Haftzeit, z. B. 12 bis 24 Monate
UrsachenKrankheit, UnfallKrankheit, Unfall, Quarantäne; teils Sachschaden
Kündigung durch den Versicherernur in den ersten 3 Jahren (§ 206 VVG), wenn kein AG-Zuschussnach Vertrag, teils nach Schadenfall möglich
SteuerLeistungen steuerfreiEigenerkrankung: Beiträge keine Betriebsausgaben, Leistung nicht steuerbar

Das Deutsche Ärzteblatt hat schon 2005 davon abgeraten, das Krankentagegeld zugunsten einer Praxisausfallversicherung zu kürzen – weil die Praxisausfallversicherung nur zeitlich begrenzt leistet. Wie Sie das Krankentagegeld bemessen, erklärt der Ratgeber Krankentagegeld für Ärzte.

Was Anbieter für Ärzte nennen: zwei Beispiele

Die Bedingungen unterscheiden sich stark. Zur Orientierung die Merkmale, die zwei auf Heilberufe ausgerichtete Anbieter öffentlich nennen:

Merkmale von Praxisausfallversicherungen laut Anbieterunterlagen: Deutsche Ärzteversicherung (Produktseite, abgerufen 10.10.2026), INTER Allgemeine Versicherung (Broschüre Kennung 2509, Leistungsübersicht Kennung 2406). Beschreibend, keine Rangfolge; „k. A.“ = keine öffentliche Angabe.
MerkmalDeutsche ÄrzteversicherungINTER
Versicherte UrsachenKrankheit, Unfall, Quarantäne; Sachrisiken (Brand, Wasser, Einbruch) wahlweiseKrankheit (auch bei Pandemie/Epidemie), Unfall, Quarantäne (nicht wegen Pandemie/Epidemie)
Versicherte KostenPersonal, Miete/Pacht, Leasing, Nebenkosten, Buchführung, betriebliche Versicherungen und Steuern, Finanzierung; optional Gewinn, Vertreterkostenfortlaufende Kosten, entgangener Gewinn, Vertretungskosten
Karenzzeitfrei wählbar14, 21, 28 oder 42 Tage; entfällt bei Unfall mit mind. 72 Stunden stationär
Haftzeitk. A.12, 18 oder 24 Monate
Tagessatzk. A.höchstens 1/360 der Versicherungssumme; für Ärzte max. 800 € pro Tag
UnterversicherungVerzicht auf Unterversicherungsabzugkein Unterversicherungsabzug
Teil-Arbeitsunfähigkeitanteilige Leistungk. A.
Altersgrenze / EndeSchutz bis 68; nach Praxisaufgabe wegen BU oder Tod weitere 125 WerktageVertragsende nach 540 bzw. 720 Leistungstagen in 60 Monaten, bei psychischen Ursachen nach 180
Kündigungk. A.Verzicht auf Kündigung im Versicherungsfall nur im Tarif Premium
Gesundheitsfragenk. A.ja, im Antrag

Daneben gibt es Inhaber-Ausfallversicherungen, die statt der nachgewiesenen Kosten eine Tagespauschale zahlen – bei SIGNAL IDUNA etwa die Versicherungssumme geteilt durch 365, mit Karenzzeiten von 21, 42 oder 90 Tagen und Leistung bis zu einem Jahr (Produktinformation Mai 2024, nicht arztspezifisch). Wichtig bei der INTER: Die Tagessätze werden zusammen mit Krankentagegeld und Krankengeld auf einen kalendertäglichen Versicherungswert begrenzt – fragen Sie bei jedem Anbieter, wie Leistungen aus verschiedenen Verträgen angerechnet werden. Mehr zu den Anbietern auf den Seiten AXA/Deutsche Ärzteversicherung und INTER.

Wie hoch die Praxisausfallversicherung sein sollte

Ausgangspunkt sind die Kosten, die bei einem Ausfall weiterlaufen. Variable Kosten wie Praxisbedarf oder Laborleistungen sinken mit; fixe Kosten nicht. Eine einfache Rechnung:

1. Fixkosten pro Monat

Personal, Miete, Leasing, Versicherungen, Zinsen – zum Beispiel 12.000 €.

2. Tagesbedarf

12.000 € ÷ 30 = 400 € pro Tag (bei werktäglicher Leistung entsprechend anders rechnen).

3. Haftzeit

Bei 12 Monaten Haftzeit entspricht das einer Jahressumme von 144.000 €; Gewinn und Vertretung kommen auf Wunsch hinzu.

4. Karenz

Die Tage bis zum Leistungsbeginn trägt Ihre Rücklage – privat und in der Praxis zusammen.

Die Zahlen sind ein Beispiel mit Annahmen. Ihren Tagesbedarf für Praxis und Privat, die passende Karenzzeit und die Reichweite Ihrer Rücklage rechnet der Krankentagegeld-Rechner, der den Praxisausfall-Bedarf getrennt ausweist.

Steuern: was der Bundesfinanzhof entschieden hat

Die steuerliche Behandlung überrascht viele. Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19.05.2009 (VIII R 6/07) ist eine Praxisausfallversicherung, die das Risiko der eigenen Erkrankung des Inhabers abdeckt, privat veranlasst: Die Beiträge sind keine Betriebsausgaben, die Versicherungsleistung ist nicht steuerbar. Anders beim Risiko einer behördlich angeordneten Quarantäne: Der hierauf entfallende Beitragsanteil ist als Betriebsausgabe abziehbar (bestätigt im Urteil vom 24.08.2011 – VIII R 36/09).

Praktisch heißt das: Lassen Sie sich vom Versicherer die Beitragsanteile nach Risiken aufschlüsseln, und klären Sie die Behandlung in Ihrer Steuererklärung mit Ihrer Steuerberatung. Wie Leistungen für Sachschäden oder Quarantäne zu versteuern sind, ist eine Einzelfallfrage.

Zwölf Fragen an einen Praxisausfall-Vertrag

  • Welche Ursachen sind versichert – Krankheit, Unfall, Quarantäne, Sachschaden, behördliche Schließung?
  • Welche Kosten zählen – und sind Gewinn und Vertreterkosten eingeschlossen?
  • Wie wird der Tagessatz berechnet – kalendertäglich, werktäglich, als Anteil der Jahressumme?
  • Welche Karenzzeit gilt, und entfällt sie bei Unfall oder Krankenhausaufenthalt?
  • Wie lange ist die Haftzeit, und wann endet der Vertrag nach Leistungsfällen?
  • Gibt es Einschränkungen bei psychischen Erkrankungen?
  • Wird bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit anteilig gezahlt?
  • Werden Leistungen aus Krankentagegeld oder Krankengeld angerechnet?
  • Verzichtet der Versicherer auf den Einwand der Unterversicherung?
  • Darf der Versicherer nach einem Schadenfall kündigen?
  • Welche Gesundheitsfragen stellt der Antrag, und bis zu welchem Alter gilt der Schutz?
  • Was gilt nach einer Praxisaufgabe wegen Berufsunfähigkeit?

Vier typische Fehler bei der Absicherung der Praxis

Alles über das Krankentagegeld

Ein Tagessatz, der auch Miete und Personal decken soll, übersteigt die Nettoeinkommensgrenze. Im Leistungsfall zahlt der Versicherer höchstens bis zu Ihrem Nettoeinkommen.

Haftzeit zu kurz

Schwere Erkrankungen dauern oft länger als ein Jahr. Prüfen Sie, ob Ihre Rücklage und das Krankentagegeld die Zeit nach dem Ende der Haftzeit tragen.

Doppelt versichert, einfach bezahlt

Manche Verträge rechnen Leistungen anderer Versicherungen an. Wer Praxisausfall und Krankentagegeld nicht abstimmt, zahlt Beiträge für Leistungen, die er nicht bekommt.

Berufsunfähigkeit vergessen

Praxisausfall und Krankentagegeld sind für vorübergehende Ausfälle gedacht. Für den dauerhaften Ausfall braucht es eine Berufsunfähigkeitsabsicherung – privat oder über das Versorgungswerk, dessen Satzung die Voraussetzungen regelt.

Wann eine Praxisausfallversicherung besonders wichtig ist

Eher wichtig

  • Einzelpraxis mit Angestellten und hoher Miete
  • Praxisübernahme mit Kredit oder Leasing
  • geringe Rücklage in den ersten Jahren

Eher weniger dringend

  • Gemeinschaftspraxis, in der Partner den Ausfall auffangen
  • niedrige Fixkosten und hohe Rücklage
  • Anstellung im MVZ statt eigener Praxis

Die Einordnung ist eine Orientierung, keine Empfehlung für einen Vertrag. Zahnärztinnen und Zahnärzte haben oft höhere Fixkosten für Behandlungseinheiten und Labor; die Grundsätze sind dieselben – mehr dazu im Fahrplan Von der Assistenzzeit zur Niederlassung.

Nächster Schritt

Auf Wunsch stimmt ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk Krankentagegeld, Praxisausfallversicherung und Berufsunfähigkeitsschutz aufeinander ab, damit keine Lücke und keine Doppelversicherung entsteht. Begriffe wie Haftzeit oder Karenzzeit erklärt das Lexikon für Ärztinnen und Ärzte. Den ersten Überblick gibt der kostenlose Heilberufe-Check – ohne Gesundheitsfragen.

Häufige Fragen

Was zahlt eine Praxisausfallversicherung?

Sie ersetzt die laufenden Kosten der Praxis, wenn der Inhaber wegen Krankheit, Unfall oder Quarantäne nicht arbeiten kann – etwa Gehälter, Miete, Leasing, Nebenkosten und Finanzierungskosten, je nach Vertrag auch entgangenen Gewinn und Vertreterkosten. Manche Verträge schließen Sachschäden wie Brand oder Wasser ein. Die Leistung ist auf die Versicherungssumme und eine Haftzeit begrenzt.

Brauche ich als Arzt Krankentagegeld und Praxisausfallversicherung?

Niedergelassene brauchen in der Regel beides: Das Krankentagegeld ersetzt das private Einkommen und ist auf das Nettoeinkommen begrenzt; die Praxisausfallversicherung ersetzt die Praxiskosten. Ein Krankentagegeld, das auch Miete und Personal abdecken soll, würde die Nettoeinkommensgrenze schnell übersteigen.

Wie lange zahlt die Praxisausfallversicherung?

Nur für die vereinbarte Haftzeit. Die INTER nennt wahlweise 12, 18 oder 24 Monate; ihr Vertrag endet laut Unterlagen nach 540 bzw. 720 Leistungstagen innerhalb von 60 Monaten, bei psychischen Ursachen früher. Das Krankentagegeld zahlt dagegen grundsätzlich bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit oder bis zur Berufsunfähigkeit.

Ist die Praxisausfallversicherung steuerlich absetzbar?

Für den Teil, der die eigene Erkrankung des Inhabers absichert, nach dem Bundesfinanzhof nicht: Die Beiträge sind keine Betriebsausgaben, die Leistungen dafür nicht steuerbar (Urteil vom 19.05.2009 – VIII R 6/07). Der Beitragsanteil für Quarantäne ist danach als Betriebsausgabe abziehbar. Lassen Sie sich die Aufteilung vom Versicherer ausweisen und klären Sie die Behandlung mit Ihrer Steuerberatung.

Wie hoch sollte die Praxisausfallversicherung sein?

So hoch wie die laufenden Fixkosten, die bei einem Ausfall weiterlaufen – vereinfacht monatliche Fixkosten geteilt durch 30 als Tagesbedarf. Bei 12.000 € Fixkosten im Monat sind das 400 € pro Tag. Ob Gewinn und Vertreterkosten mitversichert werden, entscheiden Sie zusätzlich.

Quellen

  1. Deutsche Ärzteversicherung: Praxisausfallversicherung – abgerufen 10.10.2026
  2. INTER (Maklerportal): Broschüre Praxisausfall – Druckstück-Kennung 2509
  3. INTER (Maklerportal): Leistungsübersicht Ausfallversicherung – Druckstück-Kennung 2406
  4. SIGNAL IDUNA: Inhaber-Ausfallversicherung (Produktinformation) – Mai 2024
  5. BFH, Urteil vom 19.05.2009 – VIII R 6/07 (Praxisausfallversicherung)
  6. BFH, Urteil vom 24.08.2011 – VIII R 36/09
  7. PKV-Verband: Musterbedingungen Krankentagegeld MB/KT 2009 – Stand Juni 2024
  8. Deutsches Ärzteblatt PRAXiS: Wenn die Praxis geschlossen bleiben muss – den Verdienstausfall absichern – 3/2005, Sekundärquelle
Redaktion PKV-Heilberufe.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Krankenversicherung von Ärztinnen, Ärzten und Heilberufen (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Gehalts- und Tarifwerte stammen aus den angegebenen Entgelttabellen; Ihr tatsächliches regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt kann davon abweichen. Herausgeber: PKV-Heilberufe.de. PKV-Heilberufe.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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