Ratgeber

Private Krankenversicherung als Tierarzt: angestellt oder mit eigener Praxis

Für Tierärztinnen und Tierärzte entscheidet der Status über die Krankenversicherung: Angestellte sind an die Versicherungspflichtgrenze gebunden, Praxisinhaber haben die freie Wahl. Hier sind die Zahlen der Bundestierärztekammer und die Regeln dazu.

Redaktion PKV-Heilberufe.de Aktualisiert am 10. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Tierärztinnen und Tierärzte in Zahlen
  2. Angestellte Tierärzte: warum die Grenze meist nicht erreicht wird
  3. Eigene Tierarztpraxis: freie Wahl und volle Verantwortung
  4. Vom Praxisassistenten zur eigenen Praxis: der Fahrplan
  5. Krankentagegeld und Praxisausfall für Tierärzte
  6. Versorgungswerk für Tierärzte
  7. PKV-Tarife für Tierärzte: was es gibt
  8. Checkliste für Tierärztinnen und Tierärzte
Das Wichtigste in Kürze
  • Zum 31.12.2025 zählten die Tierärztekammern 46.089 Mitglieder; tierärztlich tätig waren 34.476, davon 11.216 niedergelassen und 12.125 als Praxisassistentinnen und -assistenten (Bundestierärztekammer).
  • Für angestellte Tierärzte in Praxen gibt es keinen Flächentarif; der erste Tarifvertrag in der kurativen Tiermedizin (ein einzelnes Tiergesundheitszentrum, seit 01.06.2024) beginnt bei 3.710 € und endet in der Grundstufe bei 5.834,24 € im Monat.
  • Mit diesen Werten liegt das Jahresgehalt deutlich unter der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 € (2026) bzw. 84.150 € (2027 laut Kabinettsbeschluss) – angestellte Tierärzte sind deshalb meist gesetzlich pflichtversichert.
  • Niedergelassene Tierärztinnen und Tierärzte sind selbstständig und können zwischen freiwilliger GKV und PKV wählen; Krankentagegeld und Absicherung der Praxiskosten gehören dazu.
  • Tierärzte sind über ihre Kammer in einem berufsständischen Versorgungswerk und können sich von der Rentenversicherung befreien lassen – einen Zuschuss zur Krankenversicherung zahlt das Versorgungswerk nicht.

Eine private Krankenversicherung als Tierarzt ist vor allem mit eigener Praxis möglich: Niedergelassene sind selbstständig und können frei zwischen freiwilliger GKV und PKV wählen. Angestellte Tierärztinnen und Tierärzte dürfen erst über der Versicherungspflichtgrenze wechseln (2026 77.400 €, 2027 laut Kabinettsbeschluss 84.150 €) – das erreichen die meisten nicht: Das Durchschnittsgehalt lag laut Bund angestellter Tierärzte 2024 bei rund 4.300 € im Monat.

Tierärztinnen und Tierärzte in Zahlen

Laut Statistik der Bundestierärztekammer (BTK) zählten die Landes- und Tierärztekammern zum 31.12.2025 46.089 Mitglieder. Tierärztlich tätig waren 34.476, rund 72 Prozent davon Frauen. Wie sie arbeiten, ist für die Krankenversicherung entscheidend:

Tierärztlich Tätige nach Art der Berufsausübung, Stand 31.12.2025. Quelle: Bundestierärztekammer, Statistik 2025 (Deutsches Tierärzteblatt 6/2026, Tab. 1). Auswahl.
Art der BerufsausübungAnzahlKrankenversicherung
Niedergelassen (Einzel-, Gemeinschafts-, Gruppenpraxis)11.216selbstständig – freie Wahl
Praxisassistentinnen und -assistenten12.125angestellt – Versicherungspflichtgrenze
Angestellte im öffentlichen Dienst5.958angestellt – Versicherungspflichtgrenze
Beamtete Tierärztinnen und Tierärzte1.447Beihilfe und PKV (Beamtenrecht)
Privatwirtschaft und Industrie1.712angestellt – Versicherungspflichtgrenze
Tierärztlich Tätige insgesamt34.476–

Die größte Gruppe sind inzwischen die angestellten Praxisassistentinnen und -assistenten – mehr als die Niedergelassenen. Dazu kommen 205 Praxisvertreterinnen und -vertreter, deren Status je nach Vertragsgestaltung zu prüfen ist. Für sie gelten die Regeln für Arbeitnehmer, für Praxisinhaber die für Selbstständige.

Angestellte Tierärzte: warum die Grenze meist nicht erreicht wird

Angestellte dürfen erst in die PKV, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt. Für angestellte Tierärztinnen und Tierärzte in Praxen gibt es keinen flächendeckenden Tarifvertrag. Der erste Tarifvertrag in der kurativen Tiermedizin wurde zwischen dem Bund angestellter Tierärzte (BaT) und einem einzelnen Tiergesundheitszentrum in Sachsen geschlossen und gilt seit 01.06.2024. Er gibt trotzdem eine Orientierung, wie Gehälter gestaffelt sein können:

Gehälter laut erstem Tarifvertrag in der kurativen Tiermedizin (BaT / Tiergesundheitszentrum Lichtenau, ab 01.06.2024) und Durchschnittsgehalt angestellter Tierärzte 2024 laut BaT (Verbandsangabe, 03.05.2024), gegen die Versicherungspflichtgrenze. Grenze 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend. Eigene Berechnung (Monat × 12).
StufeMonatJahrAbstand zu 84.150 €
Einstieg (TÄ 1, Stufe 1A)3.710,00 €44.520,00 €−39.630,00 €
Durchschnitt angestellter Tierärzte 2024rund 4.300 €rund 51.600 €rund −32.550 €
Höchste Stufe TÄ 1 (Stufe 5, ab 9 Jahren)5.834,24 €70.010,88 €−14.139,12 €
Einstieg mit Fachtitel/Diplomate (TÄ 3)6.198,88 €74.386,56 €−9.763,44 €

Selbst die höchste Grundstufe dieses Tarifs liegt also rund 14.000 € unter der Grenze 2027. Für angestellte Tierärztinnen und Tierärzte ist die PKV deshalb meist nur über deutlich höhere Gehälter erreichbar – etwa in leitenden Klinikpositionen, in der Industrie oder mit hohen, vertraglich zugesagten Zulagen. Ob Sie die Grenze erreichen, entscheidet Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt: Monatsgehalt mal zwölf plus zugesagte Sonderzahlungen; für einen Wechsel zum Jahresbeginn muss auch die Grenze des Folgejahres überschritten sein (§ 6 Abs. 4 SGB V). Beginnt dagegen eine neue Stelle von Anfang an mit einem Gehalt über der Grenze, sind Sie ab dem ersten Arbeitstag versicherungsfrei (GKV-Spitzenverband, Grundsätzliche Hinweise vom 20.03.2019). Umgekehrt gilt: Sinkt das Gehalt durch Teilzeit unter die Grenze, endet die Versicherungsfreiheit sofort – mehr dazu im Ratgeber PKV in Elternzeit und Teilzeit.

Beamtete Tierärztinnen und TierärzteFür die 1.447 verbeamteten Tierärztinnen und Tierärzte, etwa in der Veterinärverwaltung, gelten die Regeln für Beamte: Beihilfe des Dienstherrn plus private Restkostenversicherung. Dieses Thema behandelt diese Seite nicht.

Eigene Tierarztpraxis: freie Wahl und volle Verantwortung

Mit der eigenen Praxis sind Sie selbstständig. Die Versicherungspflichtgrenze gilt nicht mehr, Sie können zwischen freiwilliger GKV und PKV wählen. Einen Arbeitgeberzuschuss gibt es nicht. In der freiwilligen GKV zahlen Selbstständige auf ihre Einnahmen bis zur Bemessungsgrenze den vollen Beitrag – 2027 im Szenario bis zu 1.402,50 € im Monat (kinderlos, mit Krankengeld-Wahlerklärung). In der PKV richtet sich der Beitrag nach Alter, Gesundheit und Tarif, nicht nach dem Einkommen.

Wer aus einer pflichtversicherten Anstellung in die eigene Praxis wechselt, bleibt automatisch freiwillig gesetzlich versichert, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis der Krankenkasse austritt und eine andere Absicherung nachweist (§ 188 Abs. 4 SGB V). Die PKV sollte deshalb vor dem ersten Praxistag beantragt sein.

Für die PKV kann sprechen

  • stabiler Praxisgewinn, GKV-Beitrag nahe am Höchstwert
  • Krankentagegeld nach Bedarf statt begrenztem Krankengeld
  • Single oder Partner mit eigener Absicherung

Für die GKV kann sprechen

  • schwankende Einnahmen, etwa in der Gründungsphase
  • Familie mit Kindern, Partner ohne Einkommen
  • höheres Eintrittsalter oder unsichere Gesundheitsprüfung

Die Grundsätze für alle niedergelassenen Heilberufe – Systemfrage, Fristen und Absicherung – erklärt der Ratgeber Krankenversicherung bei der Niederlassung.

Vom Praxisassistenten zur eigenen Praxis: der Fahrplan

Viele Tierärztinnen und Tierärzte arbeiten zunächst als Praxisassistenz und machen sich später selbstständig – allein, in einer Gemeinschaftspraxis oder durch Übernahme. Laut BTK arbeiteten Ende 2025 8.644 Niedergelassene in Einzelpraxen und 2.374 in Gemeinschaftspraxen. Für die Krankenversicherung ist der Wechsel ein Einschnitt:

6 bis 3 Monate vorher

Systemfrage klären: freiwillige GKV oder PKV? Familie, Alter und erwartete Einnahmen einbeziehen. Bei PKV: Tarife vergleichen und anonym vorab prüfen lassen.

Bedarf rechnen

Privaten Monatsbedarf und Praxis-Fixkosten getrennt aufstellen; daraus Krankentagegeld und Praxisausfall ableiten, Rücklage für die Karenzzeit festlegen.

Vor dem ersten Praxistag

Krankenversicherung, Krankentagegeld und Praxisausfall beantragen – Wartezeiten laufen erst ab Vertragsbeginn.

Nach dem Hinweis der Kasse

Austritt binnen zwei Wochen erklären und die PKV nachweisen – oder bewusst freiwillig gesetzlich bleiben und das Krankengeld per Wahlerklärung sichern.

Für Familien gilt: In der PKV zahlt jedes Kind einen eigenen Beitrag, in der GKV können Kinder beitragsfrei mitversichert sein – bei verheirateten Eltern aber nicht, wenn der privat versicherte Elternteil mehr verdient als der gesetzlich versicherte und über einem Zwölftel der Versicherungspflichtgrenze liegt (§ 10 Abs. 3 SGB V). Mit dem Schritt in die Selbstständigkeit verschieben sich oft auch die Einkommen in der Familie – rechnen Sie beide Wege durch, bevor Sie sich festlegen.

Krankentagegeld und Praxisausfall für Tierärzte

Tierärztliche Arbeit ist körperlich – im Großtierbereich besonders. Ein Unfall oder eine längere Krankheit trifft Praxisinhaberinnen und -inhaber doppelt: Das Einkommen fällt weg, die Kosten der Praxis laufen weiter. Zwei Bausteine sichern das ab:

  • Krankentagegeld für Ihr Einkommen: Es zahlt nach einer vereinbarten Karenzzeit einen festen Tagessatz, höchstens bis zum Nettoeinkommen aus der beruflichen Tätigkeit (§ 4 Abs. 2 MB/KT). Es endet mit Eintritt der Berufsunfähigkeit. Das gesetzliche Krankengeld ist für Selbstständige mit Wahlerklärung auf 135,63 € pro Tag (2026) begrenzt und beginnt erst ab der 7. Woche.
  • Praxisausfallversicherung für die Fixkosten: Miete, Gehälter der Tiermedizinischen Fachangestellten, Leasing für Röntgen und Labor. Sie ersetzt laufende Kosten bis zur vereinbarten Summe und für eine begrenzte Zeit.

Beide Bausteine haben nach den Musterbedingungen Wartezeiten, die erst mit dem Vertrag beginnen – beim Krankentagegeld drei Monate, außer bei Unfällen (§ 3 MB/KT). Beantragen Sie sie deshalb vor der Praxiseröffnung. Den passenden Tagessatz und die Karenzzeit rechnet der Krankentagegeld-Rechner; was eine Praxisausfallversicherung leistet, erklärt der Ratgeber Praxisausfallversicherung.

Versorgungswerk für Tierärzte

Tierärztinnen und Tierärzte sind über ihre Landestierärztekammer Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks; in manchen Ländern sind sie gemeinsam mit Ärzten und Zahnärzten in einem Versorgungswerk organisiert. Als Angestellte können sie sich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI). Die Befreiung gilt nur für die jeweilige Beschäftigung und muss bei jedem Arbeitgeberwechsel binnen drei Monaten neu beantragt werden (§ 6 Abs. 4 und 5 SGB VI).

Für die Krankenversicherung wichtig: Das Versorgungswerk zahlt keinen Zuschuss zur Krankenversicherung, und seine Renten sind in der GKV als Versorgungsbezüge beitragspflichtig. Einen Zuschuss zur Krankenversicherung im Ruhestand gibt es nur aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Einzelheiten erklärt der Ratgeber Versorgungswerk und PKV.

PKV-Tarife für Tierärzte: was es gibt

Die meisten Ärztetarife richten sich laut Versichererunterlagen an Human- und teils an Zahnmediziner. Einzelne Anbieter arbeiten mit tierärztlichen Verbänden zusammen: Die Deutsche Ärzteversicherung nennt den Bundesverband praktizierender Tierärzte unter ihren Partnern. Ob Sie einen bestimmten Tarif oder Gruppenkonditionen erhalten, regeln die Annahmerichtlinien des Versicherers. Öffentliche Beitragsbeispiele speziell für Tierärzte haben wir nicht gefunden (Stand 10.10.2026). Zur Orientierung: Für einen 36-jährigen niedergelassenen Humanmediziner nennt die SDK 729,61 € im Monat mit hohem ambulantem Selbstbehalt und 200 € Krankentagegeld ab der 5. Woche (Stand 01/2026). Wie Sie Tarife nach Kriterien vergleichen, zeigt die Seite PKV-Ärztetarife.

Checkliste für Tierärztinnen und Tierärzte

  • Angestellt: Jahresentgelt mit zugesagten Zulagen gegen 84.150 € (2027) prüfen – meist liegt es darunter.
  • Vor der Praxisgründung oder -übernahme: Systemfrage GKV oder PKV klären.
  • Krankentagegeld und Praxisausfall vor dem ersten Praxistag beantragen; Rücklage für die Karenzzeit bilden.
  • Befreiung von der Rentenversicherung bei jedem Stellenwechsel neu beantragen.
  • Gesundheitsfragen erst im Beratungsgespräch – auf Wunsch anonym vorab bei mehreren Versicherern.

Ihren Weg zeigt der kostenlose Heilberufe-Check mit der Auswahl „Tierärztin / Tierarzt“ – in 60 Sekunden und ohne Gesundheitsfragen.

Häufige Fragen

Können angestellte Tierärzte in die PKV?

Nur mit einem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze – 2026 77.400 €, 2027 laut Kabinettsbeschluss 84.150 € (Bundesrat ausstehend). Nach Angaben des Bundes angestellter Tierärzte lag das durchschnittliche Gehalt angestellter Tierärzte 2024 bei rund 4.300 € im Monat, also rund 51.600 € im Jahr. Die meisten Angestellten bleiben deshalb gesetzlich versichert.

Wie sind Tierärzte mit eigener Praxis krankenversichert?

Als Selbstständige freiwillig gesetzlich oder privat – unabhängig vom Einkommen. Einen Arbeitgeberzuschuss gibt es nicht. Weil es keine Entgeltfortzahlung gibt und das gesetzliche Krankengeld begrenzt ist, brauchen Praxisinhaber ein passendes Krankentagegeld.

Gibt es einen Ärztetarif für Tierärzte?

Die meisten Ärztetarife richten sich laut Versichererunterlagen an Human- und teils an Zahnmediziner. Einzelne Anbieter arbeiten mit tierärztlichen Verbänden zusammen – die Deutsche Ärzteversicherung nennt den Bundesverband praktizierender Tierärzte unter ihren Partnern. Ob ein bestimmter Tarif für Tierärzte offensteht, regeln die Annahmerichtlinien.

Sind Tierärzte im Versorgungswerk?

Ja, Tierärztinnen und Tierärzte sind über ihre Landestierärztekammer Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks und können sich als Angestellte von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen (§ 6 Abs. 1 SGB VI). Die Befreiung gilt nur für die jeweilige Beschäftigung.

Was kostet die PKV für Tierärzte?

Das hängt von Alter, Gesundheit, Tarif und Selbstbehalt ab; öffentliche Beitragsbeispiele speziell für Tierärzte haben wir nicht gefunden. Als Orientierung können Beispiele für Humanmediziner dienen: Laut SDK zahlte ein 36-jähriger niedergelassener Arzt 729,61 € im Monat mit hohem Selbstbehalt und Krankentagegeld (Stand 01/2026).

Quellen

  1. Bundestierärztekammer: Statistik 2025 – Tierärzteschaft in der Bundesrepublik Deutschland (Deutsches Tierärzteblatt 6/2026) – Stand 31.12.2025
  2. Bund angestellter Tierärzte: Wie wirkt sich der 1. Tarifvertrag auf die Gehälter von angestellten Tierärzten aus? – 03.05.2024, Verbandsangabe
  3. § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit
  4. § 6 SGB VI – Befreiung von der Versicherungspflicht
  5. GKV-Spitzenverband: Grundsätzliche Hinweise zur Versicherungsfreiheit bei Überschreiten der JAEG – 20.03.2019
  6. § 10 SGB V – Familienversicherung
  7. § 188 SGB V – Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft
  8. Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2027 (Kabinettsbeschluss) – 07.10.2026
  9. Deutsche Ärzteversicherung: Krankenversicherung (Partner) – abgerufen 10.10.2026
  10. SDK: GesundheitsFAIR für Ärztinnen und Ärzte (Beispiel Niederlassung) – Stand 01/2026
  11. PKV-Verband: Musterbedingungen Krankentagegeld MB/KT 2009 – Stand Juni 2024
Redaktion PKV-Heilberufe.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Krankenversicherung von Ärztinnen, Ärzten und Heilberufen (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Gehalts- und Tarifwerte stammen aus den angegebenen Entgelttabellen; Ihr tatsächliches regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt kann davon abweichen. Herausgeber: PKV-Heilberufe.de. PKV-Heilberufe.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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