Pillar · Ärztetarife

PKV-Ärztetarif: Welche Versicherer, welche Leistungen, welche Kosten

Viele Versicherer werben um Ärztinnen und Ärzte – mit eigenen Tarifen, Rabatten oder Gruppenverträgen. Hier sehen Sie, wer was anbietet, wie Sie Ärztetarife fair vergleichen und was sie kosten.

Redaktion PKV-Heilberufe.de Aktualisiert am 13. Oktober 2026 11 Min. Lesezeit
Inhalt (12 Abschnitte)
  1. Was ist ein PKV-Ärztetarif?
  2. Welche Versicherer Ärztetarife anbieten (Stand Oktober 2026)
  3. Ärztetarif oder normaler Tarif: Was ist der Unterschied?
  4. Die 12 Kriterien für einen Ärztetarif
  5. Was ein Ärztetarif kostet: Beispiele mit Stand
  6. Ausbildungs- und Optionstarife: der Weg aus dem Studium
  7. Krankentagegeld im Ärztetarif
  8. Tarifwechsel: vom Ausbildungstarif in den Ärztetarif – und später
  9. Ärztetarife für Zahnärzte, Psychotherapeuten und Tierärzte
  10. Fünf häufige Fehler bei der Wahl eines Ärztetarifs
  11. So finden Sie den passenden Ärztetarif
  12. Alle Seiten zu Ärztetarifen
Das Wichtigste in Kürze
  • Ein Ärztetarif ist ein PKV-Tarif oder Rabattprogramm, das ein Versicherer nur für Ärztinnen und Ärzte (teils auch Zahnärzte, Studierende und Angehörige) anbietet.
  • Eigene Ärztetarife oder Ärzte-Rabatte haben laut eigenen Angaben unter anderem Allianz, AXA/Deutsche Ärzteversicherung, Hallesche, INTER und SDK; die Debeka wirbt nicht um Ärzte (Ärzte Zeitung, 2023), ihre Vertragsgrundlagen nennen aber den Tarif Nmed.
  • Beitragsbeispiele (Stand 01/2026): 642,18 € für 30-Jährige (Allianz Ärzte Plus 100), 683,72 € für eine 28-jährige Assistenzärztin inklusive Pflege und Krankentagegeld (SDK).
  • Ein Ärztetarif ist nicht automatisch besser: Entscheidend sind Leistungen, Selbstbehalt, Krankentagegeld, Optionen und ob ein Rabatt dauerhaft gilt.
  • Angestellte zahlen nach Arbeitgeberzuschuss meist rund die Hälfte – 2026 trägt der Arbeitgeber höchstens 613,22 €.

Ein PKV-Ärztetarif ist ein Tarif oder Rabattprogramm, das ein Versicherer nur Ärztinnen und Ärzten anbietet – laut eigenen Angaben unter anderem Allianz, AXA/Deutsche Ärzteversicherung, Hallesche, INTER und SDK (Stand Oktober 2026). Beispielbeiträge liegen für 28- bis 42-Jährige bei rund 640 bis 820 € im Monat; Angestellte zahlen nach dem Arbeitgeberzuschuss etwa die Hälfte. Ob ein Ärztetarif besser ist als ein normaler Tarif, zeigt erst der Vergleich nach Kriterien.

Was ist ein PKV-Ärztetarif?

Ärztinnen und Ärzte sind für private Krankenversicherer eine besondere Zielgruppe: hohes und stabiles Einkommen, lange Berufslaufbahn, oft früher Kontakt über Studium und Verbände. Viele Versicherer bieten deshalb eigene Wege in die PKV an. Drei Formen kommen vor:

Eigener Tarif

Ein Tarif mit eigenem Namen, der nur für Ärzte (und ggf. Angehörige) offensteht – etwa „Ärzte Plus 100“ und „Ärzte Best 100“ der Allianz.

Ärzte-Rabatt

Ein Rabatt auf normale Tarifbausteine – die SDK etwa nennt einen Rabatt auf ambulante Tarife und den stationären Wahlleistungstarif S1.

Gruppenvertrag

Vereinbarungen mit Ärztekammern oder Verbänden – die Allianz nennt Gruppenverträge mit Ärztekammern und dem Marburger Bund.

Dazu kommen Angebote für die Zeit vor der Approbation: Ausbildungs- und Optionstarife für Medizinstudierende, die den späteren Übergang in den Ärztetarif erleichtern sollen. Was ein Ärztetarif nicht ist: eine gesetzliche Sonderform. Für ihn gelten dieselben Regeln wie für jede PKV-Vollversicherung – Gesundheitsprüfung beim Antrag, Beitrag nach Eintrittsalter, Alterungsrückstellungen, Beitragsanpassungen und das Recht auf einen Tarifwechsel beim eigenen Versicherer (§ 204 VVG).

Welche Versicherer Ärztetarife anbieten (Stand Oktober 2026)

Die folgende Übersicht stützt sich ausschließlich auf öffentliche Angaben der Versicherer bzw. auf Fachpresse mit Datum. Sie ist beschreibend – keine Rangfolge und keine Empfehlung. Nicht aufgeführt heißt nicht, dass ein Versicherer Ärzte nicht versichert: Ärztinnen und Ärzte können auch die normalen Tarife jedes PKV-Unternehmens beantragen.

Ärztetarife und Ärzte-Programme laut Versichererangaben bzw. Fachpresse; abgerufen 10.10.2026. Tarifnamen sind Marken der jeweiligen Versicherer. Keine Bewertung.
VersichererTarif / Programm (laut Versicherer)Zielgruppe laut QuelleBesonderheiten laut Quelle
AllianzÄrzte Plus 100, Ärzte Best 100; Ausbildung: MedizinerPlus100 AÄrztinnen und Ärzte, MedizinstudierendeGruppenverträge mit Ärztekammern und Marburger Bund; laut Tarifseite Selbstbehalt von 800 € nur für Arznei- und Verbandmittel
AXA / Deutsche ÄrzteversicherungPKV „für Ärzte von AXA“; Optionstarif „VIAlife von AXA“Ärzte, Studierende und Jungmediziner; Partner u. a. Marburger Bund, HartmannbundTarifnamen der Vollversicherung auf der Übersichtsseite nicht genannt
HallescheMedizinerkonzept: STUDI.med, OPTI.free, NK.select XLMedizinstudierende, Ärzte und ZahnärzteÜbergang aus dem Optionstarif ohne erneute Gesundheitsprüfung; Medizinerkrankentagegeld ab dem 15. Tag bis 800 € pro Tag
INTERJAK U, JA U + JE U, JA Best; in der Ausbildung JAZ 300 A; Zahnärzte mit eigener Linie (ZAK U u. a.)angestellte und niedergelassene Ärzte, Mediziner in Ausbildung, ZahnärzteSelbstbeteiligung bei JA U und JA Best wählbar: 0, 550 oder 1.200 € pro Jahr (JAK U, JAZ 300 A: 300 €); Auslandsschutz 6 bzw. 12 Monate
SDKGesundheitsFAIR für Ärztinnen und Ärzte; eigenes Zahnärzte-ProgrammHumanmediziner, Partner und Kinder; ZahnärzteRabatt auf ambulante Tarife und S1 (Rabatthöhe laut SDK nicht fest zugesagt); Optionstarif im Studium
ContinentalePremium-Med (2021 eingeführt)angestellte und niedergelassene Human- und Zahnmediziner, Studierende, Angehörigelaut Fachpresse 2021; aktuelle Bedingungen beim Versicherer prüfen
DebekaNmed, Krankentagegeld KTmed (laut Vertragsgrundlagen; nicht beworben)approbierte Ärzte und Studierende der Humanmedizin ohne Beihilfeanspruch„Dieser Bereich steht nicht in unserem Fokus“ (Vorstand, Ärzte Zeitung 08.03.2023); Verfügbarkeit bei der Debeka klären

Ausführliche Steckbriefe finden Sie auf den Versicherer-Seiten, etwa zur Allianz, zur Hallesche oder zur SDK. Weitere Versicherer wie DKV, uniVersa, HanseMerkur oder ARAG tauchen in Suchanfragen zusammen mit „Ärzte“ auf; eigene Ärztetarife haben wir für sie nicht belegt – die Seite Continentale, DKV und weitere ordnet das ein.

Ärztetarif oder normaler Tarif: Was ist der Unterschied?

Ein Ärztetarif kann zwei Vorteile haben: einen niedrigeren Beitrag durch Rabatt oder eigene Kalkulation und Leistungen, die auf Ärztinnen und Ärzte zugeschnitten sind – etwa ein Krankentagegeld für Praxisinhaber oder einen geregelten Übergang aus dem Studium. Die Allianz nennt für ihre Gruppenverträge zum Beispiel den Verzicht auf Wartezeiten und die Versicherung von Familienangehörigen zu Ärztekonditionen.

Drei Punkte sprechen für einen nüchternen Blick:

  • Rabatte sind nicht immer fest zugesagt. Die SDK weist in ihrer Broschüre darauf hin, dass „die derzeitige Rabatthöhe … keine garantierte Höhe“ ist und angepasst werden kann, wenn sich die Kalkulationsgrundlagen ändern.
  • Der Name sagt nichts über die Leistung. Ob Psychotherapie unbegrenzt erstattet wird, wie Hilfsmittel geregelt sind und welche Zahnquote gilt, steht in den Tarifbedingungen – nicht im Tarifnamen.
  • Normale Tarife anderer Versicherer können gleichwertig sein. Ärztinnen und Ärzte können jeden Tarif wählen, für den sie die Voraussetzungen erfüllen. Ein fairer Vergleich bezieht deshalb auch Tarife ohne „Ärzte“ im Namen ein.

Die 12 Kriterien für einen Ärztetarif

Diese Kriterien helfen, Ärztetarife und normale Tarife auf dieselbe Grundlage zu stellen. Gewichten Sie sie nach Ihrer Lebensphase: In der Weiterbildung zählen Beitrag, Krankentagegeld und Optionen; vor der Niederlassung das Krankentagegeld für Selbstständige; mit Familie die Kinderkonditionen.

Prüfkriterien für PKV-Vollversicherungstarife aus Sicht von Ärztinnen und Ärzten; eigene Zusammenstellung, Stand Oktober 2026. Maßgeblich sind die Tarifbedingungen des Versicherers.
#KriteriumWorauf Sie achten
1Ambulante Erstattung und SelbstbehaltAbsoluter oder prozentualer Selbstbehalt, Höhe pro Jahr, gilt er auch für Vorsorge?
2Erstattung über den HöchstsätzenErstattung über dem 3,5-fachen Satz der GOÄ/GOZ, wenn begründet
3StationärEin- oder Zweibettzimmer, Chefarzt bzw. Wahlleistungen, Privatkliniken
4ZahnQuoten für Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie; Begrenzungen in den ersten Jahren
5PsychotherapieSitzungszahl, Begrenzungen, zugelassene Therapeuten
6Heil- und Hilfsmitteloffener oder geschlossener Katalog, Höchstbeträge
7Krankentagegeldab welchem Tag, bis zu welcher Höhe, Anpassung bei Niederlassung
8BeitragsrückerstattungHöhe, Bedingungen, Wirkung auf den Arbeitgeberzuschuss
9Optionen ohne neue GesundheitsprüfungHöherversicherung bei Familie, Facharzt oder Niederlassung
10AuslandsschutzDauer weltweit, Forschungsaufenthalt, Auslands-PJ
11Vorsorge für das AlterBeitragsentlastungstarif, gesetzlicher Zuschlag, Entwicklung
12Ärzte-KonditionenRabatt fest zugesagt oder anpassbar, gilt er für Partner und Kinder, auch in Elternzeit und Ruhestand?

Wie diese Kriterien bei den einzelnen Versicherern belegt sind, zeigt der Ärztetarif-Vergleich. Die Checkliste zum Ausdrucken steckt im JAEG-Fahrplan, den Sie mit dem Heilberufe-Check erhalten; Fachbegriffe wie Optionstarif, Karenzzeit oder GOÄ erklärt das PKV-Lexikon für Ärzte.

Was ein Ärztetarif kostet: Beispiele mit Stand

Den einen Preis gibt es nicht. Der Beitrag hängt vom Eintrittsalter, vom Gesundheitszustand, vom Leistungsumfang, vom Selbstbehalt und vom Krankentagegeld ab. Einige Versicherer veröffentlichen Beispiele, die eine Größenordnung zeigen:

Beitragsbeispiele laut Versicherer, Stand 01/2026. SDK inklusive Pflegepflicht und Krankentagegeld; Allianz laut Versicherer ohne Arbeitgeberanteil. Eigenanteil = Hälfte bei Angestellten (Höchstzuschuss 2026: 613,22 €). Keine Angebote.
ProfilTarif laut VersichererBeitragEigenanteil angestellt
Medizinstudentin, 21 J.Allianz MedizinerPlus100 A314,57 €–
Assistenzärztin, 28 J.SDK AM12/S1/Z8/TA6/160683,72 €341,86 €
Ärztin/Arzt, 30 J.Allianz Ärzte Plus 100642,18 €321,09 €
Allgemeinmedizinerin, 31 J., angestelltSDK AM30/S1/Z8/TA6/160703,06 €351,53 €
Facharzt, 32 J.SDK AM12/S1/Z9/TA6/190754,92 €377,45 €
Niedergelassener Allgemeinmediziner, 36 J.SDK AM32/S1/Z9/TA4/200729,61 €– (kein Zuschuss)
Chirurgin, 42 J.Allianz Ärzte Best 100819,53 €409,77 €

Zum Vergleich: Angestellte mit einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze zahlen in der GKV 2026 613,22 € bis 648,09 € selbst, 2027 im Szenario 672,56 € bis 729,94 €. Was Ihnen in Ihrem Fall netto bleibt, rechnet der PKV-Rechner für Ärzte; die Kostenfrage im Detail beantwortet Was kostet die PKV für Ärzte?

Ausbildungs- und Optionstarife: der Weg aus dem Studium

Mehrere Versicherer bieten Medizinstudierenden Tarife an, die den späteren Wechsel in die Vollversicherung vorbereiten. Die Hallesche beschreibt mit STUDI.med und OPTI.free einen Weg, bei dem der Gesundheitszustand aus der Studienzeit beim Übergang in die Vollversicherung ohne erneute Risikoprüfung übernommen wird. Die SDK beschreibt einen Optionstarif mit einmaliger Gesundheitsprüfung, der den Gesundheitszustand „einfriert“; die Deutsche Ärzteversicherung nennt „VIAlife von AXA“ für Studierende und Jungmediziner. Die Allianz hat mit MedizinerPlus100 A einen eigenen Tarif für die Ausbildungszeit.

Ob sich das lohnt, hängt davon ab, wie wahrscheinlich Sie später in die PKV wechseln – und wann. Weil das Grundgehalt in den ersten Weiterbildungsjahren unter der Grenze liegt, kann zwischen Approbation und PKV-Zugang einige Zeit liegen. Mehr dazu im Ratgeber Optionstarif im Medizinstudium.

Krankentagegeld im Ärztetarif

Für angestellte Ärztinnen und Ärzte zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen Entgelt fort; ein Krankentagegeld beginnt deshalb meist ab dem 43. Tag. In den SDK-Beispielen ist es mit 160 bis 190 € pro Tag ab der 7. Woche enthalten. Für Niedergelassene ist das Krankentagegeld der wichtigste Baustein überhaupt – mit frühem Beginn und einem Tagessatz, der Lebenshaltung und Vorsorge trägt, aber das Nettoeinkommen nicht übersteigen darf (§ 4 Abs. 2 MB/KT). Den Bedarf rechnet der Krankentagegeld-Rechner.

Tarifwechsel: vom Ausbildungstarif in den Ärztetarif – und später

Die Wahl eines Ärztetarifs ist keine Entscheidung für immer. Innerhalb desselben Versicherers haben Sie das Recht, in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln; Ihre Alterungsrückstellung wird angerechnet (§ 204 VVG). Eine neue Gesundheitsprüfung darf der Versicherer nur für Mehrleistungen verlangen – also für Leistungen, die der neue Tarif zusätzlich bietet. Das ist für Ärztinnen und Ärzte in zwei Situationen wichtig:

  • Vom Ausbildungs- oder Optionstarif in die Vollversicherung: Hier greifen die Regeln des jeweiligen Optionstarifs. Lesen Sie, welche Tarife Ihnen beim Übergang offenstehen und bis wann Sie die Option ausüben müssen.
  • Vom Ärztetarif in einen anderen Tarif: Steigen die Beiträge, kann ein Wechsel in einen anderen Tarif desselben Versicherers den Beitrag senken – oft mit weniger Leistung oder höherem Selbstbehalt. Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer kostet dagegen in der Regel einen Teil der Alterungsrückstellung und erfordert eine neue Gesundheitsprüfung.

Deshalb lohnt es sich, beim ersten Abschluss nicht nur auf den Einstiegsbeitrag zu schauen, sondern auch auf die Tariflandschaft des Versicherers: Gibt es Tarife mit höherem und niedrigerem Leistungsniveau, in die Sie später wechseln könnten?

Ärztetarife für Zahnärzte, Psychotherapeuten und Tierärzte

Nicht jeder Ärztetarif steht allen Heilberufen offen. Die Hallesche und die INTER richten ihre Ärzte-Angebote laut eigenen Seiten an Ärzte und Zahnärzte, die SDK hat für Zahnärztinnen und Zahnärzte ein eigenes Programm mit Broschüre (Stand 01/2026). Die Deutsche Ärzteversicherung nennt unter ihren Partnern auch die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung und den Bundesverband praktizierender Tierärzte. Ob und zu welchen Konditionen Psychotherapeutinnen, Tierärzte oder Apotheker einen bestimmten Tarif abschließen können, steht in den Annahmerichtlinien des jeweiligen Versicherers – fragen Sie konkret nach. Einen Überblick für Zahnmediziner gibt die Seite Zahnärztetarife in der PKV.

Fünf häufige Fehler bei der Wahl eines Ärztetarifs

Nur auf den Rabatt geschaut

Ein Rabatt auf einen Tarif mit schwächeren Leistungen ist kein Vorteil. Vergleichen Sie zuerst die Leistungen, dann den Beitrag.

Krankentagegeld vergessen

Ohne Krankentagegeld fehlt ab der 7. Woche das Einkommen. Bei späterer Niederlassung muss es meist erhöht werden – klären Sie, ob das ohne neue Prüfung geht.

Familie nicht mitgedacht

Gelten die Ärztekonditionen auch für Partner und Kinder? Und was kostet ein Kindertarif, wenn die Kinder nicht über die GKV mitversichert werden können?

Zu spät beantragt

Beim Wechsel zum 01.01. braucht die Gesundheitsprüfung Vorlauf. Der Schutz muss lückenlos beginnen, bevor Sie aus der GKV austreten.

Antrag ohne Vorbereitung

Gesundheitsfragen müssen vollständig und richtig beantwortet werden. Eine anonyme Voranfrage über den Makler zeigt vorab, wie Versicherer entscheiden würden.

So finden Sie den passenden Ärztetarif

1. Zugang prüfen

Angestellt: Liegen Sie über der Versicherungspflichtgrenze – 2027 laut Kabinettsbeschluss 84.150 €? Der JAEG-Stufen-Check rechnet es nach Tarifstufe.

2. Kriterien gewichten

Wählen Sie aus den 12 Kriterien die fünf, die für Sie unverzichtbar sind. Das verhindert, dass der niedrigste Beitrag alles entscheidet.

3. Anonym vorab anfragen

Im Beratungsgespräch und mit Ihrer Einwilligung fragen Makler bei mehreren Versicherern ohne Namen an, wie sie Ihren Antrag bewerten würden.

4. Vergleichen und entscheiden

Erst mit den Antworten der Versicherer vergleichen Sie Ärztetarife und normale Tarife – inklusive Beitrag nach Arbeitgeberzuschuss.

PKV-Heilberufe.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal und kein Versicherungsmakler. Auf Wunsch vergleichen spezialisierte Experten aus unserem Partnernetzwerk (Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d GewO) Tarife mehrerer Gesellschaften. Der Service ist für Sie kostenlos. Und wenn Sie die Grenze 2027 knapp verfehlen, gehört auch das zum Ergebnis.

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Elf Versicherer, zwölf Kriterien, nur belegte Angaben: Krankenhaus, Selbstbehalt, Zahn, Psychotherapie, Krankentagegeld, Beitragsbeispiele.

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Zwei Ärztetarife, ein Ausbildungstarif, Gruppenverträge mit Kammern und Marburger Bund – was die Allianz belegt, mit Beispielen Stand 01/2026.

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STUDI.med, OPTI.free, NK.select XL und Medizinerkrankentagegeld – was die Hallesche Ärzten und Zahnärzten anbietet, mit Fristen und Beispielen.

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Kein beworbenes Ärzteprogramm, aber Tarife Nmed und KTmed in den Vertragsgrundlagen – was belegt ist und was Sie vor dem Antrag klären sollten.

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Häufige Fragen

Was ist ein Ärztetarif in der PKV?

Ein Tarif oder Rabattprogramm, das ein Versicherer nur für Ärztinnen und Ärzte anbietet – teils auch für Zahnärzte, Medizinstudierende und Angehörige. Manche Versicherer haben eigene Tarifnamen (zum Beispiel Allianz „Ärzte Plus 100“), andere gewähren Rabatte auf ihre normalen Bausteine (zum Beispiel SDK „GesundheitsFAIR“).

Welche Versicherer haben Ärztetarife?

Laut eigenen Angaben unter anderem Allianz (Ärzte Plus 100, Ärzte Best 100), AXA über die Deutsche Ärzteversicherung, die Hallesche (Medizinerkonzept), die INTER (Tarife für Ärzte und Zahnärzte), die SDK (Ärzte-Rabatt) und die Continentale (Premium-Med). Die Debeka hat laut Ärzte Zeitung (2023) keinen eigenen Ärztetarif mehr. Stand: Oktober 2026.

Welche ist die beste PKV für Ärzte?

Eine für alle beste PKV gibt es nicht. Welcher Tarif passt, hängt von Ihren Prioritäten (Zahn, Psychotherapie, Krankentagegeld, Selbstbehalt), Ihrer Gesundheit, Ihren Familienplänen und dem Beitrag ab. Seriös ist ein Vergleich mehrerer Versicherer nach festen Kriterien – mit anonymer Voranfrage vor dem Antrag.

Wie hoch ist der Tarif für Ärzte in der PKV?

Öffentliche Versichererbeispiele mit Stand 01/2026 reichen von 642,18 € (30 Jahre, Allianz Ärzte Plus 100) bis 819,53 € (42 Jahre, Allianz Ärzte Best 100); die SDK nennt für 28- bis 32-Jährige 683,72 bis 754,92 € inklusive Pflegepflicht und Krankentagegeld. Angestellte zahlen davon rund die Hälfte.

Sind Ärztetarife günstiger als normale Tarife?

Nicht automatisch. Ein Rabatt kann den Beitrag senken; manche Versicherer weisen aber darauf hin, dass die Rabatthöhe nicht fest zugesagt ist und angepasst werden kann. Vergleichen Sie deshalb Leistung und Beitrag mit normalen Tarifen anderer Versicherer.

Können Zahnärzte einen Ärztetarif abschließen?

Bei einigen Versicherern ja – die INTER und die Hallesche richten ihre Angebote an Ärzte und Zahnärzte, die SDK hat ein eigenes Programm für Zahnärztinnen und Zahnärzte. Details zeigt der Überblick zu den Zahnärztetarifen.

Ärztinnen und Ärzte im Beamtenverhältnis (Uniklinik, Sanitätsoffizier, ÖGD): Beihilfetarif statt Ärztetarif?

In der Regel ja. Wer als Ärztin oder Arzt verbeamtet ist – etwa als Professorin an einer Universitätsklinik oder im öffentlichen Gesundheitsdienst –, erhält Beihilfe vom Dienstherrn, beim Bund im aktiven Dienst 50 %, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 % (§ 46 BBhV; die Länder haben eigene Regeln). Versichert wird dann nur der Rest über einen Beihilfetarif; Versicherungspflichtgrenze und Arbeitgeberzuschuss spielen keine Rolle. Die Ärztetarife auf dieser Seite sind Vollversicherungen für Ärztinnen und Ärzte ohne Beihilfe – die Debeka nennt für ihren Tarif Nmed ausdrücklich „Personen ohne Beihilfeanspruch“. Sanitätsoffiziere erhalten im Dienst unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (§ 69a BBesG), ihre Angehörigen Beihilfe; entscheidend ist hier die Absicherung nach der Dienstzeit. Angestellte Ärztinnen und Ärzte an Unikliniken (TV-Ärzte TdL) sind dagegen keine Beamten. Mehr dazu: PKV für Beamte mit Beihilfe und Krankenversicherung bei der Bundeswehr.

Quellen

  1. Allianz: Ärztetarif / PKV für Ärzte – Beispiele Stand 01/2026
  2. Deutsche Ärzteversicherung: Krankenversicherung
  3. Hallesche: Medizinerkonzept
  4. INTER: Private Krankenversicherung für Ärzte
  5. SDK: GesundheitsFAIR für Ärztinnen und Ärzte (Broschüre) – Stand 01/2026
  6. cash-online: Continentale bringt Premium-Med für Mediziner – 02.09.2021
  7. Ärzte Zeitung: Ärztetarife spielen bei der Debeka keine Rolle mehr – 08.03.2023
  8. § 257 SGB V – Beitragszuschuss des Arbeitgebers
  9. § 204 VVG – Tarifwechsel
  10. § 46 BBhV – Bemessung der Beihilfe
  11. § 69a BBesG – Truppenärztliche Versorgung
  12. Debeka: Vertragsgrundlagen (Tarif Nmed) – abgerufen 10.10.2026
Redaktion PKV-Heilberufe.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Krankenversicherung von Ärztinnen, Ärzten und Heilberufen (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Gehalts- und Tarifwerte stammen aus den angegebenen Entgelttabellen; Ihr tatsächliches regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt kann davon abweichen. Herausgeber: PKV-Heilberufe.de. PKV-Heilberufe.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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