Inhalt (8 Abschnitte)
- Was das Krankentagegeld für Ärzte leistet
- Krankentagegeld für angestellte Ärzte: ab dem 43. Tag
- Krankentagegeld für niedergelassene Ärzte: Karenz und Höhe
- Wie hoch darf das Krankentagegeld sein? Die Nettoeinkommensgrenze
- GKV-Krankengeld für Ärzte als Vergleich
- Wartezeiten, Kündigung, Ende: die Regeln im Kleingedruckten
- Steuern auf Krankentagegeld
- Checkliste: Krankentagegeld als Ärztin oder Arzt
- Das Krankentagegeld ersetzt den Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit (§ 192 Abs. 5 VVG) und darf zusammen mit anderen Krankengeldern das Nettoeinkommen pro Kalendertag nicht übersteigen (§ 4 Abs. 2 MB/KT).
- Angestellte Ärztinnen und Ärzte erhalten sechs Wochen Entgeltfortzahlung; danach zahlt der Arbeitgeber nach TV-Ärzte einen Krankengeldzuschuss – ein privates Krankentagegeld beginnt deshalb meist ab dem 43. Tag.
- Für Niedergelassene gibt es keine Entgeltfortzahlung; Versicherer bieten Leistung ab dem 4. Tag (INTER KTMN) oder ab dem 15. Tag bis 800 € pro Tag (Hallesche MKT) an.
- Das gesetzliche Krankengeld ist auf 135,63 € pro Tag (2026) begrenzt und beginnt für freiwillig versicherte Selbstständige mit Wahlerklärung erst ab der 7. Woche.
- Das Krankentagegeld endet mit Eintritt der Berufsunfähigkeit (spätestens drei Monate danach, § 15 MB/KT) – dafür braucht es eine eigene Absicherung.
Das Krankentagegeld für Ärzte ersetzt in der PKV das Einkommen bei Arbeitsunfähigkeit: Angestellte Ärztinnen und Ärzte vereinbaren es meist ab dem 43. Tag, nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung; Niedergelassene oft deutlich früher – Versicherer bieten etwa Leistung ab dem 4. oder 15. Tag bis 800 € pro Tag an. Die Höhe ist auf das Nettoeinkommen pro Kalendertag begrenzt (§ 4 Abs. 2 MB/KT), und mit Eintritt der Berufsunfähigkeit endet die Leistung (Stand: Oktober 2026).
Was das Krankentagegeld für Ärzte leistet
Das Gesetz beschreibt den Zweck knapp: Der Versicherer ersetzt „den als Folge von Krankheit oder Unfall durch Arbeitsunfähigkeit verursachten Verdienstausfall durch das vereinbarte Krankentagegeld“ (§ 192 Abs. 5 VVG). Die Einzelheiten regeln die Musterbedingungen des PKV-Verbands (MB/KT 2009, Stand Juni 2024) und die Tarifbedingungen des jeweiligen Versicherers.
Arbeitsunfähig im Sinne der Musterbedingungen sind Sie, wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit „nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben“ können, sie auch nicht ausüben und keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgehen (§ 1 Abs. 3 MB/KT). Für Ärztinnen und Ärzte heißt das: Wer noch Befunde schreibt oder Patienten in der Praxis sieht, ist in diesem Sinn nicht arbeitsunfähig. Ob während einer stufenweisen Wiedereingliederung gezahlt wird, hängt vom Tarif ab; manche Versicherer sehen das ausdrücklich vor.
Krankentagegeld für angestellte Ärzte: ab dem 43. Tag
Angestellte Ärztinnen und Ärzte erhalten bei Arbeitsunfähigkeit nach dem TV-Ärzte bis zu sechs Wochen ihr Entgelt weiter. Danach zahlt der Arbeitgeber einen Krankengeldzuschuss – bei einer Beschäftigungszeit von mehr als einem Jahr bis zum Ende der 13. Woche, von mehr als drei Jahren bis zum Ende der 39. Woche (TV-Ärzte/VKA § 23, Textfassung 2016; TV-Ärzte TdL § 22). Der Zuschuss gleicht die Differenz zwischen Krankengeld und Nettoentgelt aus.
Für privat Versicherte gilt eine Besonderheit: Der Zuschuss wird so berechnet, als bezögen Sie das Krankengeld, das Ihnen als Pflichtversicherte in der GKV zustünde – nach VKA-Text den „Krankengeldhöchstsatz“. Das tatsächliche Krankengeld fehlt aber. Das private Krankentagegeld muss deshalb mindestens diesen fiktiven Betrag ersetzen; danach, wenn der Zuschuss ausläuft, das gesamte Nettoeinkommen. Wie Ihr Haus den Zuschuss genau berechnet, bestätigt Ihnen die Personalabteilung.
- Karenz: Leistung ab dem 43. Tag ist für Angestellte üblich; SDK-Beispiele nennen 160 bis 190 € pro Tag ab der 7. Woche (Stand 01/2026).
- Arbeitgeberzuschuss: Der Zuschuss zur PKV gilt auch für das Krankentagegeld als Teil des Vertrags (§ 257 SGB V).
- Kündigungsschutz: Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss, ist die ordentliche Kündigung durch den Versicherer ausgeschlossen (§ 206 Abs. 1 VVG).
Krankentagegeld für niedergelassene Ärzte: Karenz und Höhe
Mit der eigenen Praxis fällt die Entgeltfortzahlung weg. Ab dem ersten Krankheitstag fehlt das Einkommen, während Lebenshaltung, Kranken- und Pflegeversicherung und Beiträge zum Versorgungswerk weiterlaufen. Das Krankentagegeld soll diesen privaten Bedarf decken – die Praxiskosten gehören in eine Praxisausfallversicherung.
| Versicherer / Tarif | Leistungsbeginn laut Versicherer | Höhe / Besonderheiten |
|---|---|---|
| BarmeniaGothaer TM+ | Option nach dem Studium: Selbstständige ab dem 15., Arbeitnehmer ab dem 43. Tag | bis Nettoeinkommen, max. 130 % des höchsten GKV-Krankengeldes (Option ohne Gesundheitsprüfung binnen 2 Monaten) |
| Debeka KTmed | ab dem 15., 29., 43., 64., 92. Tag u. a. | für approbierte Ärzte mit substitutiver Debeka-Versicherung |
| Deutsche Ärzteversicherung | k. A. | „keine Abzüge oder zeitliche Begrenzung der Auszahlung“ |
| Hallesche MKT | ab dem 15., 22., 29. oder 43. Tag | bis 80 % der Praxiseinnahmen, max. 800 €/Tag; ohne Risikoprüfung bei Antrag binnen 2 Monaten nach Niederlassung |
| INTER KTMN | ab dem 4., 8., 15., 22., 29., 43., 92., 181. oder 366. Tag | bis 800 €/Tag, nach 80 % der Praxiseinnahmen; keine Wartezeiten; 6 Monate Nachleistung bei Berufsunfähigkeit |
| LKH | Selbstständige ab dem 8., 15., 22. oder 43. Tag | k. A. |
| SDK TA2 / TA4 / TA6 | ab der 3. / 5. / 7. Woche, längere Karenz möglich | Tagessatz wählbar; Beispiel Niederlassung 200 € ab der 5. Woche |
Krankengeld und Krankentagegeld pro Tag im Vergleich
Höchstwerte bzw. Beispiele, Stand 2026
GKV: eigene Berechnung (70 % × Beitragsbemessungsgrenze ÷ 30; 2027 laut Kabinettsbeschluss). Beispiel: SDK-Broschüre Ärzte 01/2026 (TA4/200, 200 € ab der 5. Woche). Höchstsatz: Hallesche Medizinerkonzept (max. 800 € pro Tag ab dem 15. Tag). Versichererangaben, keine Empfehlung.
Die passende Karenzzeit ergibt sich aus Ihrer Rücklage: Sie müssen die Tage bis zum Leistungsbeginn selbst überbrücken – privat und in der Praxis. Je später die Leistung beginnt, desto niedriger der Beitrag. Ihren Tagessatz und die Karenzzeit, die Ihre Rücklage trägt, rechnet der Krankentagegeld-Rechner für Ärzte.
Wie hoch darf das Krankentagegeld sein? Die Nettoeinkommensgrenze
Die wichtigste Grenze steht in § 4 Abs. 2 MB/KT: Krankentagegeld und sonstige Kranken- oder Krankentagegelder dürfen das „auf den Kalendertag umgerechnete, aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht übersteigen“. Maßgeblich ist der Durchschnitt der letzten zwölf Monate, wenn der Tarif nichts anderes vorsieht. Eine Überversicherung bringt also nichts – im Leistungsfall zahlt der Versicherer höchstens bis zur Grenze.
- Für Niedergelassene regeln die Tarifbedingungen, was als Nettoeinkommen gilt. Die Hallesche und die INTER setzen nach ihren Unterlagen 80 % der Praxiseinnahmen an. Fragen Sie vor dem Abschluss genau nach der Definition – Gewinn vor oder nach Steuern, Praxiseinnahmen oder Entnahmen.
- Sinkt das Einkommen nicht nur vorübergehend, müssen Sie das dem Versicherer mitteilen (§ 4 Abs. 3 MB/KT). Er kann das Krankentagegeld dann herabsetzen, bei Selbstständigen auf Basis des letzten abgelaufenen Kalenderjahres vor seiner Kenntnis (§ 4 Abs. 4 MB/KT).
- Steigt das Einkommen, ist eine Erhöhung eine Mehrleistung, für die eine Gesundheitsprüfung verlangt werden kann. Einige Ärzte-Tarife erlauben Erhöhungen ohne neue Prüfung, etwa über Karriereklauseln (INTER) oder Fristen nach Einkommensanstieg (Hallesche).
Rechenbeispiel NiedergelasseneEine Fachärztin braucht privat 4.000 € für die Lebenshaltung, 750 € für ihre Kranken- und Pflegeversicherung und 1.400 € für Versorgungswerk und Vorsorge – zusammen 6.150 € im Monat. Geteilt durch 30 ergibt das 205 € Krankentagegeld pro Kalendertag. Liegt ihr Nettoeinkommen umgerechnet darüber, passt der Tagessatz. Annahmen des Beispiels; keine Empfehlung.
GKV-Krankengeld für Ärzte als Vergleich
Wer als Ärztin oder Arzt gesetzlich versichert bleibt, erhält Krankengeld in Höhe von 70 % des beitragspflichtigen Entgelts, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze (§ 47 SGB V). Das ergibt 2026 rechnerisch höchstens 135,63 € pro Tag, 2027 nach der Grenze laut Kabinettsbeschluss 148,75 €.
Für freiwillig versicherte Selbstständige gibt es Krankengeld nur mit Wahlerklärung gegenüber der Kasse (§ 44 Abs. 2 SGB V), und der Anspruch entsteht erst ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit (§ 46 SGB V); an die Wahlerklärung sind Sie drei Jahre gebunden. Eine Praxisinhaberin mit hohem Gewinn ist damit nur zu einem kleinen Teil abgesichert – auch gesetzlich Versicherte ergänzen deshalb oft ein privates Krankentagegeld. Welche Krankenversicherung für Niedergelassene grundsätzlich passt, erklärt die Seite Krankenversicherung als niedergelassener Arzt.
Wartezeiten, Kündigung, Ende: die Regeln im Kleingedruckten
| Thema | Regel | Fundstelle |
|---|---|---|
| Allgemeine Wartezeit | 3 Monate ab Versicherungsbeginn; entfällt bei Unfällen | § 3 Abs. 2 MB/KT |
| Besondere Wartezeit | 8 Monate, unter anderem für Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie | § 3 Abs. 3 MB/KT |
| Kündigung durch Sie | zum Ende jedes Versicherungsjahres mit 3 Monaten Frist; Sonderkündigung bei Eintritt der GKV-Pflicht | § 13 MB/KT |
| Kündigung durch den Versicherer | nur in den ersten 3 Jahren und nur ohne Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss | § 206 Abs. 1 VVG, § 14 MB/KT |
| Ende bei Berufsunfähigkeit | bei mehr als 50 % Erwerbsunfähigkeit im bisherigen Beruf auf nicht absehbare Zeit; höchstens 3 Monate Nachleistung | § 15 Abs. 1 b MB/KT |
| Ende bei Altersrente | mit Bezug einer Altersrente, spätestens mit tariflich vereinbartem Alter | § 15 Abs. 1 c MB/KT |
Die Wartezeit ist der Grund, warum das Krankentagegeld vor dem ersten Praxistag beantragt werden sollte, nicht danach. Und weil die Leistung bei Berufsunfähigkeit endet, braucht es eine eigene Berufsunfähigkeitsabsicherung – privat oder über das Versorgungswerk, dessen Satzung die Voraussetzungen regelt. Die Lücke zwischen beidem sollten Sie vor der Niederlassung schließen.
Steuern auf Krankentagegeld
Leistungen aus einer Krankenversicherung sind nach § 3 Nr. 1 Buchst. a EStG steuerfrei. Anders als das gesetzliche Krankengeld fällt privates Krankentagegeld nicht unter den Progressionsvorbehalt; der Bundesfinanzhof hat diese Unterscheidung für verfassungsgemäß gehalten (Urteil vom 13.11.2014 – III R 36/13). Wie sich das in Ihrer Steuererklärung auswirkt, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.
Checkliste: Krankentagegeld als Ärztin oder Arzt
- Angestellt: Leistung ab dem 43. Tag, Tagessatz passend zum Nettoentgelt; Krankengeldzuschuss des Arbeitgebers erfragen
- Niedergelassen: privaten Monatsbedarf ÷ 30, Karenz passend zur Rücklage, Definition des Nettoeinkommens im Tarif prüfen
- Erhöhungsoptionen ohne neue Gesundheitsprüfung für Facharzt und Niederlassung sichern – Fristen notieren
- Nachleistung bei Berufsunfähigkeit und Anschluss an BU-Absicherung oder Versorgungswerk klären
- Vor dem ersten Praxistag beantragen, damit die Wartezeit läuft
Welche Ärztetarife ein Krankentagegeld mit welchen Merkmalen anbieten, zeigt der Ärztetarif-Vergleich. Allgemeine Informationen zum Krankentagegeld für Selbstständige anderer Berufe finden Sie bei Krankentagegeld für Gründer. Den ersten Überblick für Ihre Situation gibt der kostenlose Heilberufe-Check – ohne Gesundheitsfragen.
Häufige Fragen
Ab wann zahlt das Krankentagegeld für Ärzte?
Das hängt von der vereinbarten Karenzzeit ab. Angestellte Ärztinnen und Ärzte wählen meist den 43. Tag, weil der Arbeitgeber sechs Wochen das Entgelt fortzahlt. Niedergelassene können früher beginnen – Versicherer bieten zum Beispiel Leistung ab dem 4., 8., 15., 22., 29. oder 43. Tag an. Je früher, desto höher der Beitrag.
Wie hoch darf das Krankentagegeld für Ärzte sein?
Nach den Musterbedingungen darf es zusammen mit sonstigen Kranken- oder Krankentagegeldern das auf den Kalendertag umgerechnete Nettoeinkommen aus der beruflichen Tätigkeit nicht übersteigen; maßgeblich ist meist der Durchschnitt der letzten zwölf Monate (§ 4 Abs. 2 MB/KT). Für Niedergelassene definieren die Tarife das Nettoeinkommen unterschiedlich – einige Versicherer setzen 80 % der Praxiseinnahmen an.
Brauchen angestellte Ärzte ein Krankentagegeld?
In der PKV ja, denn es gibt kein gesetzliches Krankengeld. Nach der Entgeltfortzahlung zahlt der Arbeitgeber nach TV-Ärzte zwar einen Krankengeldzuschuss – für privat Versicherte berechnet als Differenz zum Krankengeld, das bei Pflichtversicherung zustünde. Den Hauptteil des Einkommens muss aber das private Krankentagegeld ersetzen. Der Arbeitgeberzuschuss gilt auch für diesen Baustein.
Wann endet das Krankentagegeld?
Nach den Musterbedingungen unter anderem mit Eintritt der Berufsunfähigkeit – wenn Sie im bisherigen Beruf auf nicht absehbare Zeit mehr als 50 % erwerbsunfähig sind –, wobei höchstens drei Monate nachgeleistet wird, und mit dem Bezug einer Altersrente (§ 15 MB/KT). Einzelne Tarife leisten länger nach, die INTER etwa laut Broschüre sechs Monate.
Kann der Versicherer mein Krankentagegeld kündigen?
Bei einer Krankentagegeldversicherung ohne gesetzlichen Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss – typisch für Niedergelassene – darf der Versicherer in den ersten drei Jahren mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres ordentlich kündigen, danach nicht mehr (§ 206 Abs. 1 VVG).
Ist Krankentagegeld steuerpflichtig?
Leistungen aus einer Krankenversicherung sind nach § 3 Nr. 1 Buchst. a EStG steuerfrei. Anders als das gesetzliche Krankengeld unterliegt privates Krankentagegeld nicht dem Progressionsvorbehalt (BFH, Urteil vom 13.11.2014 – III R 36/13). Für Ihre persönliche Situation fragen Sie bitte Ihre Steuerberatung.
Quellen
- PKV-Verband: Musterbedingungen Krankentagegeld MB/KT 2009 – Stand Juni 2024
- § 192 VVG – Vertragstypische Leistungen (Abs. 5 Krankentagegeld)
- § 206 VVG – Kündigung des Versicherers
- Marburger Bund: TV-Ärzte/VKA, Textfassung (§ 23 Entgelt im Krankheitsfall)
- TV-Ärzte (TdL) i. d. F. 8. Änderungs-TV (§ 22 Entgelt im Krankheitsfall)
- § 44, § 46, § 47 SGB V – Krankengeld
- § 3 EStG – Steuerfreie Einnahmen
- BFH, Urteil vom 13.11.2014 – III R 36/13 (Progressionsvorbehalt)
- Hallesche: Medizinerkonzept (Medizinerkrankentagegeld)
- INTER: Krankentagegeld für niedergelassene Ärzte (KTMN)
- SDK: GesundheitsFAIR für Ärztinnen und Ärzte (TA2/TA4/TA6) – Stand 01/2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Krankenversicherung von Ärztinnen, Ärzten und Heilberufen (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Gehalts- und Tarifwerte stammen aus den angegebenen Entgelttabellen; Ihr tatsächliches regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt kann davon abweichen. Herausgeber: PKV-Heilberufe.de. PKV-Heilberufe.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.