Inhalt (7 Abschnitte)
- Architekten und Ingenieure: wer wie arbeitet
- Angestellte Architekten und Ingenieure: die Grenze entscheidet
- Freischaffend: freie Wahl, eigene Absicherung
- Versorgungswerk: Architekten ja, Ingenieure nur als Kammermitglied
- Familie und Systemfrage
- Drei typische Fehler – und wie Sie sie vermeiden
- Checkliste für Architekten und Ingenieure
- Zum 01.01.2023 zählten die Architektenkammern laut Bundeskammerstatistik 141.989 Mitglieder; 54.102 arbeiteten freischaffend, 81.481 angestellt und 3.032 beamtet.
- Angestellte Architekten und Ingenieure dürfen erst in die PKV, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt: 2026 77.400 €, 2027 laut Kabinettsbeschluss 84.150 € (Bundesrat ausstehend).
- Freischaffende Architekten und selbstständige Ingenieure können unabhängig vom Einkommen zwischen freiwilliger GKV und PKV wählen; einen Arbeitgeberzuschuss gibt es nicht.
- Architekten sind über ihre Kammer Mitglied im Versorgungswerk; bei Ingenieuren hängt die Pflichtmitgliedschaft von der Kammermitgliedschaft ab – in Baden-Württemberg etwa sind alle Kammermitglieder unter 45 Jahren zur Mitgliedschaft verpflichtet.
- Versorgungswerke zahlen keinen Zuschuss zur Krankenversicherung; ihre Renten sind in der GKV als Versorgungsbezüge beitragspflichtig.
Eine private Krankenversicherung ist für Architekten und Ingenieure auf zwei Wegen möglich: als Angestellte, sobald das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt (2026 77.400 €, 2027 laut Kabinettsbeschluss 84.150 €), und als Freischaffende unabhängig vom Einkommen. Die Mehrheit der Architekten arbeitet angestellt – laut Bundeskammerstatistik 81.481 von 141.989 Kammermitgliedern (Stand 01.01.2023).
Architekten und Ingenieure: wer wie arbeitet
Die Bundeskammerstatistik der Architektenkammern weist zum 01.01.2023 141.989 Mitglieder aus – Architekten, Innen- und Landschaftsarchitekten sowie Stadtplaner. Für die Krankenversicherung entscheidend ist die Art der Tätigkeit:
| Tätigkeit | Anzahl | Krankenversicherung |
|---|---|---|
| Freischaffend | 54.102 | selbstständig – freie Wahl |
| Angestellt | 81.481 | Versicherungspflichtgrenze entscheidet |
| Beamtet | 3.032 | Beihilfe und PKV (Beamtenrecht) |
| Gewerblich tätig | 3.374 | je nach Status |
| Insgesamt | 141.989 | – |
Bei Ingenieuren ist das Bild unübersichtlicher: Nur ein Teil ist Mitglied einer Ingenieurkammer – vor allem Beratende Ingenieure und Ingenieure mit Bauvorlageberechtigung. Viele angestellte Ingenieure in Industrie und Unternehmen sind kein Kammermitglied. Für die Krankenversicherung macht das keinen Unterschied: Hier zählt allein, ob Sie angestellt oder selbstständig sind und was Sie verdienen. Für die Altersvorsorge dagegen schon – dazu unten mehr.
Angestellte Architekten und Ingenieure: die Grenze entscheidet
Wer angestellt ist – im Architektur- oder Ingenieurbüro, im Unternehmen oder im öffentlichen Dienst –, ist gesetzlich pflichtversichert, bis das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt. Dazu zählen das Monatsgehalt mal zwölf und regelmäßige, vertraglich zugesagte Sonderzahlungen.
| Grenze | Jahr | Monat (12 Gehälter) | Monat (13 Gehälter) |
|---|---|---|---|
| 2026 | 77.400 € | 6.450,00 € | 5.953,85 € |
| Bestandsgrenze 2027 | 80.550 € | 6.712,50 € | 6.196,15 € |
| 2027 | 84.150 € | 7.012,50 € | 6.473,08 € |
Für den Wechsel gelten zwei Regeln. Steigt Ihr Gehalt beim selben Arbeitgeber über die Grenze, endet die Versicherungspflicht erst mit Ablauf des Kalenderjahres – und nur, wenn das Entgelt auch die Grenze des Folgejahres übersteigt (§ 6 Abs. 4 SGB V). Beginnt eine neue Stelle von Anfang an mit einem Gehalt über der Grenze, sind Sie ab dem ersten Arbeitstag versicherungsfrei (GKV-Spitzenverband, Grundsätzliche Hinweise, Nr. 4.1). Wer schon privat versichert ist, muss 2027 die Bestandsgrenze von 80.550 € überschreiten.
Als versicherungsfreie Angestellte erhalten Sie vom Arbeitgeber einen Zuschuss zur PKV: die Hälfte des Beitrags, 2026 höchstens 613,22 € im Monat. Was die PKV Sie danach im Vergleich zum GKV-Anteil kostet, rechnet der PKV-Netto-Rechner – er funktioniert mit jedem Beitrag. Sinkt Ihr Gehalt durch Teilzeit unter die Grenze, endet die Versicherungsfreiheit dagegen sofort; die Befreiungsmöglichkeiten erklärt der Ratgeber PKV in Elternzeit und Teilzeit.
Freischaffend: freie Wahl, eigene Absicherung
Als freischaffende Architektin oder selbstständiger Ingenieur können Sie zwischen freiwilliger GKV und PKV wählen. Einen Arbeitgeberzuschuss gibt es nicht. In der freiwilligen GKV zahlen Selbstständige auf ihre Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze den vollen Beitrag – 2027 im Szenario bis zu 1.402,50 € im Monat (kinderlos, mit Krankengeld-Wahlerklärung). In der PKV richtet sich der Beitrag nach Alter, Gesundheit und Tarif, nicht nach dem Einkommen. Gerade bei projektabhängigen, schwankenden Honoraren ist das ein wichtiger Unterschied: In der GKV sinkt der Beitrag in schwachen Jahren, in der PKV nicht.
| Beitragspflichtige Einnahmen pro Monat | kinderlos | mit Kind |
|---|---|---|
| Mindestbemessung (1.376,67 €) | 302,87 € | 290,48 € |
| 3.000 € | 660,00 € | 633,00 € |
| 4.000 € | 880,00 € | 844,00 € |
| 5.000 € | 1.100,00 € | 1.055,00 € |
| ab 6.375 € (Bemessungsgrenze) | 1.402,50 € | 1.345,13 € |
Die Lesart: Mit Gewinnen ab der Bemessungsgrenze zahlen Freischaffende in der freiwilligen GKV 2027 im Szenario den Höchstbeitrag – oft deutlich mehr als einen PKV-Beitrag in jüngeren Jahren. In schwächeren Jahren kann die GKV dagegen günstiger sein, und Kinder sind dort unter Umständen beitragsfrei mitversichert. Diese Abwägung sollten Sie mit realistischen Einnahmen über mehrere Jahre treffen, nicht mit einem guten Einzeljahr.
Gesellschafter eines Planungsbüros
Viele Architekten und Ingenieure arbeiten als Gesellschafter einer Partnerschaft oder GmbH. Für die Krankenversicherung zählt der sozialversicherungsrechtliche Status: Wer als Gesellschafter-Geschäftsführer maßgeblichen Einfluss auf die Gesellschaft hat, ist in der Regel selbstständig; Fremdgeschäftsführer und Minderheitsgesellschafter ohne Sperrminorität sind meist Beschäftigte. Verbindlich klärt das die Deutsche Rentenversicherung im Statusfeststellungsverfahren (§ 7a SGB IV).
Vor dem Schritt in die Selbstständigkeit
Systemfrage klären: freiwillige GKV oder PKV? Einnahmenplanung, Familie und Alter einbeziehen; bei PKV mehrere Versicherer anonym vorab prüfen lassen.
Krankentagegeld
Ohne Entgeltfortzahlung brauchen Sie ein Krankentagegeld. Es zahlt höchstens bis zum Nettoeinkommen (§ 4 Abs. 2 MB/KT); nach den Musterbedingungen gilt eine Wartezeit von drei Monaten, außer bei Unfällen.
Bürokosten
Miete, Mitarbeitende, Software und Lizenzen laufen bei Krankheit weiter. Dafür gibt es Betriebsunterbrechungs- oder Ausfallversicherungen – nicht das Krankentagegeld.
Austritt aus der GKV
Wer bisher pflichtversichert war, bleibt freiwillig versichert, wenn er nicht binnen zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse austritt und eine andere Absicherung nachweist (§ 188 Abs. 4 SGB V).
Das gesetzliche Krankengeld ist für freiwillig versicherte Selbstständige mit Wahlerklärung auf 135,63 € pro Tag (2026) begrenzt und beginnt erst ab der 7. Woche. Den passenden Tagessatz und die Karenzzeit zeigt der Krankentagegeld-Rechner; er ist für Heilberufe gebaut, die Rechenlogik gilt für Planungsbüros genauso.
Versorgungswerk: Architekten ja, Ingenieure nur als Kammermitglied
Architektinnen und Architekten sind über ihre Kammer Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks; die Deutsche Rentenversicherung nennt Architekten ausdrücklich als Beispiel für die Befreiung von der Rentenversicherung (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI). Bei Ingenieuren hängt die Mitgliedschaft an der Ingenieurkammer. In Baden-Württemberg etwa gilt: „Zur Mitgliedschaft im Versorgungswerk sind alle Mitglieder der Ingenieurkammer Baden-Württemberg verpflichtet“ – ausgenommen sind unter anderem Personen, die bei Beginn 45 Jahre oder älter sind. Angestellte Ingenieure in der Industrie sind dagegen typischerweise in der gesetzlichen Rentenversicherung (ingenieur.de, Sekundärquelle). Ob selbstständige Ingenieure ohne Versorgungswerk von der geplanten Rentenpflicht betroffen wären, ordnet der Ratgeber Rentenpflicht für Freiberufler ein.
- Die Befreiung von der Rentenversicherung setzt unter anderem voraus, dass für die Berufsgruppe am Ort der Tätigkeit bereits vor dem 1. Januar 1995 eine gesetzliche Pflicht zur Kammermitgliedschaft bestand (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a SGB VI). Ob das für Sie erfüllt ist, klären Kammer und Versorgungswerk.
- Die Befreiung gilt nur für die jeweilige Beschäftigung und muss bei jedem Arbeitgeberwechsel binnen drei Monaten neu beantragt werden (§ 6 Abs. 4 und 5 SGB VI).
- Das Versorgungswerk zahlt keinen Zuschuss zur Krankenversicherung; seine Renten sind in der GKV als Versorgungsbezüge beitragspflichtig.
Wie Versorgungswerk und Krankenversicherung zusammenspielen, erklärt der Ratgeber Versorgungswerk und PKV.
Familie und Systemfrage
In der PKV zahlt jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag. Ist Ihr Ehepartner gesetzlich versichert, können Kinder dort beitragsfrei familienversichert sein – außer, Sie verdienen als privat versicherter Elternteil mehr als der Partner und mehr als ein Zwölftel der Versicherungspflichtgrenze, 2027 laut Kabinettsbeschluss 7.012,50 € im Monat (§ 10 Abs. 3 SGB V).
Die PKV kann passen
- angestellt mit Gehalt sicher über der Grenze
- freischaffend mit stabilen Einnahmen und GKV-Beitrag nahe am Höchstwert
- Single oder Partner mit eigener Absicherung
Die GKV bleibt oft besser
- stark schwankende Honorare oder unsichere Auftragslage
- Familie mit Kindern, Partner ohne Einkommen
- Gehalt knapp an der Grenze, Teilzeit geplant
Eigene Tarife für Architekten oder Ingenieure haben wir in den öffentlich zugänglichen Unterlagen der Versicherer nicht gefunden (Stand 10.10.2026). Vergleichen Sie normale Tarife mehrerer Versicherer nach festen Kriterien; Gesundheitsfragen beantworten Sie erst im Beratungsgespräch, auf Wunsch zuvor anonym. Für andere Kammerberufe gelten ähnliche Regeln – siehe PKV für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Drei typische Fehler – und wie Sie sie vermeiden
Wechsel nach einem Rekordjahr
Ein starkes Projektjahr macht die freiwillige GKV teuer. Wer deshalb in die PKV wechselt, zahlt den PKV-Beitrag auch in schwachen Jahren – rechnen Sie mit dem Durchschnitt mehrerer Jahre.
Krankentagegeld zu spät
Wartezeiten laufen erst ab Vertragsbeginn. Wer das Krankentagegeld erst nach der Bürogründung beantragt, ist in den ersten Monaten meist nur bei Unfällen geschützt.
Status nicht geklärt
Gesellschafter mit kleiner Beteiligung sind oft Beschäftigte. Wer sich als Selbstständiger privat versichert, obwohl er versicherungspflichtig ist, muss mit Nachforderungen rechnen.
Checkliste für Architekten und Ingenieure
- Status klären: angestellt, freischaffend oder Gesellschafter eines Büros?
- Angestellt: Jahresentgelt mit zugesagten Sonderzahlungen gegen 84.150 € (2027) prüfen.
- Vor der Selbstständigkeit: Systemfrage, Krankentagegeld und Bürokosten-Absicherung klären.
- Kammer- und Versorgungswerk-Mitgliedschaft prüfen, Befreiung von der Rentenversicherung je Beschäftigung beantragen.
- Gesundheitsangaben nie in Online-Formulare – erst im Beratungsgespräch.
Ob die PKV für Sie möglich ist, zeigt der kostenlose Heilberufe-Check mit der Auswahl „Jura, Steuerberatung, Architektur“ – in 60 Sekunden, ohne Gesundheitsfragen.
Häufige Fragen
Können angestellte Architekten in die PKV?
Ja, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt – 2026 77.400 €, 2027 laut Kabinettsbeschluss 84.150 €. Dann zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss bis zur Hälfte des Beitrags, 2026 höchstens 613,22 € im Monat. Darunter sind sie gesetzlich pflichtversichert.
Wie sind freischaffende Architekten krankenversichert?
Als Selbstständige entweder freiwillig gesetzlich oder privat, unabhängig vom Einkommen. Einen Arbeitgeberzuschuss gibt es nicht. Weil es keine Entgeltfortzahlung gibt, gehören ein Krankentagegeld und eine Absicherung der Bürokosten in die Planung.
Sind Ingenieure im Versorgungswerk?
Nur, wenn sie Mitglied einer Ingenieurkammer sind und die Satzung sie erfasst – etwa Beratende Ingenieure. In Baden-Württemberg sind alle Mitglieder der Ingenieurkammer zur Mitgliedschaft in der Ingenieurversorgung verpflichtet, sofern sie bei Beginn jünger als 45 Jahre sind. Angestellte Ingenieure ohne Kammermitgliedschaft sind in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Zahlt das Versorgungswerk der Architekten einen Zuschuss zur Krankenversicherung?
Nein. Das Versorgungswerk sichert Alter, Berufsunfähigkeit und Hinterbliebene. Angestellte erhalten den Zuschuss zur Krankenversicherung vom Arbeitgeber, Freischaffende gar keinen; im Ruhestand zahlt nur die gesetzliche Rentenversicherung einen Zuschuss (§ 106 SGB VI).
Gibt es spezielle PKV-Tarife für Architekten oder Ingenieure?
Eigene Tarife für Architekten oder Ingenieure haben wir in den öffentlich zugänglichen Unterlagen der Versicherer nicht gefunden (Stand 10.10.2026). Vergleichen Sie normale Tarife mehrerer Versicherer nach festen Kriterien.
Quellen
- Bundesarchitektenkammer: Bundeskammerstatistik zum 01.01.2023 (über Architektenkammer Sachsen) – Stand 01.01.2023
- Service-BW / Stadt Karlsruhe: Ingenieurversorgung – Mitgliedschaft anmelden – abgerufen 10.10.2026
- ingenieur.de: Versorgungswerke – Pflicht oder Kür für Ingenieure – 17.06.2011, Sekundärquelle
- Deutsche Rentenversicherung: Mitglieder berufsständischer Einrichtungen
- § 6 SGB VI – Befreiung von der Versicherungspflicht
- § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit
- § 240 SGB V – Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder
- § 7a SGB IV – Statusfeststellungsverfahren
- § 10 SGB V – Familienversicherung
- § 188 SGB V – Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft
- GKV-Spitzenverband: Grundsätzliche Hinweise zur Versicherungsfreiheit bei Überschreiten der JAEG – 20.03.2019
- Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2027 (Kabinettsbeschluss) – 07.10.2026
- PKV-Verband: Musterbedingungen Krankentagegeld MB/KT 2009 – Stand Juni 2024
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Krankenversicherung von Ärztinnen, Ärzten und Heilberufen (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Gehalts- und Tarifwerte stammen aus den angegebenen Entgelttabellen; Ihr tatsächliches regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt kann davon abweichen. Herausgeber: PKV-Heilberufe.de. PKV-Heilberufe.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.