Datenseite · Stand Oktober 2026

TV-Ärzte-Gehalt und Versicherungspflichtgrenze 2026/2027: alle Stufen im Vergleich

Ab welcher Stufe liegt das ärztliche Grundgehalt über der Versicherungspflichtgrenze? Diese Datenseite stellt die Entgelttabellen des Marburger Bundes Stufe für Stufe den Grenzen 2026 und 2027 gegenüber.

Redaktion PKV-Heilberufe.de Aktualisiert am 12. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (6 Abschnitte)
  1. So lesen Sie die Tabellen
  2. TV-Ärzte/VKA: Gehalt und Versicherungspflichtgrenze Stufe für Stufe
  3. TV-Ärzte TdL (Unikliniken): Gehalt 2026 und Prognose 2027
  4. Helios und Asklepios: private Klinikträger mit eigenem Tarif
  5. Wie viel Dienst-Vergütung bis zur Grenze fehlt
  6. Grenzen der Daten: Was diese Tabellen nicht abbilden
Das Wichtigste in Kürze
  • Nach TV-Ärzte/VKA (Tabelle ab 01.06.2026) liegt das Grundgehalt Ä 1 erst ab Stufe 5 mit 85.900,44 € über der Grenze 2027 von 84.150 €; Stufe 4 liegt mit 80.154,96 € 3.995,04 € darunter.
  • Für am 31.12.2026 bereits Privatversicherte gilt 2027 die Bestandsgrenze von 80.550 €; VKA-Stufe 4 verfehlt sie um 395,04 €, TdL-Stufe 4 liegt mit 81.148,08 € darüber.
  • Bei Helios überschreitet Stufe 5 die Grenze 2027 nur um 177 €, bei Asklepios liegt Stufe 5 nach der vorläufigen Tabelle 2027 mit 87.960 € darüber.
  • Fachärztinnen und Fachärzte (Ä 2) liegen bei allen vier Tarifen ab der ersten Stufe über 90.000 € und damit über allen Grenzen.
  • Alle Werte 2027: Grenzen laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 (Bundesrat ausstehend); für VKA ist noch keine Tabelle 2027 vereinbart.

Das TV-Ärzte-Gehalt liegt in Vollzeit ohne Dienste erst ab Stufe 5 über der Versicherungspflichtgrenze 2027 von 84.150 € (laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend): nach TV-Ärzte/VKA mit 85.900,44 €, nach TV-Ärzte TdL mit 86.964,00 € im Jahr. Stufe 4 liegt nach VKA 3.995,04 € unter der Grenze und 395,04 € unter der Bestandsgrenze von 80.550 €. Stand der Tabellen: Oktober 2026.

So lesen Sie die Tabellen

Alle Werte stammen aus den Entgelttabellen des Marburger Bundes (MB) und gelten für eine Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden. Das Jahresgehalt ist Monatsentgelt mal zwölf: Eine Jahressonderzahlung sieht der TV-Ärzte nicht vor. Regelmäßige, vertraglich vorgesehene Bereitschaftsdienste kommen hinzu – sie sind hier nicht enthalten. Wie sie zählen, erklärt der Ratgeber Bereitschaftsdienst und Jahresarbeitsentgeltgrenze.

77.400 €
Versicherungspflichtgrenze 2026
Rechengrößen-VO 2026
84.150 €
Versicherungspflichtgrenze 2027
Kabinettsbeschluss 07.10.2026
80.550 €
Bestandsgrenze 2027 (am 31.12.2026 privat versichert)
§ 6 Abs. 8 SGB V n. F.

Die Stufe richtet sich nach den Jahren ärztlicher Tätigkeit; Faustregel für Ä 1: Stufe = Jahr der Weiterbildung. Das höhere Entgelt gilt ab Beginn des Monats, in dem die Stufe erreicht wird. Fachärztinnen und Fachärzte sind in Ä 2 eingruppiert, Oberärztinnen und Oberärzte in Ä 3. Bei Helios und Asklepios heißen die Gruppen „Arzt“, „Facharzt“ und „Oberarzt“.

TV-Ärzte/VKA: Gehalt und Versicherungspflichtgrenze Stufe für Stufe

Der TV-Ärzte/VKA gilt für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern. Die Tabelle ab 01.06.2026 ist bis 31.12.2026 vereinbart. Für 2027 gibt es noch keine neue Tabelle; der MB hat die Entgelttabelle laut Meldung vom 22.09.2026 gekündigt. Bis zu einer Einigung bleiben die Werte unten maßgeblich.

TV-Ärzte/VKA, Entgeltgruppe Ä 1, Tabelle ab 01.06.2026, Vollzeit, ohne Dienste. Quelle: Marburger Bund (Stand 13.01.2025); Jahreswerte und Abstände eigene Berechnung. Grenzen 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend.
StufeMonatJahrvs. 77.400 € (2026)vs. 80.550 € (Bestand 2027)vs. 84.150 € (2027)Dienste nötig 2027 (€/Monat)
15.722,05 €68.664,60 €−8.735,40 €−11.885,40 €−15.485,40 €1.290,45 €
26.046,42 €72.557,04 €−4.842,96 €−7.992,96 €−11.592,96 €966,08 €
36.278,07 €75.336,84 €−2.063,16 €−5.213,16 €−8.813,16 €734,43 €
46.679,58 €80.154,96 €+2.754,96 €−395,04 €−3.995,04 €332,92 €
57.158,37 €85.900,44 €+8.500,44 €+5.350,44 €+1.750,44 €0 €
67.355,29 €88.263,48 €+10.863,48 €+7.713,48 €+4.113,48 €0 €
Ä 2 Stufe 1 (Facharzt)7.552,19 €90.626,28 €+13.226,28 €+10.076,28 €+6.476,28 €0 €

Grundgehalt Ä 1 nach Stufe gegen die Versicherungspflichtgrenze

Jahresbrutto ohne Dienste, Vollzeit (40 Std.) · TV-Ärzte/VKA ab 01.06.2026, TV-Ärzte TdL ab 01.04.2026

60k €70k €80k €90k €100k €Stufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 688.263 €89.233 €84.150 €80.550 €
TV-Ärzte/VKA (kommunal)TV-Ärzte TdL (Uniklinik)Grenze 2027: 84.150 €Bestandsgrenze 2027: 80.550 €

Eigene Berechnung (Monatsentgelt × 12, keine Jahressonderzahlung) aus den Entgelttabellen des Marburger Bundes (VKA Stand 13.01.2025, TdL Stand 09.06.2026). Grenzen 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Zustimmung des Bundesrats ausstehend.

Die Lesart: Stufe 4 ist die Grenzstufe. Sie überschreitet die Grenze 2026, nicht aber die Grenze 2027 – und für Privatversicherte auch nicht die Bestandsgrenze. Schon rund 33 € regelmäßige Dienst-Vergütung im Monat würden die Bestandsgrenze überschreiten; bis 84.150 € fehlen rund 333 €. Wie es weitergeht, wenn Sie knapp darunter liegen, erklärt der Ratgeber Assistenzarzt: zurück in die GKV 2027?

TV-Ärzte/VKA, Entgeltgruppen Ä 2 bis Ä 4, Tabelle ab 01.06.2026 (bis 31.12.2026). Quelle: Marburger Bund; Jahreswerte eigene Berechnung (× 12). Ä 2 Stufen ab dem 1., 4., 7., 9., 11. und 13. Jahr.
Gruppe / StufeMonatJahr
Ä 2 Stufe 17.552,19 €90.626,28 €
Ä 2 Stufe 28.185,40 €98.224,80 €
Ä 2 Stufe 38.741,40 €104.896,80 €
Ä 2 Stufe 49.065,74 €108.788,88 €
Ä 2 Stufe 59.382,33 €112.587,96 €
Ä 2 Stufe 69.698,91 €116.386,92 €
Ä 3 Stufe 1 / 2 / 39.459,56 / 10.015,53 / 10.810,95 €113.514,72 / 120.186,36 / 129.731,40 €
Ä 4 Stufe 1 / 211.127,50 / 11.922,95 €133.530,00 / 143.075,40 €

TV-Ärzte TdL (Unikliniken): Gehalt 2026 und Prognose 2027

Für die Universitätskliniken der Länder gilt der TV-Ärzte TdL. Die Tarifrunde 2026 brachte eine Tabelle ab 01.04.2026 und eine weitere Erhöhung um 2,45 % ab 01.09.2027; die Laufzeit reicht bis 31.07.2028. Die Wochenarbeitszeit beträgt seit 01.01.2026 40 statt 42 Stunden.

Weil die Erhöhung ab September 2027 bereits vertraglich feststeht, kann sie in die Prognose zum Jahreswechsel einfließen. Die Spalte „Prognose 2027“ rechnet deshalb acht Monate alte und vier Monate neue Tabelle.

TV-Ärzte TdL, Entgeltgruppe Ä 1, 40-Stunden-Woche, ohne Dienste. Quelle: Marburger Bund, Entgelttabellen Tarifrunde 2026 (Stand 09.06.2026); Jahres- und Prognosewerte eigene Berechnung. Grenzen 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend.
Stufeab 01.04.2026 Monat / Jahrab 01.09.2027 MonatPrognose 2027vs. 84.150 €vs. 80.550 € (Jan. 2027 × 12)
15.792,90 € / 69.514,80 €5.934,83 €70.082,52 €−14.067,48 €−11.035,20 €
26.121,26 € / 73.455,12 €6.271,23 €74.055,00 €−10.095,00 €−7.094,88 €
36.355,79 € / 76.269,48 €6.511,51 €76.892,36 €−7.257,64 €−4.280,52 €
46.762,34 € / 81.148,08 €6.928,02 €81.810,80 €−2.339,20 €+598,08 €
57.247,00 € / 86.964,00 €7.424,55 €87.674,20 €+3.524,20 €+6.414,00 €
67.436,05 € / 89.232,60 €7.618,23 €89.961,32 €+5.811,32 €+8.682,60 €

Anders als bei der VKA liegt TdL-Stufe 4 knapp über der Bestandsgrenze. Für Fachärztinnen und Fachärzte nennt die TdL-Tabelle ab 01.04.2026 in Ä 2 Monatsentgelte von 7.645,72 € (Stufe 1, 91.748,64 € im Jahr) bis 9.576,69 € (Stufe 6), in Ä 3 von 9.576,69 € bis 11.265,33 € (vier Stufen) und in Ä 4 von 11.265,33 € bis 12.711,58 € (drei Stufen).

Helios und Asklepios: private Klinikträger mit eigenem Tarif

Private Klinikketten haben eigene Tarifverträge mit dem Marburger Bund. Die Helios-Tabelle läuft nach Berufsjahren; ab dem 6. Berufsjahr bleibt das Entgelt im Arztbereich gleich. Sie gilt vom 01.10.2026 bis 31.01.2027 – Werte danach stehen noch nicht fest. Asklepios hat vorläufige Tabellen für 2026 und für das erste Halbjahr 2027 veröffentlicht.

Helios (Arzt, 01.10.2026–31.01.2027) und Asklepios (Arzt, vorläufig 2026 und 01.01.–30.06.2027), Jahresgrundgehalt ohne Dienste. Quelle: Marburger Bund, Entgelttabellen HELIOS und Asklepios; Jahreswerte und Abstände eigene Berechnung. Grenzen 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend.
Stufe / BerufsjahrHelios JahrHelios vs. 84.150 €Asklepios 2026Asklepios 2027Asklepios 2027 vs. 84.150 €
171.507,64 €−12.642,36 €68.820 €70.380 €−13.770 €
273.334,28 €−10.815,72 €72.840 €74.520 €−9.630 €
376.091,28 €−8.058,72 €75.660 €77.400 €−6.750 €
481.587,52 €−2.562,48 €80.220 €82.080 €−2.070 €
584.327,00 €+177,00 €85.980 €87.960 €+3.810 €
687.997,44 €+3.847,44 €88.200 €90.240 €+6.090 €
Facharzt Einstieg92.222,76 €+8.072,76 €90.720 €92.820 €+8.670 €

Zwei Besonderheiten: Helios-Stufe 4 liegt mit 81.587,52 € über der Bestandsgrenze, Helios-Stufe 5 überschreitet 84.150 € nur um 177 € – jede Teilzeit oder eine niedrigere Folgetabelle würde das kippen. Bei Asklepios liegt Stufe 4 im Jahr 2026 mit 80.220 € unter, nach der Tabelle für 2027 mit 82.080 € über der Bestandsgrenze. Für Sana und Rhön liegen ebenfalls MB-Tabellen vor; kirchliche Träger (AVR Caritas, AVR Diakonie) und Haustarife sind hier nicht erfasst.

Wie viel Dienst-Vergütung bis zur Grenze fehlt

Wer die Grenze 2027 mit dem Grundgehalt nicht erreicht, kann sie mit regelmäßigen, ausgezahlten Bereitschaftsdiensten überschreiten. Das Diagramm zeigt den Monatsbetrag, der im VKA-Tarif fehlt – von rund 1.290 € in Stufe 1 bis rund 333 € in Stufe 4.

Wie viel Dienst-Vergütung fehlt bis 84.150 €?

Regelmäßige Dienste pro Monat, damit das Jahresarbeitsentgelt 2027 die Grenze überschreitet · TV-Ärzte/VKA, Vollzeit

Stufe 11.290 €Stufe 2966 €Stufe 3734 €Stufe 4333 €Stufe 50 €

Eigene Berechnung: (84.150 € − Monatsentgelt ab 01.06.2026 × 12) ÷ 12. Stufe 5 liegt bereits ohne Dienste darüber. Nur vertraglich vorgesehene, regelmäßige Dienste zählen (GKV-Spitzenverband, 20.03.2019).

Für Ihre eigene Kombination aus Tarif, Stufe, Teilzeit und Diensten – einschließlich der Frage, ob die Bestandsgrenze für Sie gilt – nutzen Sie den JAEG-Stufen-Check 2027. Er rechnet mit genau diesen Tabellen.

Grenzen der Daten: Was diese Tabellen nicht abbilden

  • Teilzeit: Das Tabellenentgelt sinkt anteilig, die Grenze nicht. Bei 80 % Arbeitszeit liegt selbst VKA-Stufe 5 mit 68.720,35 € deutlich unter 84.150 €.
  • Dienste und Zulagen: Nur regelmäßige, vertraglich vorgesehene Vergütungen zählen; Überstunden nicht (GKV-Spitzenverband, 20.03.2019).
  • Stufenaufstieg im Jahr 2027: Ob er in die Prognose zum Jahreswechsel einfließt, entscheiden Arbeitgeber und Krankenkasse – bitte dort bestätigen lassen.
  • VKA 2027: Eine neue Tabelle ist nicht vereinbart. Erhöhungen, die erst im Lauf des Jahres 2027 vereinbart werden, ändern die Prognose für einen Wechsel zum 01.01.2027 nicht.
  • Grenzen 2027: laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026; die Zustimmung des Bundesrats steht aus (voraussichtlich November 2026).
  • Brutto statt netto: Alle Werte sind Bruttobeträge. Was nach Lohnsteuer, Sozialabgaben und Krankenversicherung bleibt – gesetzlich und privat versichert –, rechnet der Netto-Gehaltsrechner für Assistenzärzte.

Was die Zahlen für die Entscheidung in der Weiterbildung bedeuten, fasst die Seite PKV als Assistenzarzt zusammen; was nach der Facharztprüfung gilt, die Seite PKV als angestellte Fachärztin oder Facharzt. Ob sich der Wechsel finanziell lohnt, zeigt der kostenlose Heilberufe-Check.

Häufige Fragen

Ab welcher Stufe liegt ein Assistenzarzt über der Versicherungspflichtgrenze 2027?

Mit dem Grundgehalt in Vollzeit ab Stufe 5: nach TV-Ärzte/VKA 85.900,44 €, nach TV-Ärzte TdL 86.964,00 € im Jahr. Die Grenze 2027 liegt laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 bei 84.150 €; die Zustimmung des Bundesrats steht aus. Mit regelmäßigen Diensten kann es früher reichen.

Wie viel verdient ein Assistenzarzt in Stufe 4?

Nach TV-Ärzte/VKA ab 01.06.2026 6.679,58 € im Monat bzw. 80.154,96 € im Jahr, nach TV-Ärzte TdL ab 01.04.2026 6.762,34 € bzw. 81.148,08 € – jeweils Vollzeit (40 Stunden), ohne Dienste, laut Entgelttabellen des Marburger Bundes.

Gibt es im TV-Ärzte ein Weihnachtsgeld, das zum Jahresarbeitsentgelt zählt?

Nein. Der TV-Ärzte/VKA enthält keine Regelung zu einer Jahressonderzahlung, im TV-Ärzte TdL ist sie ausgesetzt. Das Jahresgrundgehalt ist deshalb Monatsentgelt mal zwölf; regelmäßige Dienste und feste Zulagen kommen hinzu.

Welche Grenze gilt für mich 2027: 84.150 € oder 80.550 €?

80.550 € gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die am 31.12.2026 wegen Überschreitens der Grenze versicherungsfrei und privat krankenversichert sind (§ 6 Abs. 8 SGB V n. F.). Für alle anderen, die 2027 aus der GKV wechseln wollen, gilt 84.150 €. Beide Werte laut Kabinettsbeschluss, Bundesrat ausstehend.

Was gilt 2027 für kommunale Krankenhäuser (VKA)?

Die VKA-Tabelle ist nur bis 31.12.2026 vereinbart; der Marburger Bund hat die Entgelttabelle laut Meldung vom 22.09.2026 gekündigt. Bis zu einer Einigung rechnet diese Seite für 2027 mit den Werten ab 01.06.2026. Eine erst 2027 vereinbarte Erhöhung zählt für die Prognose zum Jahreswechsel nicht.

Quellen

  1. Marburger Bund: Entgelttabellen und Bereitschaftsdienstentgelte TV-Ärzte/VKA – Stand 13.01.2025, Tabelle 01.06.–31.12.2026
  2. Marburger Bund: Entgelttabellen TV-Ärzte TdL, Tarifrunde 2026 – Stand 09.06.2026
  3. Marburger Bund: Entgelttabellen HELIOS 01.10.2024–31.01.2027
  4. Marburger Bund: Vorläufige Entgelttabellen Asklepios – Stand 31.03.2025
  5. Marburger Bund: VKA – Mitgliederbefragung abgeschlossen, Kündigungen beschlossen – 22.09.2026
  6. Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2027 (Kabinettsbeschluss) – 07.10.2026
  7. BGBl. 2026 I Nr. 228 – GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (§ 6 Abs. 8 SGB V n. F.)
  8. § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit
  9. GKV-Spitzenverband: Grundsätzliche Hinweise zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt – 20.03.2019
Redaktion PKV-Heilberufe.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Krankenversicherung von Ärztinnen, Ärzten und Heilberufen (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Gehalts- und Tarifwerte stammen aus den angegebenen Entgelttabellen; Ihr tatsächliches regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt kann davon abweichen. Herausgeber: PKV-Heilberufe.de. PKV-Heilberufe.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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