Inhalt (7 Abschnitte)
- Apothekerinnen und Apotheker in Zahlen
- Krankenversicherung für angestellte Apotheker: Tarif gegen Grenze
- Apothekeninhaber: freie Wahl und volle Verantwortung
- Vom Angestellten zum Inhaber: der Wechsel Schritt für Schritt
- Apothekerversorgung: Versorgungswerk statt Rentenversicherung
- GKV oder PKV für Apotheker: eine ehrliche Einordnung
- Checkliste für Apothekerinnen und Apotheker
- Ende 2025 arbeiteten laut ABDA 70.273 Apothekerinnen und Apotheker, davon 52.733 in öffentlichen Apotheken; 12.802 leiteten eine Apotheke als Inhaber, Pächter oder Verwalter.
- Nach dem Gehaltstarif ADEXA/ADA 2026 verdienen approbierte Angestellte 4.166 € bis 4.922 € im Monat; mit 13 Gehältern sind das 54.158 € bis 63.986 € im Jahr – deutlich unter der Versicherungspflichtgrenze.
- In die PKV dürfen angestellte Apotheker erst über 77.400 € (2026) bzw. 84.150 € (2027, Kabinettsbeschluss, Bundesrat ausstehend) – das erreichen meist nur außertarifliche Gehälter.
- Apothekeninhaberinnen und -inhaber sind selbstständig und können zwischen freiwilliger GKV und PKV wählen; einen Arbeitgeberzuschuss gibt es nicht.
- Apotheker sind über ihre Kammer Pflichtmitglied im Versorgungswerk; die Befreiung von der Rentenversicherung gilt nur für die jeweilige Beschäftigung.
Für die Krankenversicherung von Apothekern kommt es auf den Status an: Angestellte sind meist gesetzlich pflichtversichert, denn nach dem Tarif ADEXA/ADA 2026 liegt das Jahresgehalt mit 13 Gehältern bei 54.158 € bis 63.986 € – deutlich unter der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 € (2027 laut Kabinettsbeschluss 84.150 €). Apothekeninhaber sind selbstständig und können frei zwischen GKV und PKV wählen. Stand: Oktober 2026.
Apothekerinnen und Apotheker in Zahlen
Laut ABDA-Statistik („Die Apotheke – Zahlen, Daten, Fakten 2026“) arbeiteten Ende 2025 70.273 Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland, 71,7 Prozent davon Frauen. Die große Mehrheit ist in öffentlichen Apotheken tätig. Gleichzeitig sinkt die Zahl der Apotheken: Ende 2025 waren es 16.601, so wenige wie seit Ende der 1970er-Jahre nicht mehr – 502 Schließungen standen 62 Neueröffnungen gegenüber.
| Bereich | Anzahl |
|---|---|
| Öffentliche Apotheken | 52.733 |
| davon Leiterinnen und Leiter (Inhaber, Pächter, Verwalter) | 12.802 |
| Krankenhausapotheken | 3.355 |
| Industrie, Verwaltung, Fachorganisationen, Wissenschaft | 14.185 |
| darunter pharmazeutische Industrie | 8.155 |
| Insgesamt | 70.273 |
Für die Krankenversicherung heißt das: Knapp 12.800 Apothekerinnen und Apotheker leiten eine Apotheke und sind als Inhaber in der Regel selbstständig. Die übrigen rund 57.500 arbeiten überwiegend angestellt – für sie entscheidet die Versicherungspflichtgrenze.
Krankenversicherung für angestellte Apotheker: Tarif gegen Grenze
Angestellte dürfen erst in die private Krankenversicherung (PKV), wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt. Maßgeblich sind das Monatsgehalt mal zwölf und regelmäßige, zugesagte Sonderzahlungen. Orientierung bietet der Gehaltstarifvertrag zwischen ADEXA und dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA). Er gilt für tarifgebundene Apotheken im Bundesgebiet ohne die Kammerbezirke Nordrhein und Sachsen, die eigene Tarife haben.
| Berufsjahr | Monat | Jahr (× 13) | Abstand zu 84.150 € |
|---|---|---|---|
| 1. Berufsjahr | 4.166 € | 54.158 € | −29.992 € |
| 2. bis 5. Berufsjahr | 4.236 € | 55.068 € | −29.082 € |
| 6. bis 10. Berufsjahr | 4.528 € | 58.864 € | −25.286 € |
| ab 11. Berufsjahr | 4.922 € | 63.986 € | −20.164 € |
Die Lesart ist eindeutig: Mit dem Tarifgehalt bleibt eine angestellte Apothekerin auch nach elf Berufsjahren rund 20.000 € unter der Grenze 2027 – und gut 13.400 € unter der Grenze 2026. Wer in die PKV möchte, braucht ein deutlich übertarifliches Gehalt. Das kommt vor allem in drei Konstellationen vor:
Filialleitung
Filialleiterinnen und -leiter können außertariflich bezahlt werden. Entscheidend ist der Arbeitsvertrag, nicht die Funktion.
Industrie und Verwaltung
Rund 14.200 Apotheker arbeiten in Industrie, Verwaltung oder Wissenschaft – dort gelten andere Gehaltsstrukturen.
Krankenhausapotheke
3.355 Apotheker arbeiten in Krankenhausapotheken. Dort gelten die Tarife bzw. Vergütungsregeln des jeweiligen Krankenhauses.
Liegen Sie über der Grenze, gilt die Jahreswechsel-Regel: Die Versicherungspflicht endet mit Ablauf des Kalenderjahres, wenn das Entgelt auch die Grenze des Folgejahres übersteigt (§ 6 Abs. 4 SGB V). Für einen Wechsel zum 01.01.2027 müssen Sie also 2026 über 77.400 € und in der Prognose 2027 über 84.150 € liegen. Beginnt eine neue Stelle direkt mit einem Gehalt über der Grenze, sind Sie von Anfang an versicherungsfrei. Was Sie die PKV nach dem Arbeitgeberzuschuss kosten würde, zeigt der PKV-Rechner – er funktioniert mit jedem Beitrag, nicht nur für Ärztinnen und Ärzte.
Apothekeninhaber: freie Wahl und volle Verantwortung
Wer eine Apotheke als Inhaberin oder Inhaber führt, ist selbstständig. Die Versicherungspflichtgrenze gilt nicht; Sie können zwischen freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung und PKV wählen. In der freiwilligen GKV zahlen Selbstständige auf ihre Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze den vollen Beitrag allein – 2027 im Szenario bis zu 1.402,50 € im Monat (kinderlos, mit Krankengeld-Wahlerklärung, Zusatzbeitrag 2,9 Prozent). In der PKV zahlen Sie Ihren Tarifbeitrag ebenfalls allein.
Eine Besonderheit macht Krankheit für Apothekeninhaber besonders teuer: „Die Erlaubnis verpflichtet zur persönlichen Leitung der Apotheke in eigener Verantwortung“ (§ 7 ApoG). Fallen Sie länger aus, brauchen Sie eine approbierte Vertretung – die laufenden Kosten der Apotheke bleiben, und die Vertretung kostet zusätzlich. Ende 2025 betrieben die 12.152 Inhaberinnen und Inhaber neben ihrer Haupt- oder Einzelapotheke zusammen 4.449 Filialapotheken (ABDA) – mit jeder Filiale wachsen die Fixkosten, die bei einem Ausfall weiterlaufen. Zwei Bausteine gehören deshalb in jede Planung:
- Krankentagegeld für Ihr persönliches Einkommen: Es darf nach den Musterbedingungen zusammen mit anderen Krankentagegeldern das Nettoeinkommen aus der beruflichen Tätigkeit nicht übersteigen (§ 4 Abs. 2 MB/KT) und endet mit Eintritt der Berufsunfähigkeit.
- Absicherung der Betriebskosten über eine Betriebsunterbrechungs- oder Ausfallversicherung – das Prinzip entspricht der Praxisausfallversicherung für Ärztinnen und Ärzte.
Das gesetzliche Krankengeld ist für freiwillig versicherte Selbstständige mit Wahlerklärung auf 135,63 € pro Tag (2026) begrenzt und beginnt erst ab der 7. Woche. Den passenden Tagessatz und die Karenzzeit für Ihre Zahlen rechnet der Krankentagegeld-Rechner; die Grundsätze für alle Selbstständigen im Heilberuf erklärt der Ratgeber Krankenversicherung bei der Niederlassung.
Vom Angestellten zum Inhaber: der Wechsel Schritt für Schritt
Viele Apothekerinnen und Apotheker sind bis zur Übernahme einer eigenen Apotheke gesetzlich pflichtversichert. Mit dem ersten Tag als Inhaber endet die Versicherungspflicht als Beschäftigte. Was dann passiert, regelt § 188 Abs. 4 SGB V: Die Mitgliedschaft setzt sich als freiwillige Versicherung fort, es sei denn, Sie erklären binnen zwei Wochen nach dem Hinweis der Krankenkasse den Austritt und weisen eine andere Absicherung nach.
6 bis 3 Monate vorher
Systemfrage klären: freiwillige GKV oder PKV? Familie, Alter und Ertragslage der Apotheke einbeziehen. Bei PKV: Tarife vergleichen und anonym vorab prüfen lassen.
Vor dem ersten Tag als Inhaber
Krankenversicherung, Krankentagegeld und Betriebskosten-Absicherung beantragen. Beim Krankentagegeld gilt nach den Musterbedingungen eine Wartezeit von drei Monaten, außer bei Unfällen (§ 3 MB/KT).
Nach dem Hinweis der Kasse
Austritt binnen zwei Wochen erklären und die PKV nachweisen – oder bewusst freiwillig gesetzlich bleiben und das Krankengeld per Wahlerklärung sichern.
Versorgungswerk informieren
Als Selbstständige ändert sich die Beitragsberechnung im Versorgungswerk; die Befreiung von der Rentenversicherung gilt für die jeweilige Tätigkeit.
Wer angestellt bleibt und gesetzlich versichert ist, erhält nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung Krankengeld von der Krankenkasse. Wem das nicht reicht, kann ein privates Krankentagegeld als Zusatzversicherung abschließen – die Gesundheitsfragen dafür beantworten Sie erst im Antrag, nicht online.
Apothekerversorgung: Versorgungswerk statt Rentenversicherung
Wer als Apothekerin oder Apotheker pharmazeutisch tätig ist, ist über die Landesapothekerkammer Pflichtmitglied eines Versorgungswerks und kann sich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI); die Deutsche Rentenversicherung nennt Apotheker ausdrücklich als Beispiel. Den Antrag stellen Sie über Ihr Versorgungswerk. Drei Punkte sind wichtig:
- Die Befreiung „ist auf die jeweilige Beschäftigung … beschränkt“ (§ 6 Abs. 5 SGB VI) – bei jedem Arbeitgeberwechsel neu beantragen, binnen drei Monaten.
- Tätigkeiten ohne pharmazeutischen Bezug sind nicht automatisch befreiungsfähig. So lehnte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg die Befreiung einer Apothekerin als Pharmareferentin ab, weil die Ausbildung dafür nicht Voraussetzung war (berichtet von apotheke adhoc, 02.12.2011).
- Das Versorgungswerk zahlt keinen Zuschuss zur Krankenversicherung – weder im Berufsleben noch im Ruhestand.
Wie Versorgungswerk und Krankenversicherung zusammenhängen – vom Arbeitgeberzuschuss bis zur Krankenversicherung der Rentner –, erklärt der Ratgeber Versorgungswerk und PKV.
GKV oder PKV für Apotheker: eine ehrliche Einordnung
Die PKV kann passen
- Inhaberin oder Inhaber mit stabilem Gewinn und GKV-Beitrag am Höchstwert
- angestellt mit Gehalt sicher über der Grenze, auch nach Teilzeitphasen
- Single oder Partner mit eigener Absicherung
Die GKV bleibt oft besser
- Tarifgehalt – die PKV ist dann ohnehin nicht möglich
- Familie mit mehreren Kindern, Partner ohne Einkommen
- Unsichere Zukunft der eigenen Apotheke oder geplante Übergabe
Eigene Ärztetarife richten sich laut Versichererunterlagen meist an Human- und teils an Zahnmediziner. Ob Apothekerinnen und Apotheker aufgenommen werden oder Gruppenkonditionen über Kammern und Verbände gelten, regeln die Annahmerichtlinien der Versicherer. Vergleichen Sie deshalb normale Tarife mehrerer Versicherer nach festen Kriterien – die zwölf Kriterien stehen auf der Seite PKV-Ärztetarife. Für Familien gilt: In der PKV zahlt jedes Kind einen eigenen Beitrag, in der GKV können Kinder beitragsfrei mitversichert sein. Bei einem Frauenanteil von über 70 Prozent im Beruf sind Elternzeit und Teilzeit für viele Apothekerinnen ein Thema – beides spricht eher dafür, die Systemfrage vorsichtig zu entscheiden.
Checkliste für Apothekerinnen und Apotheker
- Angestellt: Jahresentgelt mit Sonderzahlung gegen 84.150 € (2027) prüfen – nach Tarif liegt es deutlich darunter.
- Stellenwechsel: Befreiung von der Rentenversicherung neu beantragen; bei Gehalt über der Grenze PKV vorbereiten.
- Übernahme oder Gründung einer Apotheke: Systemfrage GKV oder PKV vor dem ersten Tag als Inhaber klären.
- Inhaber: Krankentagegeld und Betriebskosten-Absicherung getrennt planen, Vertretungskosten einrechnen.
- Gesundheitsfragen erst im Beratungsgespräch – auf Wunsch anonym vorab bei mehreren Versicherern.
Ob die PKV für Sie überhaupt möglich ist und was als Nächstes zählt, zeigt der kostenlose Heilberufe-Check – mit der Auswahl „Apothekerin / Apotheker“ und ohne Gesundheitsfragen.
Häufige Fragen
Können angestellte Apotheker in die PKV?
Ja, aber nur mit einem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze – 2026 77.400 €, 2027 laut Kabinettsbeschluss 84.150 €. Nach dem ADEXA/ADA-Tarif 2026 liegt das Jahresgehalt mit 13 Gehältern bei 54.158 € bis 63.986 €. Tariflich bezahlte Angestellte bleiben deshalb in der Regel gesetzlich versichert.
Wie sind Apothekeninhaber krankenversichert?
Als Selbstständige entweder freiwillig gesetzlich oder privat. Eine Versicherungspflichtgrenze gilt nicht, ein Arbeitgeberzuschuss auch nicht. Weil die Erlaubnis zur persönlichen Leitung der Apotheke verpflichtet (§ 7 ApoG), sind Krankentagegeld und die Absicherung der laufenden Betriebskosten für Inhaber besonders wichtig.
Was verdient ein angestellter Apotheker nach Tarif?
Im Tarifgebiet ADEXA/ADA (Bundesgebiet ohne Nordrhein und Sachsen) ab 01.01.2026 bei 39 Wochenstunden: 4.166 € im ersten Berufsjahr, 4.236 € im 2. bis 5., 4.528 € im 6. bis 10. und 4.922 € ab dem 11. Berufsjahr, dazu eine Sonderzahlung von 100 % eines Monatsgehalts (Sekundärquellen).
Gibt es einen Ärztetarif für Apotheker?
Die meisten Ärztetarife richten sich laut Versichererunterlagen an Human- und teils Zahnmediziner. Ob Apothekerinnen und Apotheker aufgenommen werden oder Gruppenkonditionen gelten, regeln die Annahmerichtlinien der Versicherer. Ein Vergleich mehrerer normaler Tarife ist deshalb meist der richtige Weg.
Zahlt die Apothekerversorgung einen Zuschuss zur Krankenversicherung?
Nein. Das Versorgungswerk sichert Alter, Berufsunfähigkeit und Hinterbliebene. Angestellte erhalten den Zuschuss zur Krankenversicherung vom Arbeitgeber, Inhaber gar keinen; im Ruhestand zahlt nur die gesetzliche Rentenversicherung einen Zuschuss (§ 106 SGB VI).
Quellen
- ABDA: Die Apotheke – Zahlen, Daten, Fakten 2026, S. 44 (Zahl der Pharmazeutinnen und Pharmazeuten) – Stand Ende 2025
- ABDA: Die Apotheke – Zahlen, Daten, Fakten 2026, S. 8 (Entwicklung der Apothekenzahl) – Stand Ende 2025
- tarifvertrag-online.de: Entgelttabelle ADEXA/ADA 2026 – Sekundärquelle, abgerufen 10.10.2026
- PTA in Love: Ab 1. Januar 2026: 3 Prozent mehr Gehalt – Sekundärquelle, 22.10.2025
- § 7 Apothekengesetz – persönliche Leitung
- § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit
- § 6 SGB VI – Befreiung von der Versicherungspflicht
- Deutsche Rentenversicherung: Mitglieder berufsständischer Einrichtungen
- Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2027 (Kabinettsbeschluss) – 07.10.2026
- PKV-Verband: Musterbedingungen Krankentagegeld MB/KT 2009 – Stand Juni 2024
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Krankenversicherung von Ärztinnen, Ärzten und Heilberufen (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Gehalts- und Tarifwerte stammen aus den angegebenen Entgelttabellen; Ihr tatsächliches regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt kann davon abweichen. Herausgeber: PKV-Heilberufe.de. PKV-Heilberufe.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.