Rechner

Krankentagegeld-Rechner für Ärzte: Tagessatz, Karenzzeit, Praxisausfall

Fällt die Praxisinhaberin aus, laufen zwei Rechnungen weiter: die private und die der Praxis. Das Krankentagegeld ist für die erste da, die Praxisausfallversicherung für die zweite. Der Rechner trennt beides.

Redaktion PKV-Heilberufe.de Aktualisiert am 12. Oktober 2026 5 Min. Lesezeit
Inhalt (5 Abschnitte)
  1. So rechnet der Krankentagegeld-Rechner
  2. Krankentagegeld für niedergelassene Ärzte: was es leistet – und was nicht
  3. Drei Rechenbeispiele
  4. Karenzzeit: wie Sie die richtige wählen
  5. Grenzen des Rechners
Das Wichtigste in Kürze
  • Das Krankentagegeld ersetzt Ihren privaten Bedarf – Lebenshaltung, eigene Kranken- und Pflegeversicherung, weiterlaufende Vorsorge.
  • Es darf das auf den Kalendertag umgerechnete Nettoeinkommen aus der beruflichen Tätigkeit nicht übersteigen (§ 4 Abs. 2 MB/KT 2009).
  • Praxis-Fixkosten wie Miete, Personal und Leasing deckt eine Praxisausfallversicherung, nicht das Krankentagegeld.
  • Die Karenzzeit sollte so gewählt sein, dass Ihre Rücklage die Tage bis zum Leistungsbeginn trägt – üblich sind Leistungen ab dem 4., 8., 15., 22., 29. oder 43. Tag.
  • Das gesetzliche Krankengeld beträgt höchstens 135,63 € pro Tag (2026) und beginnt für freiwillig versicherte Selbstständige erst ab der 7. Woche.

Der Krankentagegeld-Rechner für Ärzte teilt Ihren Bedarf in zwei Teile: Das Krankentagegeld deckt Lebenshaltung, eigene Krankenversicherung und Vorsorge – höchstens bis zu Ihrem Nettoeinkommen pro Kalendertag (§ 4 Abs. 2 MB/KT). Die Praxis-Fixkosten gehören in eine Praxisausfallversicherung. Aus Ihrer Rücklage ergibt sich, ab welchem Tag die Leistung beginnen sollte.

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Krankentagegeld-Bedarf (privat, auf 5 € gerundet)
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Karenzzeit, die Ihre Rücklage noch trägt
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Praxisausfall-Bedarf (Fixkosten pro Kalendertag)
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Fehlende Rücklage bis zum Leistungsbeginn

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Orientierung, Stand 10.10.2026. Tagesbedarf = Monatsbetrag ÷ 30 (Kalendertage), Krankentagegeld und Praxisausfall auf volle 5 € aufgerundet; grobe Obergrenze = Gewinn ÷ 30 – wie der Versicherer das Nettoeinkommen bei Selbstständigen bestimmt, regeln die Tarifbedingungen (§ 4 MB/KT). Karenz-Empfehlung: späteste Stufe, deren Wartetage (Tag − 1) die Rücklage für privaten und Praxis-Bedarf zusammen deckt. Ohne Steuern und ohne Beiträge. GKV-Höchstkrankengeld: 70 % der Bemessungsgrenze ÷ 30 (2026: 135,63 €). Keine individuelle Beratung.

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So rechnet der Krankentagegeld-Rechner

1. Privater Tagesbedarf

Lebenshaltung plus eigene Kranken- und Pflegeversicherung plus Vorsorgebeiträge, die auch bei Krankheit weiterlaufen – geteilt durch 30 Kalendertage. Das ist der Krankentagegeld-Satz.

2. Obergrenze prüfen

Das Krankentagegeld darf zusammen mit anderen Kranken(tage)geldern das Nettoeinkommen aus Ihrer Tätigkeit pro Kalendertag nicht übersteigen (§ 4 Abs. 2 MB/KT). Der Rechner warnt, wenn der Bedarf über Ihrem Gewinn ÷ 30 liegt.

3. Karenz und Praxis

Ihre Rücklage muss privaten Bedarf und Praxis-Fixkosten bis zum Leistungsbeginn tragen. Daraus ergibt sich die späteste sinnvolle Karenzzeit. Die Fixkosten pro Tag sind der Bedarf für eine Praxisausfallversicherung.

Krankentagegeld für niedergelassene Ärzte: was es leistet – und was nicht

Nach den Musterbedingungen des PKV-Verbands (MB/KT 2009) zahlt das Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit. Die liegt vor, wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit „nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben“ können, sie auch nicht ausüben und keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgehen (§ 1 Abs. 3 MB/KT). Wer als Praxisinhaber während der Krankschreibung noch Abrechnungen erledigt, riskiert nach diesem Wortlaut den Anspruch. Die Leistung ist auf Ihr Nettoeinkommen begrenzt; wie das bei Selbstständigen bestimmt wird, steht in den Tarifbedingungen. Das Krankentagegeld endet mit Eintritt der Berufsunfähigkeit (§ 15 MB/KT) und spätestens mit dem Bezug einer Altersrente bzw. zum tariflich vereinbarten Alter.

Krankentagegeld und Praxisausfallversicherung im Vergleich. Quellen: MB/KT 2009 (Stand Juni 2024), Deutsches Ärzteblatt PRAXiS 3/2005; einzelne Bedingungen je Anbieter abweichend. Stand: Oktober 2026.
MerkmalKrankentagegeldPraxisausfallversicherung
ErsetztIhr Einkommen (privater Bedarf)laufende Praxis-Fixkosten
ObergrenzeNettoeinkommen pro Kalendertagvereinbarte Versicherungssumme
AuslöserArbeitsunfähigkeit (in keiner Weise tätig)Ausfall des Inhabers; je nach Bedingungen auch Sachschäden, behördliche Schließung
Dauerbis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit bzw. Eintritt der Berufsunfähigkeitbegrenzte Haftzeit laut Vertrag
Kündigung durch Versicherernur in den ersten drei Jahren (ohne Zuschussanspruch, § 206 VVG)nach den Vertragsbedingungen, oft auch nach einem Schadenfall

Krankengeld und Krankentagegeld pro Tag im Vergleich

Höchstwerte bzw. Beispiele, Stand 2026

GKV-Höchstkrankengeld 2026135,63 €GKV-Höchstkrankengeld 2027 (rechnerisch)148,75 €Ärztetarif-Beispiel Niederlassung200,00 €Höchstsatz Medizinerkrankentagegeld (ein Versicherer)800,00 €

GKV: eigene Berechnung (70 % × Beitragsbemessungsgrenze ÷ 30; 2027 laut Kabinettsbeschluss). Beispiel: SDK-Broschüre Ärzte 01/2026 (TA4/200, 200 € ab der 5. Woche). Höchstsatz: Hallesche Medizinerkonzept (max. 800 € pro Tag ab dem 15. Tag). Versichererangaben, keine Empfehlung.

Drei Rechenbeispiele

Beispiel 1: Hausarztpraxis, 40.000 € Rücklage

Lebenshaltung 4.500 €, eigene PKV 750 €, Vorsorge 1.200 € = 6.450 € ÷ 30 = 215 € Krankentagegeld pro Tag. Praxis-Fixkosten 15.000 € ÷ 30 = 500 € pro Tag für die Praxisausfallversicherung. Gesamtbedarf 715 € pro Tag: Die Rücklage reicht rund 55 Tage – eine Karenz bis zum 43. Tag ist überbrückbar. Bei 14.000 € Gewinn liegt die grobe Obergrenze bei 465 € pro Tag, der Bedarf passt.

Beispiel 2: Facharztpraxis mit Personal, 20.000 € Rücklage

Privat 6.000 € + 900 € + 1.500 € = 8.400 € → 280 € pro Tag. Fixkosten 25.000 € → 835 € pro Tag. Gesamtbedarf rund 1.113 € pro Tag: Die Rücklage trägt knapp 18 Tage, also passt eine Leistung ab dem 15. Tag. Wer stattdessen ab dem 29. Tag versichert, müsste rund 11.173 € bis zum Leistungsbeginn selbst aufbringen.

Beispiel 3: Praxis im Aufbau mit niedrigem Gewinn

Privat 5.000 € + 800 € + 1.500 € = 7.300 € → 245 € pro Tag. Der Gewinn liegt im ersten Jahr bei 6.000 € pro Monat – die grobe Obergrenze von 200 € pro Tag liegt darunter. Ein höheres Krankentagegeld würde im Leistungsfall gekürzt. Lassen Sie sich vor dem Abschluss erklären, wie der Versicherer das Nettoeinkommen in der Gründungsphase bestimmt und ob Sie das Krankentagegeld später ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen können.

Karenzzeit: wie Sie die richtige wählen

Die Karenzzeit ist der Zeitraum, den Sie selbst finanzieren. Je später die Leistung beginnt, desto günstiger ist der Beitrag – und desto mehr Rücklage brauchen Sie. Versicherer bieten für Mediziner unterschiedliche Stufen an, zum Beispiel Leistungen ab der 3., 5. oder 7. Woche (SDK-Tarife TA2, TA4, TA6) oder ein Medizinerkrankentagegeld ab dem 15. Tag bis 800 € pro Tag ohne Risikoprüfung (Hallesche, Versichererangaben, Stand 2026). Fragen Sie, ob sich Bausteine mit unterschiedlichem Leistungsbeginn kombinieren lassen – etwa ein kleinerer Satz ab einem frühen Tag und ein größerer ab einem späteren.

Angestellt statt niedergelassen?Angestellte erhalten sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Privat versicherte Angestellte brauchen deshalb in der Regel ein Krankentagegeld ab dem 43. Tag – mehr dazu im Ratgeber Krankentagegeld für Ärzte.

Grenzen des Rechners

  • Er bildet keine Steuern ab. Leistungen aus einer privaten Krankentagegeldversicherung gelten nach überwiegender Auffassung als steuerfrei – klären Sie das mit Ihrem Steuerberater.
  • Er kennt Ihre Tarifbedingungen nicht: Nettoeinkommens-Definition, Wiedereingliederung, Leistungsdauer und Nachversicherungsoptionen unterscheiden sich.
  • Er ersetzt keine Prüfung der Berufsunfähigkeitsabsicherung – das Krankentagegeld endet, wenn die Berufsunfähigkeit eintritt.

Was beim Schritt in die eigene Praxis sonst noch zu regeln ist – von der Wahl zwischen GKV und PKV bis zur Reihenfolge der Anträge – zeigt die Seite Krankenversicherung für niedergelassene Ärzte. Die Abgrenzung zur Praxisausfallversicherung vertieft der Ratgeber Praxisausfallversicherung für Ärzte.

Häufige Fragen

Wie hoch sollte das Krankentagegeld für Ärzte sein?

So hoch, dass Lebenshaltung, Ihre eigene Kranken- und Pflegeversicherung und weiterlaufende Vorsorgebeiträge gedeckt sind – aber nicht höher als Ihr auf den Kalendertag umgerechnetes Nettoeinkommen aus der beruflichen Tätigkeit (§ 4 Abs. 2 MB/KT). Der Rechner rechnet den Monatsbedarf durch 30.

Welche Karenzzeit ist für Niedergelassene sinnvoll?

Die Karenzzeit ist die Zeit, die Sie selbst überbrücken. Je länger sie ist, desto günstiger ist der Beitrag – aber desto mehr Rücklage brauchen Sie. Viele Tarife bieten Leistungen ab dem 4., 8., 15., 22., 29. oder 43. Tag; ein Versicherer bietet Medizinern zum Beispiel Krankentagegeld ab dem 15. Tag bis 800 € pro Tag.

Zahlt das Krankentagegeld auch die Praxismiete?

Nein, das Krankentagegeld ersetzt Einkommen und ist nach den Musterbedingungen auf das Nettoeinkommen begrenzt. Für laufende Praxiskosten wie Miete, Gehälter und Leasing gibt es die Praxisausfallversicherung.

Wann endet das Krankentagegeld?

Unter anderem mit Eintritt der Berufsunfähigkeit – nach den Musterbedingungen, wenn Sie im bisherigen Beruf auf nicht absehbare Zeit mehr als 50 % erwerbsunfähig sind; Leistungen laufen dann höchstens drei Monate weiter (§ 15 MB/KT). Für diesen Fall braucht es eine Berufsunfähigkeitsabsicherung.

Kann der Versicherer das Krankentagegeld kündigen?

Bei einer Krankentagegeldversicherung ohne gesetzlichen Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss – typisch für Niedergelassene – darf der Versicherer in den ersten drei Jahren mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres ordentlich kündigen, danach nicht mehr (§ 206 Abs. 1 VVG).

Quellen

  1. PKV-Verband: Musterbedingungen Krankentagegeld MB/KT 2009 – Stand Juni 2024
  2. § 206 VVG – Kündigung des Versicherers
  3. Hallesche: Medizinerkonzept (Medizinerkrankentagegeld) – Versichererangabe, abgerufen 10.10.2026
  4. SDK: Broschüre GesundheitsFAIR für Ärztinnen und Ärzte (Karenzstufen TA2/TA4/TA6) – Stand 01/2026
  5. Deutsches Ärzteblatt: Wenn die Praxis geschlossen bleiben muss – Praxisausfall vs. Krankentagegeld
Redaktion PKV-Heilberufe.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Krankenversicherung von Ärztinnen, Ärzten und Heilberufen (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Gehalts- und Tarifwerte stammen aus den angegebenen Entgelttabellen; Ihr tatsächliches regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt kann davon abweichen. Herausgeber: PKV-Heilberufe.de. PKV-Heilberufe.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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