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Assistenzarzt Gehalt netto: Rechner 2026 für GKV und PKV

Brutto steht in der Entgelttabelle, netto auf dem Konto: Der Rechner zieht Lohnsteuer, Sozialabgaben und Krankenversicherung von Ihrem TV-Ärzte-Gehalt ab – und zeigt, wie sich die PKV auf Ihr Netto auswirkt.

Redaktion PKV-Heilberufe.de Aktualisiert am 12. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (6 Abschnitte)
  1. So rechnet der Netto-Rechner für Assistenzärzte
  2. Assistenzarzt Gehalt netto 2026: Beispiele nach Stufe
  3. Assistenzarzt netto mit Diensten: Was von Bereitschaftsdiensten bleibt
  4. Assistenzarzt netto: PKV oder GKV – der Steuer-Effekt
  5. Rentenversicherung oder Versorgungswerk: Was Ärztinnen und Ärzte zahlen
  6. Grenzen des Rechners und Ausblick auf 2027
Das Wichtigste in Kürze
  • Nach TV-Ärzte/VKA bleiben 2026 in Stufe 1 von 5.722,05 € brutto rund 3.492 € netto, in Stufe 6 von 7.355,29 € rund 4.363 € (Beispiel: Steuerklasse I, kinderlos, gesetzlich versichert, ohne Kirchensteuer; eigene Berechnung).
  • Von 400 € regelmäßiger Dienst-Vergütung bleiben in Stufe 4 rund 210 € netto, weil Dienste wie das Grundgehalt versteuert und verbeitragt werden.
  • Mit einem Ärztetarif von 700 € im Monat bleiben im Beispiel (Stufe 4 plus 400 € Dienste) rund 122 € mehr netto als in der GKV – vor Steuern wären es rund 298 €, denn die Lohnsteuer steigt in der PKV-Variante um rund 176 €.
  • In die PKV dürfen Angestellte erst über der Versicherungspflichtgrenze: 2026 77.400 €, 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 84.150 € (Zustimmung des Bundesrats ausstehend).

Vom Assistenzarzt-Gehalt bleiben netto rund 60 Prozent: Nach TV-Ärzte/VKA sind es 2026 in Stufe 1 rund 3.492 € von 5.722,05 € brutto, in Stufe 6 rund 4.363 € von 7.355,29 € (Steuerklasse I, kinderlos, gesetzlich versichert, ohne Kirchensteuer, eigene Berechnung). Der Rechner zeigt Ihr Netto mit Diensten und im Vergleich von GKV und PKV – Stand: Oktober 2026.

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Brutto pro Monat
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Netto pro Monat, gesetzlich versichert (GKV)
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Netto pro Monat, privat versichert (PKV) – nach Beitrag und Arbeitgeberzuschuss
–
Unterschied PKV gegenüber GKV pro Monat
Ihre Abrechnung pro Monat 2026 (Näherung, kein Lohnzettel). Rente/Versorgungswerk 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %; Kranken-/Pflegeversicherung: GKV-Anteil bzw. voller PKV-Beitrag; Zuschuss des Arbeitgebers zur PKV steuerfrei.
Pro MonatGKVPKV
Brutto inkl. Dienste––
− Lohnsteuer––
− Soli––
− Kirchensteuer––
− Rente/Versorgung––
− Arbeitslosenvers.––
− Kranken/Pflege––
+ Zuschuss AG––
Netto––

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Näherung, Stand 12.10.2026. Brutto: Monatsentgelt Ä 1 laut Marburger Bund (TV-Ärzte/VKA ab 01.06.2026, TV-Ärzte TdL ab 01.04.2026) plus Dienste; keine Jahressonderzahlung. Abgaben 2026: Renten- bzw. Versorgungswerk 9,3 % und Arbeitslosenversicherung 1,3 % bis 8.450 €; GKV 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag, Pflege 1,8 % (kinderlos 2,4 %, ab dem 2. Kind 0,25 Punkte weniger) bis 5.812,50 €; Sachsen nicht berücksichtigt. PKV: Ihr Beitrag minus Arbeitgeberzuschuss (Hälfte, höchstens 613,22 €). Lohnsteuer nach § 32a EStG 2026 mit Vorsorgepauschale (§ 39b EStG), Solidaritätszuschlag ab 20.350 € Jahreslohnsteuer (Steuerklasse III: 40.700 €), Kinderfreibeträge nur für Soli und Kirchensteuer. Dienste voll steuer- und beitragspflichtig gerechnet. Keine Steuerberatung, keine Gesundheitsangaben nötig.

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So rechnet der Netto-Rechner für Assistenzärzte

Der Rechner geht vor wie eine Gehaltsabrechnung – nur zweimal nebeneinander: einmal gesetzlich, einmal privat krankenversichert. Alle Werte gelten für 2026.

1. Brutto aus der Tabelle

Monatsentgelt der Entgeltgruppe Ä 1 in Ihrer Stufe nach TV-Ärzte/VKA oder TV-Ärzte TdL, plus Ihre durchschnittliche Dienst-Vergütung. Eine Jahressonderzahlung kennen beide Tarifverträge nicht – das Jahresbrutto ist also Monatswert mal zwölf.

2. Sozialabgaben abziehen

Versorgungswerk bzw. Rentenversicherung 9,3 % und Arbeitslosenversicherung 1,3 % bis 8.450 € im Monat. In der GKV zusätzlich 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag und die Pflegeversicherung bis 5.812,50 €. In der PKV stattdessen Ihr Beitrag minus Arbeitgeberzuschuss.

3. Lohnsteuer berechnen

Jahresbrutto minus Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €), Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €) und Vorsorgepauschale ergibt das zu versteuernde Einkommen. Darauf der Tarif 2026, bei Steuerklasse III im Splittingverfahren, dazu Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Die Lohnsteuer folgt dem Programmablaufplan, den das Bundesfinanzministerium jedes Jahr für die Lohnbuchhaltung veröffentlicht. Wir haben den Rechner am 12.10.2026 mit 206 Fallkombinationen gegen den Lohnsteuerrechner des Ministeriums geprüft: Die Jahreslohnsteuer wich höchstens um 1 € ab. Trotzdem bleibt das Ergebnis eine Näherung – Ihre Abrechnung kann wegen Freibeträgen, Zuschlägen oder Nachzahlungen abweichen.

Assistenzarzt Gehalt netto 2026: Beispiele nach Stufe

Die folgende Tabelle zeigt Beispiele, die wir mit diesem Rechner berechnet haben. Annahmen: TV-Ärzte/VKA, Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer, GKV-Zusatzbeitrag 2,9 %, PKV-Beitrag 700 € mit 80 % Basisanteil. Die vollständigen Bruttowerte aller Tarife stehen in der TV-Ärzte-Tabelle mit Versicherungspflichtgrenze.

Beispiele, eigene Berechnung mit diesem Rechner (Stand 12.10.2026). Brutto laut Marburger Bund, Tabelle VKA ab 01.06.2026. „PKV nicht möglich“: Jahresbrutto unter 77.400 € (2026); „2027 offen“: über 77.400 €, aber unter 84.150 € (Grenze 2027 laut Kabinettsbeschluss, Bundesrat ausstehend). Keine Steuerberatung.
Beispiel (VKA, Ä 1)Brutto/MonatNetto GKVNetto PKVUnterschied
Stufe 1, ohne Dienste5.722,05 €3.492,42 €PKV nicht möglich–
Stufe 1 + 800 € Dienste6.522,05 €3.926,71 €2027 offen–
Stufe 3, ohne Dienste6.278,07 €3.794,59 €PKV nicht möglich–
Stufe 4, ohne Dienste6.679,58 €4.010,95 €2027 offen–
Stufe 4 + 400 € Dienste7.079,58 €4.220,97 €4.342,81 €+121,84 €
Stufe 5, ohne Dienste7.158,37 €4.261,74 €4.383,25 €+121,51 €
Stufe 6, ohne Dienste7.355,29 €4.362,79 €4.478,89 €+116,10 €
Stufe 6 + 1.500 € Dienste8.855,29 €5.105,32 €5.205,63 €+100,31 €

Wie stark persönliche Merkmale wirken, zeigt dasselbe Beispiel (Stufe 4 plus 400 € Dienste) in Varianten: Mit Steuerklasse III bleiben 4.780,22 € (GKV) bzw. 4.951,98 € (PKV). Mit 9 % Kirchensteuer sind es 4.089,57 € bzw. 4.195,54 €. Nach TV-Ärzte TdL (Uniklinik) liegen Sie mit 4.263,71 € bzw. 4.385,30 € etwas höher, weil die Tabelle dort höher ist. Setzen Sie 100 statt 80 % Basisanteil an, steigt das PKV-Netto auf 4.401,56 € – den Wert finden Sie in der Beitragsbescheinigung Ihres Versicherers.

Assistenzarzt netto mit Diensten: Was von Bereitschaftsdiensten bleibt

Dienste sind für viele Assistenzärztinnen und -ärzte der größte Hebel beim Gehalt. Netto kommt davon aber nur etwa die Hälfte an. Im Beispiel der VKA-Stufe 4 steigt das Netto durch 400 € Dienst-Vergütung von 4.010,95 € auf 4.220,97 € – also um rund 210 €. Der Grund: Die Dienste liegen oben auf dem Gehalt und werden mit dem persönlichen Grenzsteuersatz besteuert; Renten- bzw. Versorgungswerk und Arbeitslosenversicherung fallen ebenfalls an. Nur die Kranken- und Pflegeversicherung steigt nicht mehr, sobald Sie über der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € liegen.

Zwei Punkte rechnet der Rechner bewusst nicht mit: Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit können nach § 3b EStG in Grenzen steuerfrei sein, und Freizeitausgleich statt Bezahlung senkt die Vergütung. Für die Krankenversicherung haben Dienste noch eine zweite Wirkung: Regelmäßige, vertraglich vorgesehene Dienste zählen zum Jahresarbeitsentgelt und können Sie über die Versicherungspflichtgrenze heben. Wie das geprüft wird, erklärt die Seite Bereitschaftsdienst und Jahresarbeitsentgeltgrenze.

Assistenzarzt netto: PKV oder GKV – der Steuer-Effekt

Vor Steuern sieht der Vergleich deutlich aus: Im Beispiel (Stufe 4 plus 400 € Dienste) zahlen Sie in der GKV 648,09 € für Kranken- und Pflegeversicherung, in der PKV bei 700 € Beitrag nach dem Arbeitgeberzuschuss 350 €. Das sind rund 298 € weniger. Netto bleiben davon aber nur rund 122 €, weil die Lohnsteuer in der PKV-Variante um rund 176 € steigt.

298 €
geringerer Eigenbeitrag in der PKV vor Steuern
Beispiel, eigene Berechnung
176 €
höhere Lohnsteuer in der PKV-Variante
Vorsorgepauschale 2026
122 €
mehr netto pro Monat in der PKV
Beispiel, Stand 10/2026

Das liegt an der Vorsorgepauschale (§ 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 EStG): Bei gesetzlich Versicherten zieht der Arbeitgeber den Arbeitnehmeranteil zur Kranken- und Pflegeversicherung vor der Steuer ab. Bei Privatversicherten zählen nur die Beiträge zur Basisabsicherung – ohne Komfortleistungen und Krankentagegeld –, vermindert um den steuerfreien Arbeitgeberzuschuss. Der Arbeitgeber nimmt dafür die Beiträge, die als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal bereitgestellt werden. Die endgültige Steuer ergibt sich erst aus der Einkommensteuererklärung; die genaue Wirkung klären Sie mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater.

Der Netto-Unterschied ist außerdem eine Momentaufnahme. PKV-Beiträge steigen mit Beitragsanpassungen, Kinder brauchen eigene Verträge, wenn sie nicht über einen gesetzlich versicherten Elternteil familienversichert sein können, und im Ruhestand entfällt der Arbeitgeberzuschuss. Was ein Ärztetarif ohne Steuer-Effekt kostet, zeigt der PKV-Rechner für Ärzte; die Systementscheidung mit allen Vor- und Nachteilen beschreibt der Ratgeber Lohnt sich die PKV für Ärzte?. Mit Kindern lohnt zusätzlich ein Blick in den Ratgeber PKV in der Arzt-Familie.

Rentenversicherung oder Versorgungswerk: Was Ärztinnen und Ärzte zahlen

Als Ärztin oder Arzt sind Sie Pflichtmitglied Ihres ärztlichen Versorgungswerks und können sich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI). Am Netto ändert das bei Angestellten meist wenig: Die Bayerische Ärzteversorgung etwa nennt für 2026 einen Beitragssatz von 18,6 % bis 8.450 € im Monat, die Hälfte trägt der Arbeitgeber – genau wie in der Rentenversicherung. Der Rechner setzt deshalb 9,3 % an. Für die Lohnsteuer zählt der Versorgungswerk-Beitrag wie ein Rentenversicherungsbeitrag, wenn Sie befreit sind (§ 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 Buchstabe a EStG). Was das Versorgungswerk für Ihre Krankenversicherung bedeutet, erklärt die Seite Versorgungswerk und PKV.

Grenzen des Rechners und Ausblick auf 2027

  • Näherung, keine Steuerberatung: Freibeträge aus den Lohnsteuerabzugsmerkmalen, Faktorverfahren, Steuerklasse II und V, Sachsen-Besonderheiten in der Pflegeversicherung und steuerfreie Zuschläge sind nicht abgebildet.
  • Nur Ä 1 in Vollzeit: Für Fachärztinnen und Fachärzte (Ä 2), Teilzeit oder Haustarife nutzen Sie die Werte Ihrer Abrechnung.
  • PKV-Beitrag ist Ihre Eingabe: Ein echter Beitrag steht erst nach der Gesundheitsprüfung des Versicherers fest. Der Standardwert von 700 € orientiert sich an Versichererbeispielen für Ärztetarife (SDK, Stand 01/2026: 683,72 bis 754,92 € für 28- bis 32-Jährige).
  • Werte 2027 nur als Entwurf: Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 auf 6.375 € (Kranken- und Pflegeversicherung) und 8.850 € (Rentenversicherung) im Monat; der Bundesrat muss noch zustimmen. Der Steuertarif 2027 ist noch nicht verabschiedet, die VKA-Tabelle für 2027 nicht vereinbart, im TdL steigen die Entgelte ab 01.09.2027 um 2,45 %. Der Rechner rechnet deshalb mit 2026.

Ob Sie überhaupt in die PKV wechseln dürfen, hängt an Ihrem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt: 2026 an 77.400 €, 2027 laut Kabinettsbeschluss an 84.150 €. Das prüft der JAEG-Stufen-Check; einen Überblick über die ganze Weiterbildung gibt der Ratgeber PKV als Assistenzarzt. Ihren persönlichen Fahrplan erhalten Sie im kostenlosen Heilberufe-Check – ohne Gesundheitsfragen.

Häufige Fragen

Wie viel verdient ein Assistenzarzt netto?

Nach TV-Ärzte/VKA (Tabelle ab 01.06.2026) bleiben in Stufe 1 von 5.722,05 € brutto rund 3.492 € netto, in Stufe 4 von 6.679,58 € rund 4.011 € und in Stufe 6 von 7.355,29 € rund 4.363 € – jeweils ohne Dienste, Steuerklasse I, kinderlos, gesetzlich versichert mit 2,9 % Zusatzbeitrag und ohne Kirchensteuer. Das sind Beispiele aus diesem Rechner, Stand Oktober 2026.

Wie viel netto bleibt von den Diensten?

Etwa die Hälfte. In VKA-Stufe 4 erhöhen 400 € Dienst-Vergütung im Monat das Netto im Beispiel um rund 210 €, weil Lohnsteuer und Sozialabgaben auch auf die Dienste anfallen. Steuerfreie Zuschläge für Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit (§ 3b EStG) können das verbessern; der Rechner berücksichtigt sie nicht gesondert.

Habe ich als Assistenzarzt in der PKV mehr netto?

Oft etwas mehr, aber weniger als gedacht. Im Beispiel (VKA-Stufe 4 plus 400 € Dienste, Ärztetarif 700 €) bleiben in der PKV rund 122 € mehr im Monat. Vor Steuern wären es rund 298 €: In der PKV wird nur der Basisbeitrag abzüglich Arbeitgeberzuschuss als Vorsorgeaufwand angesetzt, deshalb steigt die Lohnsteuer. Kinder, Beitragsanpassungen und der Ruhestand ohne Arbeitgeberzuschuss können das Bild umkehren.

Warum zahle ich in der PKV mehr Lohnsteuer?

Weil die Vorsorgepauschale kleiner ausfällt. Gesetzlich Versicherten rechnet der Arbeitgeber ihren Anteil an Kranken- und Pflegeversicherung an; bei Privatversicherten zählen nur die Beiträge zur Basisabsicherung, vermindert um den steuerfreien Arbeitgeberzuschuss (§ 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 EStG). Die endgültige Steuer ergibt sich aus der Einkommensteuererklärung.

Zahlen Assistenzärzte in die Rentenversicherung?

Die meisten zahlen in ihr ärztliches Versorgungswerk und sind von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI). Bei Angestellten ist der Beitrag in der Regel genauso hoch – die Bayerische Ärzteversorgung etwa nennt für 2026 18,6 % bis 8.450 € im Monat, die Hälfte trägt der Arbeitgeber (§ 172a SGB VI). Für die Lohnsteuer wird er wie ein Rentenversicherungsbeitrag berücksichtigt.

Wie genau ist der Netto-Rechner?

Die Lohnsteuer folgt dem Programmablaufplan 2026 des Bundesfinanzministeriums; in unseren Stichproben (12.10.2026) wich die Jahreslohnsteuer höchstens um 1 € vom Lohnsteuerrechner des Ministeriums ab. Vereinfacht sind Dienste, Zuschläge, Freibeträge und Sonderfälle wie Sachsen oder Steuerklasse V. Verbindlich ist Ihre Gehaltsabrechnung; das Ergebnis ist keine Steuerberatung.

Quellen

  1. Marburger Bund: Entgelttabellen TV-Ärzte/VKA (Tabelle ab 01.06.2026) – Stand 13.01.2025
  2. Marburger Bund: Entgelttabellen TV-Ärzte TdL, Tarifrunde 2026 – Stand 09.06.2026
  3. BMF: Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer 2026 – Stand 12.11.2025
  4. BMF: Lohn- und Einkommensteuerrechner – Abgleich 12.10.2026
  5. § 32a EStG – Einkommensteuertarif (ab 2026)
  6. § 39b EStG – Vorsorgepauschale (Abs. 2 Satz 5 Nr. 3)
  7. § 3 SolZG – Freigrenze Solidaritätszuschlag
  8. BMAS: Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 – VO 26.11.2025
  9. Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2027 (Kabinettsbeschluss) – 07.10.2026
  10. § 257 SGB V – Beitragszuschüsse für Beschäftigte
  11. § 6 SGB VI – Befreiung von der Versicherungspflicht
  12. § 172a SGB VI – Beitragszuschüsse des Arbeitgebers für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen
  13. Bayerische Ärzteversorgung: Kenngrößen für das Jahr 2026 (über BLZK) – Stand 09.12.2025
  14. SDK: GesundheitsFAIR für Ärztinnen und Ärzte (Beitragsbeispiele) – Stand 01/2026, Versichererangabe
Redaktion PKV-Heilberufe.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Krankenversicherung von Ärztinnen, Ärzten und Heilberufen (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Gehalts- und Tarifwerte stammen aus den angegebenen Entgelttabellen; Ihr tatsächliches regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt kann davon abweichen. Herausgeber: PKV-Heilberufe.de. PKV-Heilberufe.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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