Inhalt (8 Abschnitte)
- PKV als angestellter Facharzt: Ihr Gehalt gegen die Grenze
- Wann der Wechsel nach der Facharztprüfung möglich ist
- Teilzeit als Fach- oder Oberarzt: wo die Grenze kippt
- Dienste, Zulagen und variable Vergütung
- Was die PKV als Facharzt kostet
- Krankentagegeld für angestellte Fach- und Oberärzte
- Familie, Niederlassung, Ruhestand: die Entscheidung weiterdenken
- Checkliste für den Wechsel als Facharzt
- Fachärztinnen und Fachärzte verdienen nach TV-Ärzte/VKA ab 90.626,28 € im Jahr (Ä 2 Stufe 1, Vollzeit), Oberärzte ab 113.514,72 € – deutlich über der Grenze 2027 von 84.150 € (Kabinettsbeschluss 07.10.2026, Bundesrat ausstehend).
- Wer im selben Arbeitsverhältnis über die Grenze kommt, wird erst zum Jahresende versicherungsfrei (§ 6 Abs. 4 SGB V); bei einer neuen Stelle über der Grenze kann die Versicherungsfreiheit sofort beginnen.
- In Teilzeit kippt es: Ä 2 Stufe 1 liegt erst ab rund 93 % Arbeitszeit über 84.150 €, Ä 3 Stufe 1 ab rund 74 % (eigene Berechnung).
- Ein Ärztetarif kostete laut SDK für einen 32-jährigen Facharzt 754,92 €, nach Arbeitgeberzuschuss 377,45 € (Stand 01/2026); die GKV kostet Angestellte 2027 im Szenario bis 729,94 €.
- Mit Familie, späterer Teilzeit oder höherem Eintrittsalter verschiebt sich die Rechnung – die Entscheidung sollte auch die Niederlassung und den Ruhestand einbeziehen.
Als angestellte Fachärztin oder angestellter Facharzt können Sie in die PKV, sobald Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze liegt – 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 über 84.150 € (Bundesrat ausstehend). Nach TV-Ärzte/VKA erreichen Sie das in Vollzeit ab Ä 2 Stufe 1 mit 90.626,28 €. Im selben Arbeitsverhältnis gilt der Wechsel erst zum Jahresende (§ 6 Abs. 4 SGB V), und in Teilzeit unter rund 93 % kann die Grenze 2027 wieder unterschritten werden.
PKV als angestellter Facharzt: Ihr Gehalt gegen die Grenze
Nach der Facharztanerkennung werden Ärztinnen und Ärzte in der Regel in die Entgeltgruppe Ä 2 eingruppiert, Oberärztinnen und Oberärzte in Ä 3. In allen großen Klinik-Tarifen liegt das Grundgehalt dann in Vollzeit deutlich über der Versicherungspflichtgrenze:
| Tarif | Facharzt Einstieg | Oberarzt Einstieg | Facharzt vs. 84.150 € |
|---|---|---|---|
| TV-Ärzte/VKA (Ä 2 / Ä 3 Stufe 1) | 90.626,28 € | 113.514,72 € | +6.476,28 € |
| TV-Ärzte TdL (Ä 2 / Ä 3 Stufe 1) | 91.748,64 € | 114.920,28 € | +7.598,64 € |
| Helios (Facharzt / Oberarzt 1. Jahr) | 92.222,76 € | 117.699,84 € | +8.072,76 € |
| Asklepios 2027 (Facharzt / Oberarzt) | 92.820,00 € | 116.280,00 € | +8.670,00 € |
Die vollständigen Stufen aller Tarife – vom ersten Weiterbildungsjahr bis Ä 4 – stehen auf der Datenseite TV-Ärzte-Gehalt und Versicherungspflichtgrenze. Wer außertariflich bezahlt wird, etwa als Oberarzt in einem AT-Vertrag, rechnet mit seinem vertraglichen Monatsentgelt.
Wann der Wechsel nach der Facharztprüfung möglich ist
Viele Ärztinnen und Ärzte sind bei der Facharztprüfung noch gesetzlich pflichtversichert. Wann die Pflicht endet, hängt davon ab, ob Sie beim selben Arbeitgeber bleiben:
Neue Stelle
- Beginnt eine neue Beschäftigung mit einem Jahresarbeitsentgelt über der Grenze, besteht Versicherungsfreiheit von Beginn an (GKV-Spitzenverband, Nr. 4.1).
- Die PKV kann dann zum ersten Arbeitstag beginnen – Antrag und Gesundheitsprüfung rechtzeitig vorher.
Gleicher Arbeitgeber
- Die Versicherungspflicht endet erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem Sie die Grenze überschreiten (§ 6 Abs. 4 SGB V).
- Und nur, wenn das Entgelt auch die Grenze des Folgejahres übersteigt – für 2027 also 84.150 €.
Das gilt laut GKV-Spitzenverband unabhängig davon, ob das Überschreiten auf eine Gehaltserhöhung oder einen beruflichen Aufstieg zurückgeht. Wer etwa im Mai 2026 Fachärztin wird, kann frühestens zum 01.01.2027 wechseln. Nach dem Hinweis der Krankenkasse auf die Austrittsmöglichkeit haben Sie zwei Wochen Zeit, den Austritt zu erklären und die PKV nachzuweisen; sonst läuft die Mitgliedschaft freiwillig weiter (§ 188 Abs. 4 SGB V). Ob ein Wechsel des Arbeitgebers den Zeitpunkt in Ihrem Fall vorzieht, klären Sie bitte vorher mit dem neuen Arbeitgeber und der Krankenkasse.
Teilzeit als Fach- oder Oberarzt: wo die Grenze kippt
Für Teilzeit gilt: Das Tabellenentgelt sinkt anteilig, die Grenze bleibt gleich. Die folgende Tabelle zeigt, ab welcher Arbeitszeit das Grundgehalt ohne Dienste über der Grenze 2027 und über der Bestandsgrenze für bereits Privatversicherte liegt:
| Entgeltgruppe / Stufe | Vollzeit/Jahr | nötig für 84.150 € | nötig für 80.550 € |
|---|---|---|---|
| VKA Ä 2 Stufe 1 | 90.626,28 € | ab rund 93 % | ab rund 89 % |
| VKA Ä 2 Stufe 2 | 98.224,80 € | ab rund 86 % | ab rund 82 % |
| VKA Ä 3 Stufe 1 | 113.514,72 € | ab rund 74 % | ab rund 71 % |
| TdL Ä 2 Stufe 1 | 91.748,64 € | ab rund 92 % | ab rund 88 % |
| Helios Facharzt 1. Jahr | 92.222,76 € | ab rund 91 % | ab rund 87 % |
Regelmäßige, vertraglich vorgesehene Dienste zählen zusätzlich mit ihrem tatsächlichen Betrag. Wichtig: Sinkt Ihr Entgelt durch Teilzeit unter die Grenze, endet die Versicherungsfreiheit sofort – und die Befreiung wegen einer Grenzanhebung greift dann nicht. Was in diesem Fall gilt, erklären die Ratgeber Zurück in die GKV 2027? und PKV in Elternzeit und Teilzeit.
Dienste, Zulagen und variable Vergütung
Bei Fach- und Oberärzten besteht das Einkommen oft nicht nur aus dem Tabellenentgelt. Für die Grenze zählt, was regelmäßig gezahlt wird – nach den Grundsätzlichen Hinweisen des GKV-Spitzenverbands vom 20.03.2019:
- Bereitschaftsdienste: Vergütungen für vertraglich vorgesehene Bereitschaftsdienste zählen mit. Im TV-Ärzte/VKA liegt das Bereitschaftsdienstentgelt ab 01.06.2026 für Fachärzte (Entgeltgruppe II) bei 43,83 bis 46,64 € je als Arbeitszeit gewerteter Stunde, für Oberärzte bei 47,33 bzw. 48,72 €. Wer in Teilzeit knapp unter der Grenze liegt, kann sie mit regelmäßigen Diensten überschreiten.
- Überstunden: zählen nicht, außer als feste Pauschale.
- Variable Anteile: Prämien oder Beteiligungen ohne zugesagten Mindestbetrag bleiben grundsätzlich außen vor; sie zählen, wenn ein Mindestbetrag fest zugesagt ist oder sie das Monatsentgelt laufend prägen. Bitte lassen Sie sich die Einordnung Ihrer Zahlungen von der Personalabteilung bzw. Krankenkasse bestätigen.
Wie Dienste genau angerechnet und für das Folgejahr geschätzt werden, erklärt der Ratgeber Bereitschaftsdienst und Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Was die PKV als Facharzt kostet
Als Angestellte zahlen Sie in der GKV höchstens den Arbeitnehmeranteil auf die Bemessungsgrenze: 2027 im Szenario 672,56 € mit Kind und 729,94 € kinderlos. In der PKV trägt der Arbeitgeber die Hälfte, 2027 im Szenario bis 672,56 €.
| Profil | Tarif laut Versicherer | Beitrag | Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| Facharzt, 32 J., Uniklinik | SDK AM12, S1, Z9, TA6/190 | 754,92 € | 377,45 € |
| Chirurgin, 42 J. | Allianz Ärzte Best 100 | 819,53 € | 409,77 € + Pflege |
Das Eintrittsalter wirkt stark: Wer erst mit 40 oder 45 wechselt, zahlt einen höheren Beitrag als in der Weiterbildung und baut weniger Alterungsrückstellungen auf. Umgekehrt ist das Einkommen jetzt stabil über der Grenze – ein häufiger Grund, den Wechsel nach der Facharztprüfung zu prüfen. Weitere Beispiele und die Kosten mit Familie zeigt die Seite Was kostet die PKV für Ärzte?; Ihren Vergleich rechnet der PKV-Rechner für Ärzte.
Krankentagegeld für angestellte Fach- und Oberärzte
Wer in die PKV wechselt, braucht ein Krankentagegeld für die Zeit nach der Entgeltfortzahlung. Nach dem TV-Ärzte erhalten Ärztinnen und Ärzte sechs Wochen ihr Entgelt; danach zahlt der Arbeitgeber je nach Beschäftigungszeit einen Krankengeldzuschuss – bei mehr als einem Jahr bis zum Ende der 13. Woche, bei mehr als drei Jahren bis zum Ende der 39. Woche. Für privat Versicherte wird der Zuschuss so berechnet, als bezögen sie das Krankengeld, das ihnen bei Pflichtversicherung in der GKV zustünde (TV-Ärzte/VKA § 23, Textfassung 2016; TV-Ärzte TdL § 22).
Daraus folgt: Ein privates Krankentagegeld ab dem 43. Tag muss mindestens die Lücke zwischen Nettoentgelt und Zuschuss schließen – und darf das Nettoeinkommen nicht übersteigen (§ 4 Abs. 2 MB/KT). Wie das im Detail zusammenspielt, ist von Haus zu Haus verschieden; bitte lassen Sie die Berechnung von der Personalabteilung bestätigen. Grundlagen erklärt der Ratgeber Krankentagegeld für Ärzte.
Familie, Niederlassung, Ruhestand: die Entscheidung weiterdenken
- Familie: Als verheiratete Fachärztin mit einem Einkommen über 7.012,50 € im Monat und höher als das Ihres gesetzlich versicherten Partners sind Ihre Kinder nicht beitragsfrei familienversichert (§ 10 Abs. 3 SGB V). Mehr dazu im Ratgeber PKV in der Arzt-Familie.
- Niederlassung: Mit der eigenen Praxis entfällt der Arbeitgeberzuschuss, und das Krankentagegeld muss früher beginnen. Achten Sie schon beim Wechsel auf Optionen, das Krankentagegeld später ohne neue Gesundheitsprüfung zu erhöhen – die Seite Krankenversicherung als niedergelassener Arzt erklärt die Schritte.
- Ruhestand: Ohne Arbeitgeberzuschuss und ohne Zuschuss nach § 106 SGB VI für Renten aus dem Versorgungswerk tragen Sie den Beitrag allein. Einen Überblick gibt PKV im Ruhestand.
- Rückkehr in die GKV: Ab 55 ist sie in der Regel ausgeschlossen, wenn Sie in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren (§ 6 Abs. 3a SGB V).
Checkliste für den Wechsel als Facharzt
- Jahresarbeitsentgelt prüfen: Vollzeit oder Teilzeit, regelmäßige Dienste, variable Anteile nur mit Mindestbetrag
- Zeitpunkt klären: neue Stelle (sofort) oder gleicher Arbeitgeber (Jahresende)
- Familie und Teilzeitpläne der nächsten Jahre durchrechnen – die Seite Lohnt sich die PKV für Ärzte? hilft bei der Abwägung
- Ärztetarife und normale Tarife nach Kriterien vergleichen – siehe Ärztetarif-Vergleich
- Anonyme Voranfrage, dann Antrag mit Beginn passend zum Ende der Versicherungspflicht
- Austritt binnen zwei Wochen nach Hinweis der Kasse erklären, PKV nachweisen
Auf Wunsch vergleicht ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk Tarife mehrerer Versicherer für Fach- und Oberärzte – auch mit dem Ergebnis, dass die GKV mit Ihrer Familie die bessere Wahl bleibt. Der erste Schritt ist der kostenlose Heilberufe-Check, ohne Gesundheitsfragen.
Häufige Fragen
Kann ich als angestellter Facharzt in die PKV wechseln?
Ja, wenn Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze liegt – 2027 laut Kabinettsbeschluss 84.150 €. Nach TV-Ärzte/VKA liegt schon Ä 2 Stufe 1 in Vollzeit bei 90.626,28 €. Wer bisher pflichtversichert war, wird im selben Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Kalenderjahres versicherungsfrei, wenn auch die Grenze des Folgejahres überschritten wird.
Ab wann bin ich nach der Facharztprüfung versicherungsfrei?
Bleiben Sie beim selben Arbeitgeber, endet die Versicherungspflicht nicht mit der Höhergruppierung, sondern erst mit Ablauf des Kalenderjahres – und nur, wenn Ihr Entgelt auch die Grenze des nächsten Jahres übersteigt (§ 6 Abs. 4 SGB V). Beginnen Sie eine neue Stelle mit einem Entgelt über der Grenze, kann die Versicherungsfreiheit von Beginn an bestehen.
Bleibe ich als Facharzt in Teilzeit privat versichert?
Nur wenn Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt in Teilzeit über der Grenze bleibt. Nach TV-Ärzte/VKA braucht Ä 2 Stufe 1 dafür 2027 rund 93 % Arbeitszeit (ohne Dienste). Liegen Sie darunter, werden Sie versicherungspflichtig; eine Befreiung gibt es nur in engen Fällen, etwa bei Teilzeit in der Elternzeit.
Lohnt sich die PKV als Oberarzt?
Finanziell oft ja, wenn Sie Single sind oder Ihr Partner gut verdient: Der GKV-Anteil liegt 2027 im Szenario bei 672,56 € bis 729,94 €, der Eigenanteil eines Ärztetarifs in Versichererbeispielen (Stand 01/2026) bei rund 380 bis 410 €, teils noch ohne Pflegepflichtversicherung. Mit höherem Eintrittsalter, mehreren Kindern oder einem Partner ohne Einkommen kann die GKV günstiger sein.
Zählen Pool- oder Bonuszahlungen zur Versicherungspflichtgrenze?
Variable Vergütungen zählen nach den Grundsätzlichen Hinweisen des GKV-Spitzenverbands nur, wenn ein Mindestbetrag zugesagt ist oder sie das Monatsentgelt laufend prägen. Wie Ihre Zahlungen einzuordnen sind, lassen Sie sich bitte von der Personalabteilung bzw. Krankenkasse bestätigen.
Quellen
- § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit
- GKV-Spitzenverband: Grundsätzliche Hinweise zur Versicherungsfreiheit (Nr. 2.3, 4.1, 4.2, 5.1) – 20.03.2019
- Marburger Bund: Entgelttabellen TV-Ärzte/VKA – Tabelle ab 01.06.2026
- Marburger Bund: Entgelttabellen TV-Ärzte TdL, Tarifrunde 2026
- Marburger Bund: Entgelttabellen HELIOS
- Marburger Bund: TV-Ärzte/VKA, Textfassung (§ 23 Krankengeldzuschuss)
- Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2027 (Kabinettsbeschluss) – 07.10.2026
- SDK: GesundheitsFAIR für Ärztinnen und Ärzte (Beitragsbeispiele) – Stand 01/2026
- § 10 SGB V – Familienversicherung
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Krankenversicherung von Ärztinnen, Ärzten und Heilberufen (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Gehalts- und Tarifwerte stammen aus den angegebenen Entgelttabellen; Ihr tatsächliches regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt kann davon abweichen. Herausgeber: PKV-Heilberufe.de. PKV-Heilberufe.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.